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Zeitschrift für die Geschichte der Juden in Deutschland · 1889-01-01 · Heft 2 · p. Seite 222

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Journal
Zeitschrift für die Geschichte der Juden in Deutschland
Volume
1889
Issue
Heft 2
Article
Vor hundert Jahren
Date
1889-01-01
Page
Seite 222 (sequence 38)
Language
German
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222 Geiger: Vor hundert Jahren. Die Anstrengungen der Juden waren von Erfolg gekrönt worden. Der 11. März 1812 hatte ihnen bürgerliche Rechte gebracht. Aber auch die Bemühungen der Aufklärer waren nicht fruchtlos gewesen: der Gottesdienst war verändert, die deutsche Sprache in denselben eingeführt, das Beerdigungswesen dem allgemeinen in Deutschland üblichen ähnlich gemacht worden t). Nur die Stellung der Staatsregierung diesen inneren Bestrebungen gegenüber hatte sich wesentlich verändert. Dem Zeitalter der Aufklärung war das der Reaction gefolgt. Hatten sich in jenem die Behörden den freisinnigen Bemühungen der Vorgeschrittenen geneigt erklärt, so waren sie nun bestrebt, Fortschritte zu hindern, jede Neuerung zu verbieten. Dieser Standpunkt zeigt sich deutlich in folgendem Erlasse des Polizeipräsidenten 2) „Das Pol. Präs. erwidert den Herren Aeltesten der Judenschaft, daß nach den wiederholten ausdrücklichen Befehlen Sr. Maj. d. Königs in dem jüdischen Religions-Oultus jede auch die kleinste Aenderung oder Neuerung unzuläßig, namentlich darf die deutsche Sprache bei demselben auch nicht als Uebersetzungsmittel gebraucht werden. Die Leichenbestattung der Juden ist nach der eigenen Erklärung der Herren Aeltesten und des Rabbinat- Assessors Oettinger ein religiöser, kirchlicher Ackt, es kann also nicht gestattet werden, daß das bei den Beerdigungen gesprochene Gebet auf dem ueuen Kirchhofe in deutscher Übersetzung aufgestellt werde und haben die Herren Aeltesten diese Übersetzung sofort von der Tafel löschen zu lassen, auch binnen acht Tagen anzuzeigen, wie solches geschehen. Außerdem ist vernommen, daß bey der Beerdigung der verwittweten Meyer eine Rede in deutscher Sprache gehalten worden- Wenn nun solches ebenfalls deu obenerwähnten Allerhöchsten Befehlen zuwiderläuft, so haben die Herren Aeltesten sich gleichfalls im obigen Termine über den Hergang der Sache zu erklären und resp. zu verantworten." Berlin 16. Juli 1827. Königl. Pol. Präsid. (Patzig). Die daraus ertheilte, sehr würdige Antwort des damaligen Rabbinatsassessors Oettinger ^) ist deshalb um so characteristischer, als der Genannte keineswegs ein Vertreter der freisinnigen Partei, sondern durchaus Anhänger und Vertheidiger der alten Richtung war. Und so mögen seine schlichten Worte den Abschluß der diesbezüglichen Mittheilungen aus einer Epoche bilden, die weit hinter uns liegt. Sein Schreiben lautet: „Die Herren Aeltesten der hiesigen Judenschaft haben mir die Mittheilung gemacht, daß nach der Beerdigung der verwittweten Meyer auf dem neuen Gemeinde-Begräbmßplatze. nach Inhalt einer an dieselben erlassenen Aufforderung Eines königlichen hochpreislichen Polizei-Präsidiums, eine deutsche Rede zur Einweihung des Begräbnißplatzes gehalten sein soll. Für alle diese Verhältnisse muß ich aus m. Gesch. der Juden in Berlin I, 151 ff., 163 ff., II, 192 ff., 210—234 verweisen. 2) Dieses und das folgende Aktenstück sind dem Archiv der jüdischen Gemeinde Berlin entnommen. 2) Vgl. über ihn m. Gesch. I, 189 II, 259.

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