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Zeitschrift für die Geschichte der Juden in Deutschland · 1889-01-01 · Heft 2 · p. Seite 177

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Journal
Zeitschrift für die Geschichte der Juden in Deutschland
Volume
1889
Issue
Heft 2
Article
Zur Geschichte der Juden in Deutschland
Date
1889-01-01
Page
Seite 177 (sequence 19)
Language
German
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Wolf: Zur Geschichte der Juden in Deutschland. 177 daß der Abt dem kaiserl. Mandat pünktlich nachkomme den Juden Schutz gewährt und die Freiheit handhabt, so daß die Juden ihr Gewerbe und Handtierungen unbehindert treiben können. Da sich jedoch Leute finden die den Juden die ihnen gebührenden Rechte und Freiheiten verkümmern wollen, so sehe sich der Kaiser in Folge der Bitte der Juden veranlaßt, die „Vermahnung an den Abt zu richten, daß für den Fall über kurz oder lang sich etwas widriges zutrüge und die Juden in ihren Freiheiten gekränkt werden sollten, so möge der Abt dafür sorgen, daß die Juden in den Freiheiten, die sie vom Kaiser erhalten haben, geschützt werden, damit sie in ihrer häuslichen Wohnung Gewerbe und Hantierung wie sie dieß von Alters her haben ruhig verbleiben und nichts Eigenmächtiges gegen sie vorgenommen werde. Damit werde dem Kaiser „ein angenehmer guter Gefallen" geschehen. Ein Jahr hernach sahen sich jedoch die Juden in Fulda veranlaßt, wieder an die Gnade und Gerechtigkeit des Kaisers zu appeliren. Wie bekannt wurde das Judenviertel in Frankfurt a. M. im Herbste 1614 in Folge einer Verschwörung der Zünfte unter Anführung des Lebkuchsnbäckers Vincenz Fettmilch vom Pöbel erstürmt, geplündert und die Juden aus der Stadt gejagt. Die Juden in Fulda fürchteten einem ähnlichen Geschicke anheimfallen zu können. Die Angst der Juden war um so größer, da auch in Worms ähnliche Scenen zu spielen begannen. Sie wendeten sich daher am 16. Oktober 1614 an den Kaiser. In diesem Gesuche heißt es: „Es ist nun mehr land und reichskundig was sich jüngst Anfangs des abgewichenen Monats September in Frankfurt für eine böse gefährliche That an der armen daselbst seßhaften Judengemeinde zugetragen und welcher Gestalt dieselbe ohne alle Ursache überfallen, verwundet, theils gar ums Leben gebracht, an Hab und Gut aufs äußerste geplündert, darnach nackt und blos über einen Hausen zur Stadt hinausgestoßen und ins Elend verjagt worden sind, daß sie nunmehr in höchster Armuth und Dürftigkeit ohne Dach und gewißen Unterschleis (Unterkommen) herumziehen müssen und nichts denn das nackte Leben übrig haben, bis sich nächst Gott Ew. K. M. als das höchste Oberhaupt im Reiche ihrer erbarmen und mit Hilfe und Rettung ihrer annehmen auch mit Restitution ihrer Schulen und häuslichen Wohnungen, Erstattung erlittener Schäden, vornehmlich aber ernstlicher kaiserl. Animadversation gegen solche landfriedenbrüchige That Abstrafung der Verbrecher und MiShandter ein beharrliches Exempel statuiren, daran wir ganz und zumal dann nicht zweifeln, weil es sich Gott erbarm zu Worms eben auch solchen Schlag anzetteln will". Sie erklären hierauf, daß sie zunächst über ihre Verhältnisse nicht zu klagen haben, da es sich jedoch gezeigt, wie plötzlich und unversehentlich der Aufruhr sich angesponnen und wie bald der unberichtete gemeine Haufen einer Obrigkeit über den Hals wachsen kann, so bitten sie unter den Schutz des Kaisers gestellt zu werden, da sie je und alle Zeit von den Aeltesten gehört haben, daß die Juden unter dem Schutz des Kaisers stehen. Was die Juden in Fulda selbst betrifft, so habe Kaiser Heinrich VII. dem Stifte bloS die Steuern und Collekten geschenkt, sonst aber nichts. Sie bitten daher um das Privilegium, daß sie als unter dem Schutz des Kaisers

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