Zeitschrift für die Geschichte der Juden in Deutschland
- Journal
- Zeitschrift für die Geschichte der Juden in Deutschland
- Volume
- 1889
- Issue
- Heft 2
- Article
- Vor hundert Jahren
- Date
- 1889-01-01
- Page
- Seite 228 (sequence 44)
- Language
- German
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228 Geiger: Bor hundert Iahren. gegen wird Rebekka Rüben aus Dessau, welche nach Entlassung aus der Charite ein Kind zur Welt gebracht hatte, in die Stadtvogtei zurückgeliefert, wo sie nicht bloß wegen Führung eines falschen Namens, sondern wegen noch anderer Bergehen gesessen hatte und wird mit ihrem Gesuch, zur katholischen Religion überzugehen, „wegen der unlauteren Beweggründe" vorläufig abgewiesen (17. Juni bis 17. Juli 1807). Schon in allen mitgeteilten Fällen hatte die Behörde einzugreifen. Die allgemeine Stellung der Behörden zu der ganzen Frage muß aber doch noch etwas näher dargelegt werden. Wie in allen allgemeinen die Juden betreffenden Fragen geht auch in dieser Sache die Initiative von den Aeltesten der Berliner Gemeinde aus. Die Thätigkeit dieser wackeren Männer — unter dem ersten, gleich mitzuteilenden Schriftstück, sind unterzeichnet: Beitel Ephraim, Daniel Jtzig, Hirsch David, A. Markuse; in einzelnen späteren kommt Jakob Moses hinzu; von 1778 werden die erstgenannten ersetzt durch Abraham Nauen, C. L. Braunschweig, Jsaac Ries — ist eine außerordentlich umfassende und fruchtbare: sie erkennen das Uebel und suchen es an der Wurzel anzugreifen und auszurotten. Ihr Standpunkt ist gewöhnlich verständig, freisinnig, sie sind zu jedem Opfer bereit, wenn das Wohl der Gesamtheit damit gefördert wird. Die Aeltesten richten am 29. Dezember 1768 folgende Bittschrift an den König: „Allerdurchlauchtigster Wir müßen seit einiger Zeit erfahren, daß verschiedene junge, verlaufene Juden unter den?raetext hier stuäiren zu wollen sich eingeschlichen, und wenn wir selbige aus der Stadt schaffen wollen sich imatrieuliren lassen, ohnerachtet sie doch sonst nicht lesen noch schreiben können; wenn es ihnen alsdann am nötigen Unterhalte gefehlet, sie in die Prediger- und Waisenhäuser gelaufen, unter dem Vorwandt, sich taufen zu laßen. Da nun dieser Unfug keinesweges von solchen Ignoranten aus einen gewißen Trieb, sondern nur aus andern unlautern Absichten herrühret, und wann diese nicht erfüllet werden, dennoch mit Hinterlaßung vieler Naliee wieder davon laufen, bey unserer Gemeinde aber dieser Anstoß für unsere eigenen Kinder viele Unordnungen und Kränkungen verursachet, so bitten E. K. M. wir hierdurch a. u. die nötige zur Abhelfung dieser uns nachtheiligen vesoräres a. g. Befehle ergehen zu laßen, daß keine dergl. junge Leuthe, die so wenig hinreichende Einsichten, von unsrer als der Christl. Religion besitzen, hier angenommen werden dürfen, bevor sie nicht mittelst obrigkeitl. Attests eines Alters von 30 Jahren, und ihres redlichen Betragens bey dem ^oliee^-vireetorio sich le^itiinirt, auch diejenige, so sich unlängst unter diesem?raetext annoch alhier befinden, uns zur Fortschaffung überliefert werden sollen. Wir erhoffen gn. Erhörung und ersterben" .... Auf Grund dieses Bittschreibens wurde am 10. Februar 1769 „an die sämtlichen Jnspectores hiesiger Residenzen" ein Schreiben gerichtet, in welchem es nach Recapitulation des Gesuches folgendermaßen heißt: „Ob wir nun zwar an solche Bedingungen die Annehmung des Christentums von denen Juden so schlechterdings zu binden nicht gemeint sind, so ist doch