Mannheim
Compact Memory

Zeitschrift für die Geschichte der Juden in Deutschland · 1889-01-01 · Heft 2 · p. Seite 172

Scan of the page
Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Zeitschrift für die Geschichte der Juden in Deutschland
Volume
1889
Issue
Heft 2
Article
Zur Geschichte der Juden in Deutschland
Date
1889-01-01
Page
Seite 172 (sequence 14)
Language
German
Belongs to
article
OCR quality
95% known words query
IRI
…/2259275-2259329-2259332-2263993--1107-2264099
Visual Library
page viewer of the UB Frankfurt

Mentioned entities

OCR text

3 entity mentions

172 WoLs: Zur Geschichte der Juden in Deutschland. und Pistolen versehen, „ohne einigen Gewinn". Er sei nicht allein wegen der treuen Dienste, die er dem Kaiser leistet, beim Feinde verhaßt, es werde ihm und den seinigen sehr nachgestellt und Anschläge auf ihn gemacht „wie mir denn solches wohl bewußt". In gleicher Weise diente Lazarus dem Feldmarschall Grafen Rudolf Colloredo und brachte ein wichtiges Schreiben des Kaisers aus Umwegen an den Grafen Trautmannsdorf. Er war es auch, der die Soldaten wie ein Wegmeister in Meißen eingeführt, weshalb der Kurfürst von Sachsen 10000 Dukaten auf die Einbringung seiner Person setzte. Ich habe in: Ferdinand II. S. 23. die Thatsache hervorgehoben, daß unter diesem Monarchen Juden im kaiserlichen Heere kämpften. Wie aus den über Lazarus Aren mitgetheilten Dokumenten hervorgeht, hat dieser sich nicht unwesentliche Verdienste um das kais. Heer erworben und zwar nicht blos durch exakte Kundschaftsberichte, sondern auch indem er für das Heer Proviant, Kleidung und Waffen schaffte. IV. Burgau, Erfurt (Thüringen), Fulda. Die Juden in der Grafschaft Burgau erhielten bereits von Rudolf von Habsburg (Hagenau 11. Dec. 1275) Privilegien (vergl. Böhmer Reg. Lmx». 1246—1313 keK. kuäolLI Nr. 217 gedruckt bei Lünig Reichsarchiv XII 102). In denselben wird bestimmt, daß die Juden daselbst (die Hauptgememde war zu Friedberg) jährlich 130 Mark zu zahlen haben und sind sie von sonstigen Leistungen und Abgaben frei. Im Laufe der Zeit kam es vor, daß in Rechtsstreitigkeiten die Juden zu Burgau beim Hofgerichte zu Rottweil oder beim schwäbischen Landgerichte ihr Recht suchten. Dagegen erhoben jedoch die Gerichte zu Burgau Einsprache. Am 7. Juli 1534 bestätigte Ferdinand I. die Privilegien der Juden zu Burgau mit dem Bemerken, daß er sich vorbehalte dieselben zu ändern, zu mehren oder zu mindern. Hierauf baten die Juden, daß der Kaiser ihnen ausdrücklich gewähre ihr Recht beim Hofgerichte zu Rottweil oder beim schwäbischen Landgerichte zu suchen. In einem Mandate Innsbruck 4. Februar 1535 erklärte hierauf der Kaiser, er wolle dem Hosgerichte zu Kottweil noch dem freien Landgerichte in Schwaben etwas abbrechen, es sei auch der gemeine Brauch und billig, daß jede neue Ordnung und Satzung „allein auf künftig und nicht auf vergangene Fälle" verstanden werden soll. Von jetzt ab aber sollen die Juden in Burgau in der Markgrafschaft selbst ihr Recht suchen. Die Dinge gingen nun so lange sie eben gingen d. h. so lange es den Gegnern und Widersachern der Juden genehm war sich den kaiserlichen Mandaten zu fügen. War dieß nicht der Fall, so kümmerte man sich wenig um die kaiserlichen Befehle und um die Strafen, die den Schuldigen angedroht wurden. So kam es im Jahre 1570 vor, daß die „Rechte" oder die „Privilegien" der Juden in Burgau geschmälert wurden. Man

Text as recognised by OCR (ABBYY FineReader), without corrections. Entity mentions: TagMe (2021); their positions were matched to this text again.