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Zeitschrift für die Geschichte der Juden in Deutschland · 1889-01-01 · Heft 2 · p. Seite 227

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Journal
Zeitschrift für die Geschichte der Juden in Deutschland
Volume
1889
Issue
Heft 2
Article
Vor hundert Jahren
Date
1889-01-01
Page
Seite 227 (sequence 43)
Language
German
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Geiger: Vor hundert Iahren. 227 die Stadt etlichemal)! räumen und fast mein Brodt vor denen Tühren suchen müssen, ja, was noch mehr ist, so haben mich die Nettesten gar aus der Liste gelassen, ob wäre ich kein Schutzjude, da ich doch Wut Privilegii 28 Jahr allergnädigsten Schutz als ein wirklicher Schutzjude genossen". Nun wolle er sich taufen lassen und sein Recht von der Judenschast haben. Der Generalfiskal Duhram hält jedoch (2. November) die Forderung des Petenten für unbegründet, und auch wir können kaum glauben, daß „ein Spielmann bei der ehemaligen Lipmann'schen Schule", wie er sich selbst bezeichnet und von Anderen bezeichnet wird, sich ein derartiges Vermögen zusammengesungen habe. Levin Wolfs hört aber trotz der ersten vorläufigen Abweisung mit seinen Quälereien nicht auf. Er verlangt nun, nachdem ihm die Tausgedanken vergangen zu sein scheinen, eine Bestätigung als Musikant und die Verpachtung der jüdischen Hochzeiten aus zehn Meilen im Umkreise um 25 Thaler jährlich, erhält aber den Bescheid, daß „man diesen unvergleiteten Juden, der schon längst hätte weggeschafft werden sollen, nicht länger dulden solle". — Daß manche, die zum Christentum überzugehen sich entschlossen zeigten, von ihren eiservollen ehemaligen Glaubensgenossen, besonders den nächsten Verwandten, verfolgt wurden, ist sehr glaublich. Daraus erklärt sich z. B. ein Schutzbrief für Bona Jeremias (1./11. December 1690), in welchem den Verwandten der Genannten und der gesamten Judenschast untersagt wird, der Bona Jeremias etwas zu Leide zu thun. Aehnlicher Art ist auch folgende Bestimmung, die, um ein Beispiel dieser Art zu geben, hier wörtlich folgen soll: Auf Beschwerden der Proselytin Hanna, des verst. Lazarus Simons Tochter, wird nämlich der Judencommission befohlen, „die Aeltesten und Vorstehern der hiesigen Judenschaft vor euch zu fordern, und sowohl sie, als auch durch dieselben die sämmtl. hiesige Judcn zu bedeuten, daß niemand von dieser Nation an die KnpMeantin sich mit Worten oder Werken bei schwehrer Ahndung vergreifen solle; wie ihr dann auch, so viel die ihr angeblich ausgemachte ^liwenta betrifft, die Verfügung zu machen habet, daß solche ratione xraeteriti sofort abgetragen und ratione 5uturi deshalb gehörige Sicherheit gestellet werden möge, übrigens auch ihre Mutter zur Extradition derer ihr zustehenden Kleider und sonstigen Effecten anhalten müsset" (18. Juni 1746). Beispiele der vierten Art (Eindrängen „Unvergleiteter" unter dem Borgeben der Taufe) sind sehr häufig. Da aber diese Fälle meist arme Leute betrasen, so machte die Judenkommission und das Polizeidirectorium in den häufigsten Fällen sehr kurzen Prozeß und beförderte die Petenten auf dem kürzesten Wege aus dem Weichbilde der Stadt. Sehr häufig sind die Fälle der fünften Art. Unsere Akten bieten eine große Masse Beispiele. Zwei, die das entgegengesetzte Resultat hatten, greife ich heraus. Beide Mal handelte es sich um die nachgesuchte Aufnahme von Jüdinnen in die katholische Religion. Am 27. Juli 1802 bittet Amalie Philipp aus Alt-Brandenburg um dieselbe und erfleht schleunige Erhörung, da sie sich schon seit fünf Monaten von einem Unteroffizier schwanger befinde. Nach Einwilligung des katholischen Feldprobstes vom 14. August wird diesem geboten, sie aufzunehmen (23. August). Da-

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