Zeitschrift für die Geschichte der Juden in Deutschland
- Journal
- Zeitschrift für die Geschichte der Juden in Deutschland
- Volume
- 1889
- Issue
- Heft 2
- Article
- Vor hundert Jahren
- Date
- 1889-01-01
- Page
- Seite 213 (sequence 29)
- Language
- German
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Geiger: Vor hundert Iahren. 213 erschien in zwei Auflagen und wurde ins Hebräische übersetzt, zwei deutliche Zeugnisse von dem großen und berechtigten Aufsehen, welches die Schrift machte. Er bekämpfte den jüdischen Brauch, weil 1. die Zeichen des Todes selbst den erfahrnen Arzt täuschten, um wieviel mehr die Laien, welche mit dem Beerdigungsgeschäft zu thun hätten und weil 2. die politischen, moralischen und religiösen Gründe, welche von den Juden für ihren Mißbrauch angeführt zu werden Pflegen, auf mißverstandenen talmudischen Stellen und spitzfindigen Erklärungen der Rabbinen beruhen. Herz hatte es aber in dieser Schrift nicht nur mit den Rabbinern, sondern auch mit einem ärztlichen Gegner zu thun, dem hannoverschen Leibarzt M. I. Marx ^). Was dieser zur Beibehaltung der alten Sitte anführt, ist freilich nicht sehr belangreich. Er macht geltend 1. daß das Reinigungsgeschäft bei den Juden durch verständige und erfahrene Männer besorgt werde, 2. daß kein Jude begraben würde, ohne von einem Arzt oder Wundarzt wirklich für todt erklärt worden zu sein, 3. in einzelnen Fällen z. B. bei Ertrunkenen, Schwangeren und dgl. den Juden sogar geboten sei, die Todten länger liegen zu lassen. Ein ganz besonders crasser Fall von früher Beerdigung gab zu publicistischen Aeußerungen Veranlassung. Der Banquier Abraham Moses starb am 24. März 1790 um ^4 Uhr und wurde gegen den Wunsch der Wittwe, schon an demselben Tage um 5 Uhr begraben. Tlantlaquatlapatli. von dessen „Chronik von Berlin" schon oben gesprochen wurde, meldete (Bd. VI, S. 658) dies Ereigniß und gab zugleich an, daß ihm zwei Aufsätze darüber eingesendet worden seien. Später (S. 716 fg. 741 fg.) theilte er zwei ihm zugegangene Zuschriften mit, in welchen die Correspondenten den Vorgang, ohne ihn zubilligen, so darstellen, daß die Beerdigung so schnell stattfand, wegen des eintretenden Feiertags und um dem Bruder die siebentägige Trauerzeit abzukürzen. Auch in diesem Fall steht der Zeitungsschreiber durchaus auf dem Standpunkt der Aufklärung; er erwähnt die Schrift von M. Herz und wünscht, daß dessen Rathschläge befolgt würden. Da nun aber Fälle von Begraben scheinbar Todter auch bei Christen vorkamen, so erging (12. Dez. 1793) ein Circnlar an sämmtliche Jnspectoren der Churmark, das Volk von Zeit zu Zeit vor dem frühen Begraben zu warnen und auf die einzig sicheren Merkzeichen des wirklichen Todes (die durch Ansehn und Geruch sich hervorthuenden ersten Spuren der Verwesung) hinzuweisen. Unmittelbar nach diesem Erlasse hatten sich die preußischen Behörden aufs Neue mit derselben Angelegenheit zu beschäftigen. H M. I. Marx veröffentlichte schon 1784 (im Journal von und für Deutscht. 1784 hgg. von Göckingk, Bd. II S. 227—234) eine „Genaue Prüfung der frühen Beerdigung der Todten bey den Juden". Das Gebot der Beerdigung am Todestage erblickt er in 5. B. M. 21, 23, Psalm 146, 4, 49, 13. Aus allem schließt er, daß die Beibehaltung des frühen Beerdigens nicht aus Aberglauben, sondern aus weiser Vorsicht und Fürsorge geschehe, damit weder Unglück noch Beschwerlichkeiten eintreten können. — Eine weitere Ausarbeitung dieser Aussätze ist folgende Schrift: M. I. Marx, über die Beerdigung der Todten. Hannover, Schmidt'sche Buchhandlung 1788. Herz hat es aber nicht mit dieser Brocküre, die nach der seinigen erschien, sondern mit den obenerwähnten Aufsätzen zu thun. Es wird gewiß manche Leser eine Zusammen-