Zeitschrift für die Geschichte der Juden in Deutschland
- Journal
- Zeitschrift für die Geschichte der Juden in Deutschland
- Volume
- 1889
- Issue
- Heft 2
- Article
- Vor hundert Jahren
- Date
- 1889-01-01
- Page
- Seite 230 (sequence 46)
- Language
- German
- Belongs to
- article
- OCR quality
- 93% known words query
- IRI
…/2259275-2259329-2259332-2263994--1166-2264157- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
OCR text
230 Geiger: Vor hundert Jahren. übergegangenen Juden nicht sowohl aus wahrem Triebe und lauteren Absichten als vielmehr aus unerlaubtem Endzweck gehandelt; so haben wir zu beschließen geruht: daß keine Juden zum Unterricht in der christlichen Religion eher angenommen werden sollen, bis nicht von ihrem unsträflichen Wandel sichere Nachrichten eingezogen und darüber schriftliche glaubhafte Atteste eingereicht worden" Der letzte Passus der Verordnung gab aber zu Zweifeln Anlaß, und durch eine neue Bittschrift der Nettesten kam die Sache erst in ein interessantes Stadium. Die Aeltesten erbaten nämlich eine Erklärung, „daß in den Fällen, da wieder jüdische Kinder oder Dienstboten zur christlichen Religion übergehen wollen, die ihrer vorherigen Aufführung und Lebenswandels halber von ihren Eltern oder Brotherrschaften ausgestellten Atteste, wenn diese von denen Aeltesten jeden Ortes nach vorgängiger Erkundigung mitunterschrieben sind, als glaubhaste erachtet werden sollen" (23. August 1778). Diese Declaration wird von der Regierung genehmigt, freilich mit dem Zusatz (27. August 1778. Cirkular an sämmtliche Regierungen und geistliche Colligien): „Wenn aber Jemandem eine schlimme Aufführung oder Handlung schuld gegeben wird, so müssen die Aussteller Lxeelalia davon angeben und die Gerichte bei vorkommenden Bedenklichkeiten davon nähere Erkundigungen einziehen. Gegen diese Declaration nun erhob das preußische Consistorium Widerspruch (2. November 1778) mit der Begründung, daß durch dieselbe die Taufe von Dienstboten und Kindern fast unmöglich gemacht würde, und da auf diesen Widerspruch nur ein kurzer ablehnender Bescheid erfolgte (14. November), so übersandte das Oberconsistorium (26. November) folgendes vom 19. November datiertes Schreiben der InsxeetoreZ, unter ihnen sehr bekannter Männer (Spalding, Teller, Küster): . . „Wir unterschriebene sowohl als auch wie wir uns mit Recht versichert halten, die hiesigen Prediger unserer luspeetLoueu sind aus guten Gründen von der Begierde nach Zudenbekehrungen zu weit entfernet, als daß es uns jemahl in den Sinn kommen sollte, äußerliche Anlockungen dazu zu wünschen oder zu veranstalten. Allein wir müßen doch auch glauben, daß es sich mit der billigen Gewißens Freyheil, welche bisher den Königs-Staaten zu einem so großen Ruhme gereicht hat, nicht wohl vereinbaren laße, wenn es irgend jemanden unübersteiglich schwer und also moralisch unmöglich gemacht wird, seiner Ueberzeugung in einer so wichtigen Sache, als das Reli^lous Bekenntniß ist, zu folgen, und da besorgen wir, daß dieses beh den als nothwendig erforderten Attesten der Juden-Aeltesten der Fall sein werde. Man weiß, mit welcher bittern Verabscheuung die Juden die Glaubensänderungen der Ihrigen ansehen und zu verhindern suchen und wie wenig es also zu erwarten sey, daß ihre Vorsteher jemahl ein Zeugniß des Wohlverhaltens denjenigen ertheilen werden, bey welchen sie die Abficht einer solchen Aenderung voraussetzen oder auch nur vermuthen. Damit ist nun auch dem ehrlichsten jungen Menschen schlechterdings die Möglichkeit abgeschnitten, durch Christlichen Unterricht seinem Gemüthe Ueberzeugung und Ruhe zu verschaffen. Denn ') N. KI. V, 4. Teil S. 338 fg. Nr. 49.