Zeitschrift für die Geschichte der Juden in Deutschland
- Journal
- Zeitschrift für die Geschichte der Juden in Deutschland
- Volume
- 1889
- Issue
- Heft 2
- Article
- Zur Geschichte der Juden in Deutschland
- Date
- 1889-01-01
- Page
- Seite 174 (sequence 16)
- Language
- German
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174 Wolf: Zur Geschichte der Juden in Deutschland. man die Juden da wo sie wohnen und seßhaft sind sowie deren Weiber und Kinder bei ihrer Wohnung und Hantierung, wie dieß von alters her war, nach Ausweis ihrer Privilegien ruhig unangefochten und ohne Ausschaffung und Vertreibung lasse. Die Juden dankten hierauf (sine äato xraes. dem Reichshofamt 7. Juni 1618) für die ihnen gewährte Gnade und versprachen zu Gott um die langwierige Gesundheit und Regierung des Kaisers zu beten und soll es auch serner „weder an unseren Leib und Gut noch emsigen Gebet ermangeln". Sie fügen hinzu, daß sie, seitdem jenes Mandat erschienen ist, „in guter Ruh unbedrängt und unperturbirt gelassen wurden. Sintemalen aber unsere Widerwärtigen nicht feiern von Tag zu Tag, über unsere Kopse hinweg gefährliche xraetiea. anspinnen, ungeachtet unseres unstrasbaren und friedliebenden Wandels, eines nach dem anderen versuchen um uns wenn nicht direkt und thätlich von unseren Wehnungen und Stand hinauszudrängen und mit Sperrung und Schmälerung der Commerden dieselben uns selbst überdrüssig machen und verbinden" bitten sie, daß der Kaiser ihnen auch ferner seine Gnade zuwende „und damit wir verworfenes Häuflein unter des römischen Adlers Flügeln in beständiger Securität und Ruhe leben mögen", so wünschen sie ein ähnliches Privilegium wie die Juden in Frankfurt a. M., daß sie nicht nur ohne kaiserliche Zustimmung nicht weggeschafft werden dürfen, sondern daß sie auch in ihren Privilegien, Handtierungen, Ceremonien und Gebräuchen weder von ihnen den Burgauern noch von jemand anders angefochten, gesperrt und gehindert, sondern bei denselben ohne männiglicher Irrung und Eintrag geschützt werden. Dieses Gesuch wurde dahin erledigt, daß der Kaiser erklärte die Juden in Burgau zc. können daselbst weiter „mit dem Willen" (d. h. mit der Zustimmung) der vorgesetzten Obrigkeit Hausen und wohnen. Diese Erledigung entsprach jedoch nicht den Wünschen der Juden, da sie in solcher Weise von den ihnen vorgesetzten Obrigkeiten abhängig waren und diese wie bereits bemerkt Privilegien besaßen, nach welchen es ihnen gestattet war, nach ihrem Gutdünken Juden aufzunehmen und abzuschaffen Sie baten daher (xraeZ. 6. August 1618) nochmals ihnen die gleichen Privilegien einzuräumen, wie solche die Juden in Frankfurt hatten. Sie motivirten diese Bitte auch damit, daß sie Kammergut des Kaisers seien und daß ihnen im Jahre zuvor von den Commissarien Jeßnig zu Khümenburg und vr. Barthelmae Kheller der Opferpfennig für die kaiserl. Kammer auferlegt wurde, jährlich 200 Gulden, die sie auch tatsächlich zahlen; falls man sie austriebe würde auch die kaiserl. Kammer zu Schaden kommen. Sie wünschen daher ais Kammergut betrachtet zu werden und bitten um die Privilegien wie sie die Juden in Frankfurt haben. Dabei heben sie hervor, daß man auch die Begräbnisse „unzerstört und unmolestirt" lasse. Dieselbe Bitte um Schonung der Begräbnisse liegt auch in einem zweiten Gesuche Line äato vor. Um so viel als möglich ihrem Gesuch Erfolg zu verschaffen, wendeten sie sich um Befürwortung an den Erzbischof von Olmütz Cardinal Fürst Franz Dietrichstein (mit dem kirchlichen Namen Sylvester, geb. zu Madrid 22. Aug. 1570, gest. 19. Sept. 1636) der sich bei verschiedenen Gelegen-