Zeitschrift für die Geschichte der Juden in Deutschland
- Journal
- Zeitschrift für die Geschichte der Juden in Deutschland
- Volume
- 1889
- Issue
- Heft 2
- Article
- Vor hundert Jahren
- Date
- 1889-01-01
- Page
- Seite 232 (sequence 48)
- Language
- German
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232 Geiger: Vor hundert Iahren. Polizeidirektoriums, beantragte, es bei den alten Einrichtungen zu belassen und denjenigen Täuflingen, über deren Lebensweise Klage geführt wäre, Frist zur Verteidigung zu gewähren (17. Dezember). Das geistliche Departement dagegen nahm die dem Bericht des Polizeidirektoriums entsprechenden, am 25. November gestellten Anträge des Generaldirektoriums an, welche dahin gingen, das Polizeidirektorium zu autorisieren, die unvergleiteten Juden und Jüdinnen, wenn sie sich auch damit zu schützen suchten, daß sie die christliche Religion annehmen wollten, von Berlin nach dem Ort, wo sie zu Hause seien, hinzuweisen, allenfalls mit einem Schreiben an die Ortsobrigkeit zu versehen und selbige mit der Absicht der Juden und Jüdinnen bekannt zu machen (11. Januar 1796). Unter der Regierung Friedrich Wilhelms III. begann sich eine der Erleichterung der Taufe der Juden weit mehr zugeneigte Gesinnung zu regen, als dies früher der Fall gewesen war. Dies zeigte sich an folgendem Beispiel. Der 8tuÄ. meälewae Philipp Levi aus Königsberg, der dort studiert hatte und zur Ausbildung nach Berlin gekommen war, bat nun, da er volljährig geworden, um die vom Consistorium genehmigte vom Polizeidirektorium verweigerte Erlaubnis zur Taufe (22. Nov. 1807). Das zum Bericht aufgeforderte Polizeidirektorium erklärte (30. November), daß infolge des Rescripts vom 3. Februar 1796, daß unvergleitete Juden, welche sich taufen lassen wollen, an die Geistlichkeit ihres Ortes hingewiesen werden sollen, der Levi abgewiesen worden, daß ihm aber nun der Consens erteilt sei (8. Dezember 1807). Noch klarer aber wird der Umschlag in der Stimmung durch folgendes Königliches Handschreiben^) an den Geheimen Oberfinanzrat von Gerlach zu Berlin: „Mein Lieber! Auf die Versicherung des Konvertiten Ludwig Arndt will ich demselben die nachgesuchte Dispensation seiner Lehr- und Dienerjahre behufs seiner Aufnahme in die kaufmännische Tilde um so mehr erteilen, da ich der Meinung bin, daß den jüdischen Glaubensgenossen, welche zur christlichen Religion übergehen, solches durch Nebenbedingungen nicht erschweret, sondern auf alle Art erleichtert werden sollte. Wenn daher nicht in diesem Falle besondere mir unbekannte Bedenken obwalten möchten, so habt ihr darin noch das Erforderliche zu verfügen, sonst aber darüber vorher zu berichten. Königsberg, 15. Oktober 1808". Daher darf es uns nicht wunder nehmen, wenn gerade in den ersten Jahrzehnten des 19. Jahrhunderts, zu einer Zeit, da selbst vertrauensvollere Juden an einer Besserung ihrer staatlichen Stellung verzweifelten, die Taufen in Berlin überhand nahmen. Das Weitere erfahren wir aus einem Schreiben Friedlaenders an Hardenbergs). E. E. geruhen gütigst auf die Anlage einen Blick zu werfen. Dieses ist das Verzeichniß der Mitglieder der Berlinischen Gemeinde, die größtenteils in den letzten 5 bis 8 Jahren die väterliche Religion verlassen haben.!) Ooxie in ^cta, das Iudenwesen betreffend, 1807—9. 2) Das folgende Aktenstück ist aus den Staatskanzlerakten Volumen I 5o1. 22, 23 entnommen.