Zeitschrift für die Geschichte der Juden in Deutschland
- Journal
- Zeitschrift für die Geschichte der Juden in Deutschland
- Volume
- 1889
- Issue
- Heft 2
- Article
- Ein angebliches Attentat der Frankfurter Juden gegen die Truppen des Generals Custine im Jahre 1792
- Date
- 1889-01-01
- Page
- Seite 287 (sequence 4)
- Language
- German
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Miseellen. 287 Aber auch unzweifelhafte Beweise für ihre Unschuld könnten sie anführen. Und nun schildern sie den Zustand der Gasse während der Bestürmung der Stadt. „Die Gasse war dem Feuer der Belagerer am meisten ausgesetzt. Kanonenkugeln, Granaden und Haubitzen zerschmetterten die Mauern, stürzten die Schornsteine ein, richteten in den Zimmern die traurigsten Verwüstungen an. Heulen und Angstgeschrei erfüllten die Lüfte. — Ein gräßlicher Feuerlärm betäubte die Einwohner von einem Ende der Gasse bis zum andern. Alle unsere Feuerspritzen stunden bereit, weil wir mit jedem Augenblicke die Gasse in den Flammen zu sehn befürchteten. -Jeder Vater war in der Angst seines Herzens nur für seine Frau und Kinder besorgt, und in dieser Stunde der Angst, der Betäubung, der Verzweiflung , sollten wir unsere Häuser, unsere Habe, unsere Frauen, unsere Kinder, uns selbst verlaßen, und die Franken unglücklich gemacht haben? .... Selbst nachdem des Königs von Preußen Majestät schon in der Stadt waren, blieben die Thoren der Judengasse noch gesperrt. Die Baumeister und die ansehnlichsten Gemeindsglieder bewachten diese Thoren." — Als Zeugen für die Wahrheit ihrer Behauptungen führen sie den Senator Doktor Rothau und alle an den Thoren der Gasse wohnenden Bürger an. Zum Schlüsse entwickeln sie die Gründe, die den Rat bestimmen müßten, für sie einzutreten. Zunächst bangen sie für ihr Leben und ihre persönliche Sicherheit. Viele von ihnen seien öfters gezwungen, ihrer Geschäfte wegen nach Frankreich zu reisen, andere hätten Verwandte und Kinder daselbst oder in den von den Franken besetzten Gegenden Deutschlands. „Und der Franke — ganz Enthusiast für seine Brüder, die fürs Vaterland fechten — wird er nicht jedem der seinen Bruder mordet ewigen Haß, wie Hannibal den Römern schwören? Wird er nicht jede der kleinsten Gelegenheiten mit Ungestüm ergreifen, den Juden, welchen er einmal als Verräther, als Meuchelmörder zu kennen wähnt, tausendfach zu würgen?" Ebenso sei ihr Eigentum und ihr Handel gefährdet, wodurch gleichzeitig die christlichen Kaufleute, mit denen sie in geschäftlicher Verbindung ständen, in Mitleidenschaft gezogen würden. Vor allen Dingen erfordere es aber ihre Ehre, daß sie von solchen verläumderischen Anklagen freigesprochen würden. Wenn deshalb der Rat ihnen nicht bald „seinen gnädigen Schutz und die wohlthätige Hülfe angedeihen lasse, um welche der treue Untertban allerdings zu flehen berechtigt sei", so sähen sie sich in die unumgängliche Notwendigkeit versetzt, mittelst angemessener, das Gepräge der Wahrheit allenthalben an sich tragender, öffentlicher Bekanntmachung ihre Unschuld zu retten. Diese kühne, ungewohnte Wendung erschien dem Rate zu unehrerbietig; daher wurde den Supplikanten der „gebührende Verweis" erteilt über die „in ihrem exkidito enthaltenen, ungebührlichen Ausdrücke". Die Bittschrift selbst wurde an eine Deputation zur Begutachtung überwiesen. Dieselbe konnte sich dem billigen Verlangen der Juden nicht verschließen, und so veröffentlichte der Rat im Januar 1793 folgende, freilich nur in sehr kühlem Tone abgefaßte Bekanntmachung: „Nachdem in öffentlichen Blättern und sonst verschiedentlich die Nachricht verbreitet worden, als ob, bei der am 2ten vorigen Monats erfolgten Oceupation hiesiger Stadt durch die