Zeitschrift für die Geschichte der Juden in Deutschland
- Journal
- Zeitschrift für die Geschichte der Juden in Deutschland
- Volume
- 1889
- Issue
- Heft 2
- Article
- Zur Geschichte der Juden in Deutschland
- Date
- 1889-01-01
- Page
- Seite 180 (sequence 22)
- Language
- German
- Belongs to
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- Emden 1× ep/1044505
- Hanau 1× ep/1047937
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180 Wolf: Zur Geschichte der Juden in Deutschland. VI. Hanau, Emden. Graetz (Geschichte der Juden X, 30) berichtet mit Berufung auf den Fortsetzer von Gans Chronik Aemaed vaviä: „Als sich portugiesisch-marannische Juden von den Niederlanden aus in Frankfurt niederlassen wollten und um die Erlaubnis baten ihnen ein Bethaus zu bewilligen, schlug es ihnen der Rath rundweg ab. Was thaten die jüdischen Capitalisten? Sie wendeten sich an den Herrn von Hanau und erlangten von ihm ein sehr günstiges Privilegium" (1610). Die Sache lag jedoch anders und hat eine Vorgeschichte. Die Juden in Hanau wendeten sich bereits im Jahre 1602 an den Fürsten, daß es ihnen gestattet werde, daselbst wieder eine Synagoge zu bauen. Diese Bitte wurde abgeschlagen. Hierauf wendeten sie sich an den Kaiser Rudolf, damit dieser beim Fürsten von Hanau, zu ihren Gunsten intervenire. Der Kaiser kam dieser Bitte nach und richtete Prag 25. März 1603 ein Schreiben an den Fürsten des Inhalts, die in den Städten und Flecken Hanaus wohnhaften Juden bitten, daß die Synagoge, die unter dem Vormunde des damals regierenden Fürsten gesperrt wurde, wieder geöffnet werde. In der Voraussetzung, daß der Fürst dieser Bitte willfahren werde, weist der Kaiser darauf hin, daß den Juden nach dem Privilegium Kaiser Karl V., das er selbst bestätigt hat, gestattet sei Synagogen zu errichten. „Begehren deshalb an Dich hiemit in Gnaden Du wollest Dich gegen mehr gemeldete Judenschast in Betreff der possessirung der angezogenen ihren Schuleu und Synagoge und anders halben also willfährig erzeigen, damit sie obberührte ihre Privilegien und Begnadigungen ohne Eintrag haben". Dieses kaiserl. Handschreiben blieb ohne allen Erfolg. Hierauf wendeten sich die Juden in Hanau an den Kaiser mit der Bitte ihre Privilegien zu bestätigen und z. geschah dieß durch David TheodoruS Rabbi, Jude zu Prag (wir sind nicht in der Lage etwas näheres über diese Persönlichkeit zu sagen), der zugleich um Genehmigung der zu Hanau erlaubten Synagoge oder jüdischen Schule bat. Hierauf erging Prag 17. Dec. 1607 von Seite der kaiserl. Kanzlei ein Rescript an Philipp Ludwig Grafen zu Hanau, Herrn zu Münzenberg, in welchem demselben mitgetheilt wird, daß den Juden der Bescheid wurde, da der Kaiser die Juden zu Lehen trage, so werde ihnen die Erbauung der Synagoge gestattet wozu es keiner neuerlichen Confirmation bedarf. Doch wird diese Bewilligung auf die den Juden vorgeschriebene Weise gestattet, „daß nämlich darin gegen den christlichen Glauben nichts verhandelt oder gelesen werde, wie sie solches auch bei geschworenem jüdischen Eid zugesagt und zu leisten schuldig sein". geschwinden Fortfahrens der Post vergeßen und ausgeladen worden. Und dessen zur Urkund haben wir an dieser Ordnung unser Secretinsiegel angehangen. So geschehen den 9. Nartn (28. Februar) anno vorm'ni Wllesimo sexcenteZirno üeeimo sexto".