Zeitschrift für die Geschichte der Juden in Deutschland
- Journal
- Zeitschrift für die Geschichte der Juden in Deutschland
- Volume
- 1889
- Issue
- Heft 2
- Article
- Zur Geschichte der Juden in Franken
- Date
- 1889-01-01
- Page
- Seite 279 (sequence 5)
- Language
- German
- Belongs to
- article
- OCR quality
- 83% known words query
- IRI
…/2259275-2259329-2259332-2264004--1226-2264206- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
OCR text
MiScellen. 279 §X. Gegenwärtige Strittigkeit hauptsächlich dadurch veranlasset worden, daß die Ritterschaftliche Zudenschast von 17 Jahren her an dem herkömmlichen Behtrag, welchen Sie an die Würzburgische Zudenschast zu Bestreitung gemeiner Ausgaben leistete, im Rückstand verblieben ist, die Berichtigung sothanen Rückstandes aber auf Rechnung und Gegenrechnung beruhet, So haben beyde Theile zu Abschneidung aller Weitläufigkeiten Sich gütlich verglichen, daß die Ritterschaftliche Zudenschast für alle Forderungen, welche die Würzburgische Zudenschast an sie machet, überhaupt 1800 fl rh. ged.er Würzburgischen Zudenschast in 6 Terminen jedesmahlen mit 300 fl rh.bezahlen und mit dem Neuen Zahr 1773 den Anfang machen, sonach mit der Zahlung vom Neujahr zu Neujahr die fünf darauf folgende Zahr fortfahren solle, bis die ganze Summa deren 1800 fl vollkommen abgetilget sehn wird; bis wohin die Ritterschaftliche Vorgänger dafür Lu Loliäuw, einer für alle und alle für einen zu hasten, und zu mehrerer Sicherheit eine besonderr Obligation einzulegen versprechen. Damit aber s XI. Alle Zrrung und Mißverstand für das Künftige gehoben wurde, So ist vestgesetzet worden, daß an denen Kosten, welche auf die Erhaltung des gewönlichen Koscher-Briefes jährlich verwendet werden, die Ritterschaftliche Zudenschast allemahl den Vierten Theil tragen solle. Demnächst § XII. Verspricht die Ritterschaftliche Judenschaft bey sich ergebenden Hochfürstlichen Regenten-Fällen /: der Allmächtige erhalte Jhro jetzt glorreichst regierende Hochfürstliche Gnaden, unseren Theuersten Landes-Vatter Bis in das späteste Menschen Alter :/ an denen von der Würzburgischen Zudenschast zu machenden Außlagen und Verwendungen für alles und alles, auch einschlüsstg derjenigen Verehrung, welche dem Neuerwählten Herrn Regenten und Landesfürsten die gemeine Zudenschast gehorsamst zu überreichen hat, 3000 fl rh. baar alßogleich ohne allen Aufenthalt und Abgang zu bezahlen) Was aber ZXIII. Zene Auslagen betrifft, welche die Würzburgische Judenschaft zu Aufnahm und Beförderung beiderseitiger Handlung, oder Verschaffung sonstigen gemeinschaftlichen Nutzens Verwenden wird, hieran solle die Ritterschastliche Zudenschast, wie bishero gewönlich den dritten Theil Tragen, und auch in dem Fall, wenn zwar dieselbe den Nutzen daraus nicht gleich empfindet, gleichwohlen einiger Vortheil ihr mit der Zeit, oder nur in der Folge daraus zugehet. Zedoch §XIV. Sind die Würzburgische Vorgänger gehalten, wenn ein dergleichen Verwendungs-Posten über 15 fl rh. betraget, einen Ritterschaftlichen Vorgänger, der von seinem Mittel dazu bevollmächtiget ist, hievon die Anzeige zu Thuen und dessen Einwilligung einzuhohlen. Wollte aber