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Zeitschrift für die Geschichte der Juden in Deutschland · 1889-01-01 · Heft 2 · p. Seite 176

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Journal
Zeitschrift für die Geschichte der Juden in Deutschland
Volume
1889
Issue
Heft 2
Article
Zur Geschichte der Juden in Deutschland
Date
1889-01-01
Page
Seite 176 (sequence 18)
Language
German
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176 Wolf: Zur Geschichte der Juden in Deutschland. Wasser und zu Lande von dem Trageu des Judenzeichens befreit sein. Die Zuwiderhandelnden haben 20 Mark l'öthigen Goldes Strafe zu zahlen und z. die eine Hälfte der kaiserl. Kammer, die andere Hälfte den Juden. Dieses Privilegium, sowie die vorhergehenden begonnen von Rudolf von fwbsburg, wurden bestätigt von Ferdinand II. 2. März 1621 und Carl VI. 17. Aug. 1713. In ähnlicher Lage, wie in Burgau befanden sich auch Juden anderwärts im heiligen römischen Reiche. So baten Ende 1561 die Juden in Erfurt, daß der Kaiser ihnen die Privilegien, welche die Juden von den früheren Kaisern und Päpsten erhalten haben, bestätigen möge. Da dieses Gesuch doch ohne Folgen blieb, so kamen sie auf dasselbe (xi-ass. 29. Nov. 1562) zurück. Das Gesuch beginnt (in der jetzigen Orthographie): Demnach das Erdreich von Gott dem allmächtigen alle Beschäffnus und sonderlich Menschen Gebildnus vor gutes und zu gutem beschaffen worden und es auch mit sich bringt, daß der Kaiser den Juden die gleichen Privilegien gewähre wie seine Vorfahren, daß man sie nämlich unbeschwert an allen Orten frei und sicher handeln und wandeln und da wo sie wohnen auch ungestört bleiben läßt, ohne sie mit Zöllen und Geleit ^) zu beschweren. Nun habe sich aber der ehrbare wohlweise Rath der Stadt Erfurt „unterstanden" einen neuen unerhörten und ungewöhnlichen Zoll den Juden aufzuerlegen, daß nämlich jeder Jude, der in die Stadt Erfurt kommt, einen Batzen erlegen müsse. Da die Juden in Frieden leben wollen, so haben sie sich dieser Auflage gefügt. Jetzt geht aber der ehrbare Rath noch weiter und bewirbt sich um die kaiserl. Confirmation, daß überhaupt kein Jude in Erfurt eingelassen werden solle und doch wurden die Juden in dieser Beziehung bisher den Christen gleich gehalten. Da nun die Juden auch Geschöpfe des allmächtigen Gottes und „Menschengebildnis" sind, so bitten sie, der Kaiser möge einen Befehl und ein Mandat ergehen lassen, durch welche sie geschützt werden, wodurch er gewiß Gott dem allmächtigen ein gutes Werk thut, welches die göttliche Majestät mit zeitlicher und ewiger Wohlfahrt reichlich belohnen wird. In Thüringen lebten zur Zeit als dieses Land unter dem Churfürsten August von Sachsen stand nur eine geringe Anzahl Juden. Auf Befehl Augusts sollten sie zu Ostern aus dem Lande ziehen. (Das Gesuch ist ohne Datum.) Die Juden baten hierauf den Kaiser, er möge beim Herzog von Sachsen befürworten, daß dieser den Termin der Ausweisung erstrecke. In diesem Gesuche erklären die Juden, daß sie täglich für den Kaiser beten und daß sie von nun an auch für dessen Kinder beten werden. Das Gesuch wurde jedoch abschlägig beschieden. Am 26. August 1613 richtete Kaiser Mathias von Regensburg aus an den Abt Anton von Fulda ein Schreiben, in welchem er ihm mittheilt, daß er am 11. August 1612 die Privilegien der Juden im deutschen Reiche bestätigt habe und habe er der Kaiser mit Vergnügen vernommen. i) Die Begleitunqsgebühren, welche die Juden im deutschen Reiche im Jahre 1772 zu zahlen hatten, find in meiner Schrift: „Zur Salzburger Chronik" S. 28 angegeben. In diesem Verzeichnis kommt übrigens Erfurt nicht vor.

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