Mannheim
Compact Memory

Zeitschrift für die Geschichte der Juden in Deutschland · 1889-01-01 · Heft 2 · p. Seite 160

Scan of the page
Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Zeitschrift für die Geschichte der Juden in Deutschland
Volume
1889
Issue
Heft 2
Article
Zur Geschichte der Juden in Deutschland
Date
1889-01-01
Page
Seite 160 (sequence 2)
Language
German
Belongs to
article
OCR quality
94% known words query
IRI
…/2259275-2259329-2259332-2263993--1095-2264087
Visual Library
page viewer of the UB Frankfurt

No entity mentions on this page.

OCR text

160 Wols: Zur Geschichte der Juden in Deutschland. ganzen Vorgang trotzdem er durch zwei kaiserliche Urkunden bezeugt ist anzuzweifeln, wenn nicht ein zweiter Vorgang dieser Art aus der Zeit Kaiser Sigismunds nachzuweisen wäre. Güdemann bringt nämlich S. 265 Note I eine höchst interessante bisher unbekannte Urkunde, in welcher Konrad von Wemsberg, des h. römischen Reiches Erbkämmerer, im Jahre 1435 kraft der ihm von Kaiser Sigismund verliehenen Vollmacht den Juden Anshelm von Köln (Anschel halevi, ein jüngerer Zeitgenosse des Maharil) zum obersten Rabbi des Reiches ernenntAber auch von der Ernennung Anschels zum Reichs-Oberrabbiner findet sich in den jüdischen Quellen nicht die leiseste Spur. Güdemann meint daher S. 37, Anschel von Köln habe das Decret Konrads von Weinsberg „einfach in seinen Papierkorb geworfen". Soviel war bisher allgemein bekannt, doch war babei das vorliegende gedruckte Material nicht vollständig berücksichtigt. Ernennungen von Rabbinern von Seite der deutschen Kaiser respektive der Landesfürsten fanden schon vor Ruprecht von der Pfalz und nach dem Tode Kaiser Sigismunds statt. Vielleicht stehen oder standen derartige Ernennungen mit der Jnvestiturangelegenheit, wenn auch nur in losem Zusammenhange. In erster Reihe war für derartige Ernennungen der Grund maßgebend, daß die Machthaber die Judensteuer präcise einkassiert haben wollten; es wirkten jedoch auch innere Gründe mit, da die Zerfahrenheit unter den Juden öfters groß war und zu Zeiten sich Personen als Rabbiner aufwarfen, welche weder geistig noch moralisch dazu berufen waren, wodurch der Streit in den Gemeinden noch größer wurde. Es wurden daher auf Verlangen der Gemeinden Rabbiner vom Landesherrn nominirt, die sich sozusagen, wenn auch nur moralisch des draeeliLuiQ saeeulare erfreuten. Im Jahre 1372 ordnete der Burggraf Friedrich V. im Fürstenthum Ansbach an, daß die Juden dem Judenmeister Rabbi Mayer in Bayreuth zu gehorchen haben „in austragen und enden der Judenrechte" ^). Ob dieses die erste landesfürstliche Ernennung eines Rabbiners überhaupt war, wissen wir nicht und es ist wohl möglich, da auch schon in früherer Zeit derartige Ernennungen stattgefunden haben; hier liegt uns jedoch, soweit wir Umschau in der Litteratur hielten, der erste urkundliche Beleg vor. In L. Heffners „die Juden in Franken" lesen wir S. 24 und Beilage S. 67: „Unser gnädiger Herr von Würzburg hat David Juden zu einem Rabbi in Würzburg aufgenommen 26. Aug. 1447". Ferner heißt es daselbst S. 73 Bischof Johann III. von Würzburg Herzog zu ') Graetz (Geschichte VIII 149) giebt nach Afchbach Geschichte Kaiser Sigismund III 460 an, daß Kaiser Sigismund einem seiner jüdischen Agenten Haym von Landshut den Auftrag ertheilte, 10. Nov. 1426 drei Rabbiner (Judenmeister) in Deutschland zu ernennen. 2) Haenle Geschichte der Juden im ehemaligen Fürstenthum Ansbach S. 37 nach AkQ. 2o11. Bd. IV Nr. 202. Harry Breslau citirt in Steinschneiders Hamaskir X. 170 nach Schaab I 54 St 1 aus einer Urkunde König Rudolf I. vom I. 1286 den Satz: Atoz^i guoriäava. exiLeoxo luäaeoruiQ woraus hervorgebt, daß dieser Moses 1286 nicht mehr als Rabbiner fungirte, was nicht auffallen kann, da zu jener Zeit das Rabbinat noch kein eigentliches Amt war.

Text as recognised by OCR (ABBYY FineReader), without corrections. Entity mentions: TagMe (2021); their positions were matched to this text again.