Zeitschrift für die Geschichte der Juden in Deutschland
- Journal
- Zeitschrift für die Geschichte der Juden in Deutschland
- Volume
- 1889
- Issue
- Heft 3
- Article
- Zur Geschichte der Juden in Rothenburg an der Tauber
- Date
- 1889-01-01
- Page
- Seite 312 (sequence 12)
- Language
- German
- Belongs to
- article
- OCR quality
- 84% known words query
- IRI
…/2259275-2259329-2259333-2264235--1272-2264258- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
OCR text
312 Breßlau: Zur Geschichte der Juden in Rothenburg an der Tauber. aufträgt, dafür zu sorgen, daß die Juden weder Leib noch Gut aus der Stadt führen oder entfremden, ehe der Pfalzgraf seine Botschaft in die Stadt gesandt und den Anschlag mit der Judenschaft vereinbart haben werde; übrigens solle, fügt der König wohl zur Beruhigung der Rothenburger hinzu, in dieser Sache „glimpflich und gütlich mit ihnen zu solchem Anschlag" verfahren werden. Der Pfalzgraf selbst hat dann mittels Schreibens vom 18. September 1422 ^) in dieser Angelegenheit Herrn Albrecht von Egloffstein und seinen Landschreiber Ulman Feuchten bei der Stadt beglaubigt; er sagt in dem Briefe, der König habe ihm befohlen, eine Steuer von der Rothenburger Judenschaft zu erheben und habe ihm auch „äieselde HuäLsenneit versenriben . . mit allen auäeren Aevonlienen Zinsen, ste^rn, straKen unä feilen ete., alls äas äie driek äie v^ir äarüder von seiner küniKlienen Anaäen Kaden, eissenlieden ausweisen." Daß eine solche Verschreibung, wie Johann sie hier zu haben behauptet, klärlich gegen die eigenen Rechte der Stadt über ihre Juden verstieß, wird den Rath nicht eben geneigter gemacht haben, den Bevollmächtigten des Pfalzgrafen Entgegenkommen zu bezeugen: und wir hören denn auch nichts von einer Zahlung, die sie geleistet oder ihren Juden auferlegt hätten. Nicht ganz so glücklich, ging der Kelch des Jahres 1434 an der Rothenburger Judenschaft vorüber. Wie kürzlich Kerler in dieser Zeitschrift 2) eingehend dargelegt hat, verlangte der neugekrönte Kaiser von den Juden seines Reiches eine Krönungssteuer, die er mit dem gänzlich unwahren Vorgeben motivirte, daß solche Abgabe alten Herkommens sei, und beschied zu Verhandlungen über die Höhe derselben Vertreter der Judenschast von ganz Deutschland nach Basel. In den bisher bekannt gewordenen Akten, welche über die Ausführung der Maßregel vorliegen, wird das fränkische Rothenburgs) nicht genannt; man könnte vermuthen, daß die Stadt die Mahnung des Kaisers gänzlich unbeachtet gelassen habe. Dem ist nun freilich nicht so, aber ihr Verhalten war merkwürdig genug; wir lernen es kennen aus einem Briefe des kaiserlichen Finanzministers, des Erbkämmerers Konrad von Weinsberg vom 14. April 1434^), der hier folgen möge: Ounraä nerre 211 ^VinsperA äes keili^en komiseden reiens erdekammerer. Unsern kruntlienen Arus 2uvor. Rrsamen ^evsen desunäer liken kruväe. ^1s ^vir euen neust senriden von eu^vr Huäisoneit ^e^en ete., als äann unser drieüe iunenelt, äorM ir uns nient. Zesenriden noeu Aeantv^ort nadt, unä nadt äoek eu^vr dotsenaM unä ts^evnunäert Auläin ner^esant, äas uns vast fremde nvmet, ^as eu^r mevnun^ äorinne ist. Oven ^iäerumd so kam äoen äie saene an uns von unsern aller^neäi- Listen kerren äem kevser unä nerr Oaspar Kli^en eant^ler unsern det) F. 107 unseres Bandes, Newmargt, Freitag nach Exalt. f. Crucis, Or. Brief, Siegel ab. -) Bd. III, 114 ff. 3) Dagegen wohl das schwäbische Rothenburg „uf dem Necker" a. a. O. S. 123. F. 113. Or. auf Papier; rückwärts aufgedrücktes Siegel ab.