Zeitschrift für die Geschichte der Juden in Deutschland
- Journal
- Zeitschrift für die Geschichte der Juden in Deutschland
- Volume
- 1889
- Issue
- Heft 2
- Article
- Die Versammlung zu Worms im Jahre 1510
- Date
- 1889-01-01
- Page
- Seite 250 (sequence 3)
- Language
- German
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250 Miseellen. Es fällt auf, unter den vom Kaiser genannten Juden nicht demjenigen zu begegnen, den man hier zu allererst erwarten durste: Joselmann von Rosheim t). An seiner Stelle erscheinen hier zwei andere Männer, und zwar Vertreter des Oberelsaß und der Stadt Kolmar. Aber gerade diese Hervorhebung des obern Elsaß, zu dem ja auch Colmar gehört, läßt vermuten, daß der Unterelsaß bereits seinen ständigen Vertreter in Joselmann hatte. Immerhin bleibt die Frage offen, warum nicht auch er und vor allem er zum Kommissar gewählt wurde. Was die Juden zur Versammlung bewog, haben sie in der dem Kaiser unterbreiteten Bitte angedeutet. Ihre von den früheren Herrschern erhaltenen Privilegien waren verletzt worden. Von wem? Man könnte zunächst an Pfefferkorns Umtriebe denken. Wenn auch die confiscirten Bücher zurückgegeben waren, so drohte doch neues Unheil in folge des an den Erzbischof von Mainz ergangenen kaiserlichen Mandates vom 6. Juli 1510, wonach über den Talmud Gutachten von Universitäten und einzelnen Personen eingeholt werden sollten. Allein, wäre dies der Grund zur Beratung gewesen, dann hätte doch keineswegs der Kaiser selbst das Zustandekommen der Versammlung gefördert, Kommissare bestellt und unter Androhung von Strafe die Teilnahme aller Juden verlangt. Vom Kaiser können also die den Juden erteilten Freiheiten nicht geschädigt worden sein. Im Gegenteil! Die Privilegienverletzung müssen andere verursacht haben, gerade zum Schaden des Kaisers. Darum wollte Maximilian so entschieden, daß die Versammlung zu Worms stattfinde. Ein Analogon bietet sich aus der Zeit Kaiser Friedrichs in folgender, bisher unbekannter Urkunde 2): Wir Friederich, von gottes gnaden Romischer keyser, zu allen czyten merer des rychs, zu Hungern, Dalmacien, Croacien,;e. konig, hertzog zu Osterreich und zu Steher )c. embieten allen und yegclichen Juden und Judin in dem heiligen reich wonend, die mit diesem unsrem brieff oder gleuplich vidimus davon angelangt und erfordert werden, unser gnade und thun uch zu wissen: Nachdem ir uns und dem heiligen reich on mittel zugehoren und ') Ueber die Zeit und Art seiner Ernennung herrscht noch Dunkel. Nach Scheid in äe8 6wäeL Mves Xlll (1886), 64 wurde er 1503 zum Obersten der deutschen Inden erwählt und als solcher vereidigt. 1535 heißt es von Joselmann, daß er „bey dreißig jarenn lang" diese Stellung bekleidet habe. Das mittelhochdeutsche „bey", unser heutiges „ungefähr, gegen, circa" giebt Scheid irrtümlich mit dem französischen xsnäant wieder. Aussallend bleibt es, daß Joselmann der so wichtigen Ernennung in seinem Tagebuchs keine Erwähnung thut. Nur zum Jahre 1510 berichtet er (Rs^s XVI, 88), daß er in Gemeinschaft mit R. Zadock und andern zum Vorsteher „der Gemeinde" — Rosheim — gewählt worden sei. Veranlaßt wurde diese Wahl jedenfalls durch die an die Gemeinde Rosheim ergangene Aufforderung, sich an der Wormser Versammlung zu beteiligen. Kraeauer, der das Tagebuch veröffentlicht hat, bezieht Joselmanns Notiz auf seine Wahl „zum Führer der Gemeinden" euef äes eommunautes, also des untern Elsasses oder des ganzen Reiches. Dem widerspricht jedoch sowohl die Fassung des Satzes, als auch vor allem der Singular "N^L,-;. 2) Abschrift im Frankfurter Stadtarchiv, Ugw. L 45: Allerhandt Schreiben und Bericht, tom. II, Nr. 58.