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Zeitschrift für die Geschichte der Juden in Deutschland · 1889-01-01 · Heft 3 · p. Seite 305

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Journal
Zeitschrift für die Geschichte der Juden in Deutschland
Volume
1889
Issue
Heft 3
Article
Zur Geschichte der Juden in Rothenburg an der Tauber
Date
1889-01-01
Page
Seite 305 (sequence 5)
Language
German
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Breßlau: Zur Geschichte der Juden in Rothenburg an der Tauber. 305 führte Abgabe von einem Gulden jährlich, welche jeder Jude, männlichen oder weiblichen Geschlechts, der über zwölf Jahr alt war, an den König zu zahlen hatte. Ob die Abgabe unter Karl IV. erhoben worden ist, darüber liegen Nachrichten nicht vor; unter Wenzel, der 1390, als er den Rothenburgern gestattete, ihren Juden außer den alten noch neue Abgaben aufzuerlegen, sich diese jährliche Kopfsteuer von jedem erwachsenen Juden ausdrücklich ausbedungen hatte ^), ist sie entrichtet worden und zwar quittirt zuerst am 19. Juni 1393 Borziwoh von Swynar, des Königs Hauptmann in Baiern und Landvogt in Schwaben und Elsaß, über neun Gulden, die er von der Stadt empfangen habe 2); vom 14. November 1394 und vom 12. November 1395 liegen dann zwei weitere Quittungen des Nürnberger Bürgers Berthold Pfintzing vor dem der König diese Steuer angewiesen hatte. In den beiden letzteren Quittungen ist die Höhe der erhobenen Summe nicht angegeben; der Betrag von neun Gulden, der 1393 entrichtet ist, erscheint so gering, daß man fast vermuthen möchte, es handele sich dabei nur um eine Acheilzahlung. Das umsomehr, als alle drei Quittungen sich nicht bloß aus den Opferpfennig beziehen, sondern daneben noch auf eine andere Abgabe, die Borziwoh als die Judensteuer, Pfintzing aber als den halben Judenzins bezeichnet, wobei letzterer genau unterscheidet zwischen dem halben Judenzins, den der Rath von seiner Juden wegen und dem Opferpfennig, den jeder Jude und jede Jüdin direct dem Könige zu entrichten habe. Dieser „halbe Judenzins" geht auf das Abkommen zurück, welches 1385 Wenzel mit den Städten des schwäbischen Bundes getroffen hatte, wodurch ihm für die Zukunft die Hälfte aller Einkünfte, welche dieselben von ihren Juden ziehen würden, zugestanden war^); er war von der Stadt zu entrichten, weil von dieser die Höhe jener Einkünfte abhing und ihre Einziehung zu regeln war. Wie unter Wenzel, so ist jenes Abkommen auch unter Ruprecht, dem die Stadt am 8. Oktober 1401 huldigte, in Kraft geblieben; auch unter ihm blieb Berthold Pfintzing bis zu seinem Tode mit der Erhebung beider Abgaben beauftragt ^); über die Höhe derselben liegt nur eine Nachricht aus dem Jahre 1402 vor, derzufolge der Rath damals 75 Gulden für den Opferpfennig eingezogen hätte 6). Späterhin 1409 hat sich aber dies Verhältnis geändert; am 12. April dieses Jahres verpfändete Ruprecht der Stadt für 8000 Gulden Stadt- und Landgericht und den Judenzins und behielt sich nunmehr bloß noch die ordentliche jährliche Stadtsteuer im Betrage von 400 Pfund, mit der die Juden nichts zu thun haben, und ') Reichstagsakten II. 325 n. 186. 2) Unser Band f. 23, Or. mit ausgedrücktem Siegel. Die Zahlung sollte erfolgen an Borziwoys Schwager Friedrich den Tollinger. y Fol. 24 und f. 27; Orr. mit aufgedrückten Siegeln. 4) Hegel, Städtechroniken I, 115. Ueber die Zahlung der halben Steuer in Nürnberg 1391, a. a. O. I, 129. s) Vgl. Chmel, Res. Ruxerti 904. 1178. 1363. 1676. 1902 und Reichstagsakten V, 388. Die Anweisung bezieht sich außer auf Rothenburg auch auf andere fränkische Städte. Die letzte Anweisung ist von 1404; 1405 ist Pfintzing gestorben, Städtechroniken I, 86. «) Bensen S. 181.

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