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Zeitschrift für die Geschichte der Juden in Deutschland · 1889-01-01 · Heft 3 · p. Seite 306

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Journal
Zeitschrift für die Geschichte der Juden in Deutschland
Volume
1889
Issue
Heft 3
Article
Zur Geschichte der Juden in Rothenburg an der Tauber
Date
1889-01-01
Page
Seite 306 (sequence 6)
Language
German
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306 Breßlau: Zur Geschichte der Juden in Rothenburg an der Tauber. den Opferpfennig der letzteren vor ^). Den Opferpfennig hat er dann laut Quittung vom 11. Febr. 1410 2) in Höhe von 49 Gulden vom Rathe, der also die Einziehung übernommen haben muß, erhalten. Aus der Zeit Sigmunds haben wir vom 11. Januar 1434 ein Schreiben des Ritters Erkinger von Schwarzenberg und Sausheim an die Rothenburger Juden mit dem Austrage, den Opferpfennig für das laufende Jahr, der ihm dort und an anderen Enden vorlängst vom Kaiser gegeben und verschrieben worden sei, an den Ueberbringer, seinen Diener, zu zahlen^), und diesem Auftrage muß entsprochen sein, da der Diener, Hans Eckstein, drei Tage daraus über den Empfang des Opferpfennigs, leider ohne den Betrag anzugeben, quittirt ^). Und noch unter Maximilian wiederholt sich die Forderung; am 17. September 1504 zeigte der Kaiser der Rothenburger Judenschaft an, daß er seinen Kammerschreiber Hieronymus Haller beauftragt habe, den gewöhnlichen jährlichen Opferpfennig, „so ihr uns jährlich zu unsrer und des Reiches Kammer zu reichen pflichtig seid" von ihnen einzuziehen und gebietet die Zahlung zugleich auch für die etwaigen Rückstände von der Zeit an, da sie mit Quittungen darüber versehen seien, bei Verlust seiner Gnade und einer Strafe von 20 Mark löthigen Goldes ^). Indessen die Zeiten waren andere geworden, und die Juden versuchten sich der Zahlung einer Abgabe, die wahrscheinlich schon lange obsolet geworden war, zu entziehen. Sie gaben auf die Insinuation des kaiserlichen Mandats zunächst eine ausweichende Antwort und als sie dann in Hallers Auftrag von dem Nürnberger Notar Friedrich Hinkelmann peremptorisch aufgefordert wurden, sich zu erklären, ob sie den Opferpfennig zu zahlen meinten oder nicht (28. März 1505), erwiderte die „gemeine Judischheit zu Rotenburg auf der Tauber", wie sie unterzeichnet, daß sie die Forderung für eine Neuerung erachten müsse und den Rath deswegen um Fürsprache ersucht habe, die ihnen auch zugesagt worden sei (2. April 1505)6). Dabei scheint es denn auch verblieben zu sein; irgend ein Anhaltspunkt dafür, daß man von königlicher Seite auf die Sache zurückgekommen sei oder von jüdischer Seite die Zahlung geleistet habe, ist nicht vorhanden. Abgesehen von der ordentlichen Abgabe des Opferpfennigs sind nun aber die Rothenburger Juden auch nach 1349 wiederholt zu außerordentlichen Leistungen für das Reich herangezogen worden. Zwar unter Karl IV. haben wir von solchen Versuchen keine Kunde. Dagegen hat Wenzel nach der Schuldentilgung von 1390 keine fünf Jahre verstreichen lassen, ohne Chmel, ReZ. kuxerti 2753; vgl. übrigens ReZ. kuxsrti 1021, Lang, Loiea VIII, 230. 2) Or. auf Papier, mit rückwärts aufgedrücktem, theilweise erhaltenem Siegel auf f. 61 unseres Bandes, fehlt bei Chmel. Fertigungsvermerk: aä rnanckatum ckomini rSAIL ^0k. ^iNQSIW. 3) Or. auf Papier mit ausgedrücktem Siegel f. 110. — Unter gleichem Datum Schreiben desfelben an den Rath mit der Bitte, dem Diener Hans Eckstein bei der Einziehung behilflich zu sein, f. 112; Or. auf Papier, rückwärts aufgedrücktes Siegel ab. F. III. Or. auf Papier, ohne Siegel, aber ganz eigenhändig geschrieben („2U urkunÄ Aesenridsn init meiner eiZen Kant"); doch obne Unterschrift. 5) Beglaubigte Abschrist auf Papier f. 134. 6) Die Correspondenz in unserem Bande f. 133—136.

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