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Zeitschrift für die Geschichte der Juden in Deutschland · 1889-01-01 · Heft 2 · p. Seite 209

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Journal
Zeitschrift für die Geschichte der Juden in Deutschland
Volume
1889
Issue
Heft 2
Article
Vor hundert Jahren
Date
1889-01-01
Page
Seite 209 (sequence 25)
Language
German
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Geiger: Vor hundert Iahren. 209 meinde, dem genannten Moses Jsaac nahe verwandt, richtete daher an den König folgendes Gesuch: „Allerdurchlauchtigster Zur Konservation meiner in Potsdam etablierten Lederfabrik, welche jetzt in bestem Flor ist, habe ich ein bestimmtes Kapital aus meinem Vermögen festgesetzt, welches lediglich dazu nach meinem Tode angelegt werden soll. Ich habe auch, um alle Irrungen zwischen meiner zahlreichen Familie zu verhüten, dieser wegen einige Anordnungen getroffen. Ich fürchte aber doch, daß, wenn auch meine Kinder sich jetzt gut aufführen, sie vielleicht in der Folge meine wohlgemeinte Absicht verfehlen und die zum Besten des Landes von mir errichteten Etablissements vernachlässigen könnten. Ich erlebe das jetzt leider an denen Nachkommen meines Schwagers Moses Jsaac, dessen Kinder größtenteils das ansehnliche Vermögen verschwendet, sogar das von dem Verstorbenen zum Fideicommiß bestellte Kapital wider den Willen desselben anzugreifen und solchergestalt seine letzten Dispositionen gänzlich umzuwerfen bestrebt sind. Ebenso könnten sie vielleicht meine Anordnung künftig zum Schaden des allgemeinen Besten und zu ihrem eigenen Ruin zu vereiteln suchen, da sie das Beispiel derer Moses Jsaacschen Kinder, wovon ein Sohn meine Tochter geheirathet hat, vor sich haben. Um diese Besorgniß zu verhüten, unterstehe ich mich als ein treuer Vater meiner Kinder Eure Königliche Majestät allerunterthänigst anzuflehen, allerhöchstdero Kanzler anzubefehlen, sowohl mein Testament, welches sich nach meinem Tode auffinden wird, als auch dasjenige, so mein gedachter Schwager Moses Jsaac hinterlassen hat, in allen Punkten und Klauseln ausrecht zu erhalten und dagegen keine Processe abseiten derer Nachkommen zur Vernichtung derer gemachten Verfügungen zu gestatten. Ich ersterbe in tiefster Verehrung Daniel Jtzig." 7. März 1785. Auf dieses Gesuch erfolgte folgende Antwort des Königs: „Mein lieber Großkanzler von Carmer! Enthalten die in der Anlage bemerkten väterlichen Dispositionen des Entrepreneurs der hiesigen Lederfabrik Jtzig gegen seine Kinder nichts gegen meine Gesetze und Landesordnungen, so sollen solche in Rücksicht auf seine Fabriken und andere Etablissements pünktlich befolgt und dagegen nach seinem Tode keine ungebührliche nur Geld versplitternde Processe gestattet werden. Um inzwischen von deren Gesetzmäßigkeit völlig gesichert zu sein, ist er angewiesen, solche vorhero denen Gerichten zur Einficht und Prüfung vorzulegen, und finden diese sodann bei solchen kein rechtliches Bedenken, so werdet Ihr das Benötigte verfügen, daß dieselbe unverrückt befolgt und keinem seiner Nachkommen ein ungebührlicher Proceß gestattet wird. Ich bin dagegen, Euer wohlaffectionirter König Friedrich. 9. März 1785." Wenige Tage später, am elften, erfolgte ein dementsprechendes Rescript des Großkanzlers an Daniel Jtzig. Aber auch das Nachspiel ist nicht ohne Interesse. Es führt bereits in die Zeit Friedrich Wilhelms III., aber die Familie, um die es sich handelt, ist gleichfalls eine der reichsten und höchstangesehenen des 18. Jahrhunderts. In einer großen Immediateingabe des Kanzlers von Goldbeck an

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