Mannheim
Compact Memory

Zeitschrift für die Geschichte der Juden in Deutschland · 1889-01-01 · Heft 3 · p. Seite 316

Scan of the page
Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Zeitschrift für die Geschichte der Juden in Deutschland
Volume
1889
Issue
Heft 3
Article
Zur Geschichte der Juden in Rothenburg an der Tauber
Date
1889-01-01
Page
Seite 316 (sequence 16)
Language
German
Belongs to
article
OCR quality
96% known words query
IRI
…/2259275-2259329-2259333-2264235--1276-2264262
Visual Library
page viewer of the UB Frankfurt

No entity mentions on this page.

OCR text

316 Breßlau: Zur Geschichte der Juden in Rothenburg an der Tauber. scheidung also, ob der Ortsname in unserer Abschrist richtig oder verderbt ist, wird erst möglich sein, wenn noch weitere Exemplare des Erlasses zu Tage gekommen sind. Diese Frage der Datirung ist nun aber für die Ausfassung des Erlasses nicht ganz gleichgiltig. Aus dem Augsburger Reichstage von 1510 haben bekanntlich jene Verhandlungen über die Confiscation der Judenbücher stattgefunden, welche auf den Antrag der Frankfurter Juden und die Intervention Erichs von Braunschweig mit der Rücknahme des an den Kurfürsten von Mainz ertheilten Auftrages zur Untersuchung endeten^). Nun hat zwar Stern den Zusammenhang des Erlasses mit der Pfefferkornschen Agitation in Abrede gestellt und vielmehr unsere Urkunde mil einem anderen, von ihm mitgetheilten Erlaß Friedrich III. zusammengehalten, durch den 1470 die deutschen Juden an den Hof^) entboten werden, indem er die Aehnlichkeit der beiden Urkunden ganz überraschend findet. Allein dieser Ansicht kann ich nicht zustimmen, finde vielmehr zwischen beiden Erlassen sehr wesentliche Unterschiede, auch abgesehen davon, daß 1510 die Berufung nach Worms erfolgt. Denn einmal erfolgt 1510 die Anberaumung des Tages, wie es in unserer Urkunde stark betont wird, aus Antrag von jüdischer Seite, wovon 1470 und in den früheren ähnlichen Fällen von 1434 und 1453 nicht die Rede ist. Sodann werden hier fünf jüdische Commissare zur Anberaumung und wohl auch Leitung der Versammlung ernannt, während in den anderen Fällen nichts dergleichen sich findet. Endlich aber wird 1510 lediglich die Bedrückung der Juden mit ihren Freiheiten zuwiderlaufenden Neuerungen als Grund der Berufung bezeichnet, während 1470 zunächst von einer Verletzung der kaiserlichen Rechte an den Juden durch Anmaßung obrigkeitlicher Befugnisse über dieselben und dann erst mittelbar von einer dadurch entstehenden Beschwerung der Juden gesprochen wird. Lehne ich also den Vergleich unserer Urkunde mit der von 1470 ab, so finde ich vielmehr in den Vorgängen des Pfefferkornschen Handels selbst die ausreichende Erklärung für unseren Erlaß. Bekanntlich hat gleich nach den ersten Schritten Pfefferkorns die Frankfurter Gemeinde eine Versammlung aller Juden auf den 6. November 1509 ausgeschrieben, um den Angriffen des Agitators gemeinsamen Widerstand zu leisten. Der Erfolg war gering; nur wenige Abgeordnete erschienen, und diese wenigen entfernten sich unverrichteter Sache. Insbesondere gerade an dem jedes Gemeinsinncs entbehrenden Verhalten der Rothenburger Juden war das Zustandekommen des Tages gescheitert. Die Frankfurter Gemeinde war alleingelassen und hatte allein oder mit nur geringer Unterstützung von außerhalb die sehr erheblichen Kosten zu tragen, welche die Abwehr der Bedrohung ihrer religiösen Bücher erfordertes. Während des ganzen Kampfes haben die Vgl. Kracauer, in dieser Zeitschrift I, 247. H Nur an eine Berufung hierhin kann gedacht werden, da sonst ein Versammlungsort nickt angegeben wird. Ebenso hat, woran Stern hätte erinnern können, Sigmund 1434 und Friedrich HI. selbst 1453 die Juden zu Steuerzwecken an den Hos geladen. Vgl. Kracauer a. a. O. S. 171 f., 176.

Text as recognised by OCR (ABBYY FineReader), without corrections. Entity mentions: TagMe (2021); their positions were matched to this text again.