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Zeitschrift für die Geschichte der Juden in Deutschland · 1889-01-01 · Heft 3 · p. Seite 308

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Journal
Zeitschrift für die Geschichte der Juden in Deutschland
Volume
1889
Issue
Heft 3
Article
Zur Geschichte der Juden in Rothenburg an der Tauber
Date
1889-01-01
Page
Seite 308 (sequence 8)
Language
German
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308 Breßlau: Zur Geschichte der Juden in Rothenburg an der Tauber. Obwohl diese Urkunde vom 14. Januar 1395 nicht ausdrücklich von den Juden spricht, läßt doch ihre Einheftung in unseren Band keinen Zweifel daran, daß die Abgabe von diesen entrichtet werden sollte; und wir ersehen daraus, daß die Städte, denen ja daran gelegen sein mußte, die Steuerlast ihrer Juden nicht allzuftark durch den König geschwächt zu sehen, allerdings eine sehr bedeutende Herabminderung der ursprünglichen Forderung erwirkt haben. Wieviel von den 1400 Gulden, welche von Rothenburg, Windsheim und Weißenburg gezahlt werden sollten auf die Juden der ersteren Stadt traf, bleibt unbekannt, und es ist nicht einmal sicher, daß sie gezahlt sind: möglicherweise hängt ein weiteres Schreiben des Königs an die Rothenburger von 19. Juni 1395 durch welches er Borziwoy zu mündlichen Mittheilungen an sie beglaubigt, noch mit diesem Gegenstande zusammen. Wie starke außerordentliche Leistungen Sigmund — im Gegensatz zu seinem Vorgänger Ruprecht, von dem nichts dergleichen aus unserem Material sich ergiebt — den Juden in den Reichsstädten zugemuthet hat, das hat in eingehender Darstellung D. Kerler in den beiden letzten Heften dieser Zeitschrift dargethan. Mit specieller Beziehung auf Rothenburg läßt sich nun aber das von ihm entworfene Bild noch um einige nicht unerhebliche Züge vervollständigen. Die erste derartige Anforderung wurde bekanntlich von Sigmund im Jahre 1414 gestellt und mit den außerordentlichen Ausgaben motivirt, welche der König im Interesse der Herstellung der kirchlichen Einheit in der letzten Zeit zu tragen gehabt habe. Die Urkunde vom 13. August, in welcher sie erhoben wird, ist in unserem Bande in der Originalausfertigung 2) für Rothenburg eingeheftet; es wird aber nicht erforderlich sein, sie hier vollständig mitzutheilen, da ihr Inhalt in der Urkunde vom 27. August, welche in der Frankfurter Ausfertigung gedruckt vorliegt, fast wörtlich wiederholt wird^). Auch das ist bereits bekannt, daß zur Ausführung der Maßregel eine königliche Gesandtschaft nach Rothenburg gesandt wurde; Erwähnung aber verdient, daß der Gesandte, Ritter Erkinger von Sausheim, durch eine eigene Urkunde vom 27. August auch bei der Judenschaft selbst beglaubigt wurde. Dieser Vollmachtbrief ^) mag hier vollständig mitgetheilt werden. ') Von Schweinsurt ist dabei gar keine Rede. H Reichstagsakten II, 463 Anm. 1. Auch dies Schreiben will Lindner a. a. O. S. 477 gegen Weizsäcker erst in 1396 setzen, indem er angiebt, von den beiden Iahresangaben — im 33. Jahre des böhmischen, im 20. des römischen Reiches — paffe nur die erstere zu 1395, die zweite zu 1396. Das ist aber ein Jrrthum Lindners: das zwanzigste Jahr des römischen Reichs läuft vom 10. Juni 1395 bis 9. Juni 1396; also stimmen am 19. Juni 1395 beide Angaben zusammen, während am Samstag nach Viti 1396 (17. Juni) das 34. Jahr des böhmischen und das 21. des römischen zu zählen gewesen wäre. An Weizsäckers Datirung darf also auch hier nicht gerüttelt werden. 2) F. 70. Or. auf Papier; rückwärts aufgedrücktes Secretsiegel z. Th. erhalten; Unterfertigung: aä mauä^tum äomiui rsZis «louaimsL IQreusu. 4) S. diese Zeitschrist III, 3. Anm. 5. b) Or. mit rückwärts aufgedrucktem Secretsiegel auf f. 71 unseres Bandes.

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