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Zeitschrift für die Geschichte der Juden in Deutschland · 1889-01-01 · Heft 3 · p. Seite 303

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Journal
Zeitschrift für die Geschichte der Juden in Deutschland
Volume
1889
Issue
Heft 3
Article
Zur Geschichte der Juden in Rothenburg an der Tauber
Date
1889-01-01
Page
Seite 303 (sequence 3)
Language
German
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Breßlau: Zur Geschichte der Juden in Rothenburg an der Tauber. 303 Es begreift sich, daß die aufblühende fränkische Reichsstadt der Abhängigkeit, in welche sie durch diese Verfügungen von dem benachbarten Landesfürsten gerathen war, ledig zu werden suchte. Eine Urkunde vom 25. Febr. 1351 belehrt uns, daß es zu Differenzen zwischen den Bürgern und dem Bischof gekommen war, in Folge deren sich diese, Beschwerde führend, an den König gewandt hatten: Karl beraumte einen Termin nach Nürnberg an, zu welchem er die Bürgerschaft und den Bischof lud, um beide Theile zu verhören und zwischen ihnen gütlich zu richten^). Zu den hier in Aussicht genommenen Verhandlungen in Nürnberg kam es indessen nicht; vielmehr wurde der Ausgleich dadurch herbeigeführt, daß die Stadt selbst sich mit ihrem eigenen Geld aus der Psandschaft des Bischofs löste, worauf der König sie im Juli 1352 wieder in den unmittelbaren Reichsschutz aufnahm und sie nie wieder zu veräußern verspracht). Die Verhältnisse der Juden wurden nun durch eine Reihe von Urkunden so geordnet, daß alle Rechte des Reichs an denselben auf die Stadt selbst übergingen. Am 13. Juli 1352 sprach der König die Bürgerschaft der Schuld wegen der erschlagenen Juden ledig und erlaubte ihr die Wiederaufnahme von Indens. Am 30. Sept. 1353 überließ er der Stadt Synagoge, Kirchhof, Häuser und Hofstätten der Juden zu freier Verfügung mit der bemerkenswerten Metivirung „seit wir des wohl ganze Macht und volle Gewalt haben, wann aller Juden Leib und Gut in unsre und des Reiches Kammer gehört und je gehört hat von Alters"^, und diese Schenkung ist nach der Kaiserkrönung am 13. Juli 1355 wiederholt worden^). der Judenbrand am 5. Dec. 1349 stattgefunden hat, setzen spätere Chroniken (vgl. Werunsky II, 253 n. 4) denselben auf Gründonnerstag 1350; und der Zusammenhang der beiden Angaben ist immerhin bemerkenswerth. Böhmer-Huber 1354. — Vom 1. Juni 1351 datirt eine Urkunde Karls, welche dem Bischof verbietet, die Rothenburger Juden durch Vorladungen vor geistliche Gerichte zu beschweren, Böhmer-Huber 1381. -) Böhmer-Huber 1498. Vgl. ferner über die Verhandlungen mit dem Bischof, die wir hier nicht weiter verfolgen, Böhmer-Huber 1581, 1676, 1708. Durch 1581 wurde der Bischof seiner Schulden gegen die Rothenburger Juden ledig gesprochen. 2) Böhmer-Huber 1498. Dies ist offenbar auch die Urk., die Bensen S. 180 ohne Angabe eines Datums erwähnt und von der Huber zu n. 1602 spricht. Dagegen ist der Extract bei Bensen S. 201 zum 7. Juli 1352 von 1498 zu unterscheiden; es handelt sich wohl um eine Specialurkunde über das Bündnisrecht. 4) Böhmer-Huber 1609. Abschrift in unserem Bande f. 1. Damit identisch ist Böhmer-Huber 1602; in dem Extract bei Bensen S. 180 ist Sonntag (statt / Montag) vor Michaelis offenbar ein Lese- oder Schreibfehler. — Huber 1637 führt ans den Originalregesten des bairischen Reichsarchivs noch eine weitere Urkunde vom 25. Oer. 1353 an, durch welche der König den Bürgern in der Stadt Rothenburg bewilligt, daß sie von Geld und Gut in den verbrannten Judenhäusern die Hälfte behalten, die andere Hälfte aber den Juden ausantworten sollen. Damit ist zusammenzuhalten ein Huber entgangener Urkundeuauszug (bei v. Wintersbach, Gesch. der Stadt Rothenburg I, 76) vom 28. Oct. 1353 (1352', wie W. angiebt ist offenbar verkehrt) wodurch alles in den verbrannten Häusern gefundene Geld der Stadt zugesprochen wäre. Das Verhältnis beider Stücke zu einander wird sich erst nach ihrem vollständigen Abdruck beurtheilen lassen; I, 67 erwähnt auch v. Wintersbach nur das erstere. 5) Böhmer-Huber 6145, Abschrist in unserem Bande f. 2. 20*

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