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Zeitschrift für die Geschichte der Juden in Deutschland · 1889-01-01 · Heft 2 · p. Seite 162

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Journal
Zeitschrift für die Geschichte der Juden in Deutschland
Volume
1889
Issue
Heft 2
Article
Zur Geschichte der Juden in Deutschland
Date
1889-01-01
Page
Seite 162 (sequence 4)
Language
German
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162 Wolf: Zur Geschichte der Juden in Deutschland. Wie aus dem vorliegenden Schriftstück hervorgeht handelte es sich durchaus nicht nur um äußere sondern auch interne Angelegenheiten der Juden. Sie erwarten, daß durch die Bestellung eines Rabbiners die Streitigkeiten (der Widerwille) unter den Juden und mit den Christen aufhören werde. Viel wichtiger und bedeutender ist das Gesuch der Juden in Schwaben vom Jahre 1566, in welchem sie bitten, daß der seit 30 Jahren fungirende Rabbiner Jsak zu Günzburg ^) dem in letzter Zeit die Leute aus „großer Leichtfertigkeit", wie sie auch bei anderen Nationen vorkommt, nicht den schuldigen Gehorsam zollen wollen, bestätigt werde. Als Rechtskreis des Rabbiners „seit Menschengedenken" wird bezeichnet, daß es ihm zusteht nach jüdischer Ordnung zu gebieten, die Leute vor sich zu laden und den Bann zu verhängen. Wogegen sie sich insbesondere stemmen ist, daß nicht auswärtige Rabbiner wie dieß früher öfters vorkam, sich in die internen Angelegenheiten ihrer Gemeinde mengen^). Das Schriftstück lautet: Merdurchleuchtigster Demnach vnter vns gemeine Züdenschafft im landt zu Swaben je und alwegen lenger denn sich menschengedechtnus erstrecken mag ein oberster Rabh der vns nach Jüdischer Ordnung zu gepirt für sich zu fordern uud die vngehorsamen in Pan zu thun Macht und Gewalt gehapt verordnet nun sonderlichen yezo einen haben, der ob den 30 Zare vnser Rabh gewesen, den aber yetzo kürtzlicher Zehr her etlich außer großer leichtfertigkahtt so lahder sich schon in allen Nationen erhobenen nit zu gehorsamen vnderstanden, darzu sie etwan von der Oberkait gesterkt werden. Undt aber wir arme Geschöpfs Gottes des Almechtigen volgends allein Ew. Rom. Kay. M. und für ain beschützer der Gerechten auch straffer der mißhandln erkennen, So lanngt an Ew. K. M. vnser allerundthst Vitt und demüthigst anruffen sie wolle zu sürkennung alerlay leichtfertigkaht und pflantzung dieser bessern Erbaren Wandels so damit gegen Cristen und Juden gebraucht werden möchten auch zu Erhaltung unser Recht uns armen Inden mit diesen sonder Privilegien und Freihaitten allergdgst begnadigen und begaben das den opgenannten Jsak Rabi Judt zu Güntzburg und die nachkommenden so jeder Zeit daselbst sein werden uns allen und jeden Juden fürderhin wie bisher abzuschreiben zu citiren und für sich zu fordern macht und gewalt haben sollen welchem auch alle Juden so ime landt zu Swaben seßhaft gewesen und noch sehen gehorsam zu lahsten schuldig und im fall mit Haltens oder nachkommens Jüdischen Gebrauch nach in pan zu thun das auch sonsten kayn anderer oder frempder Rabi uns zu citiren oder ein ander weg wider uns zu schreiben macht habe und insonderheit auch mit dieser angehenkten Zutuung begnaden was mergemelter Jsak unser Rabi bis anher gehandelt oder noch handeln mechte für 2) Günzburg war die bedeutendste Gemeinde in Schwaben u. z. auch in späterer Zeit. Vergl. die Beschlüsse der Rabbinerversammlung zu Frankfurt a. M. 1603 mitgetheilt in m.: Zur Geschichte der Juden in Worms, S. 103. Punkt 2. 2) Auch dagegen sprach sich die gedachte Rabbinerversammlung zu Frankfurt a. M. 1603 aus (1. e. S. 109. P. 13).

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