Zeitschrift für die Geschichte der Juden in Deutschland
- Journal
- Zeitschrift für die Geschichte der Juden in Deutschland
- Volume
- 1889
- Issue
- Heft 2
- Article
- Hebräische Drucke in Deutschland
- Date
- 1889-01-01
- Page
- Seite 263 (sequence 2)
- Language
- German
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Miseellen. 263 die kürzlich erschienene Lidliotkeea ^n^lo - ^uÄalea von I. Jacobs und L. Wolf (London 1888), so hätte er diese Drucke in London zu studiren. Ich habe früher aus dem MichaeNchen Catalog (über 5000 Nummern) das Betreffende in meine Liste eingetragen. Genaueres über Verfasser und Jahrzahlen bietet jetzt Zedner's Catalog der hebräischen Bücher des Brit. Mus. (1867); die Officin giebt auch dieser, wie meistens der Bodl. für Drucke nach 1732, nicht an. Man findet die Officin angegeben im „Catalog der Hebraica und Judaica aus der I. Rosenthal'schen Bibliothek. Bearbeitet von M. Roest (sprich: küst)," Amsterd. 1875. Diese Sammlung von ungef. 2500 Werken oder Ausgaben wurde der Amsterdamer Stadtbibliothek geschenkt, und Roest zum Custos ernannt. Die Zahl der Berliner Drucke daselbst kann ich auch nicht annähernd angeben. Was die Verhältnisse und äußere Geschichte der Presse betrifft, so lassen sich die aufgefundenen spärlichen und zerstreuten Notizen noch nicht zu einem Bilde oder einer Entwicklung vereinigen. Die hebräische Druckerei, fast ohne Beziehung zu den Gemeindeverhältnissen, großenteils von Fremden und Vaganten ausgeübt, entzieht sich der Organisation und gesetzlichen Regelung; doch stehen wir offenbar hier an der Wiege stabilerer Verhältnisse, und es empfiehlt sich, Alles, was darauf hinweist, wenn es auch noch an Klarheit und Zusammenhang fehlt, wenigstens äußerlich aneinanderzureihen. Da begegnen wir einem Bericht des Gen.-Fiskus, 27. Juni 1734 „über Efferan (heißt das Ephraim?), einen Buchdrucker und einen Buchbinder, beide bei Jablonski." Leider ist der Inhalt bei Geiger (Gesch. II, 77) nickt weiter mitgeteilt. Wir begegnen schon 1733, 1734 Drucken des Ahron b. Moses „mit Erlaubniß (xTiW^ü)" Jablonski's, aber auch ohne dieselbe. Im Jahr 1743 giebt der Oberhofprediger Christ. Jos. Kochius die Erlaubnis. Wann ist eine solche Cmsur verordnet worden? Hat man in der Benutzung von Jablonski's Officin ihren Ursprung zu suchen? In einem Accisetaris vom 1. Mai 1739 heißt es (bei Geiger, 1. e.): „Jüdische Bücher, wenn solche vorher eevslrt und vom Oeusvre ein Zettel darüber ertheilet, ob sie erlaubet oder nicht, zahlen 2 Groschen. Uebrige ^d. h. nichtjüdischel Bücher sind durchgehends frei." Dieser specielle Zolltarif für hebr. Bücher kennt den „Censor" als einen angestellten Beamten. Das Judenreglement vom I. 1750 Z 3 (der Wortlaut liegt mir im Augenblick nicht vor) gestattet nur zwei jüdischen Druckern den bleibenden Aufenthalt in Berlin. Ist hier von Druckherrn (Officinen) oder von Hilfsarbeitern (Setzern, Pressenziehern, die sich Drucker nennen) die Rede? Siehe unten zu 1750. Aber schon in älteren Reglements (1717, 1727, 1730, 1737) war die Zahl der jüdischen Bewohnerschaft beschränkt, die jüdischen Druckergehilfen, meist Fremde, hatten daher ihre Not, worauf ich am Schluß dieses Z zurückkomme. Eine Beziehung der Druckerei zur Gemeinde wird sich aus dem Kalender erzeben. Nach diesen allgemeinen Bemerkungen gehen wir zu den Einzelheiten über.