Zeitschrift für die Geschichte der Juden in Deutschland
- Journal
- Zeitschrift für die Geschichte der Juden in Deutschland
- Volume
- 1889
- Issue
- Heft 2
- Article
- Zur Geschichte der Juden in Deutschland
- Date
- 1889-01-01
- Page
- Seite 159 (sequence 1)
- Language
- German
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Wolf: Zur Geschichte der Juden in Deutschland. 159 Zur Geschichte der Juden in Deutschland. Von G. Wolf. I. Die Anstellung der Rabbiner. Chmel hat in den k6A68ta IwxertiZ re^is S. 254 die Urkunde vom 3. Mai 1407 mitgetheilt, in welcher Kaiser Ruprecht von der Pfalz Israel (wie man meint aus Krems) zum Hochmeister über alle Rabbiner, Inden und Jüdinnen des deutschen Reiches setzte. Schaab reproducirt diese Urkunde in der diplomatischen Geschichte der Juden zu Mainz S. 113 und Wiener in den Regesten S. 71. Es ist selbstverständlich, daß hieraus Historiker, die Geschichte der Juden zur Zeit Ruprechts schrieben, wie Graetz, Cassel etc. diese Urkunde verwerteten. Eigentümlich genug jedoch kommt in den jüdischen Quellen über diese Auszeichnung, die einem Rabbiner zu Theil wurde, indem der Kaiser ihn zum Oberrabbiner ernannte, nichts vor. Man deutete sich das dahin, daß die Juden diesem Oberrabbinat feindlich gesinnt waren, weil die Aufgabe des „Hochmeisters" zumeist darin bestand, die Steuern der Juden für den Kaiser einzutreiben. Es war daher gewissermaßen selbstverständlich, daß sich die deutschen Rabbiner dem neu ernannten Oberrabbiner nicht unterordnen wollten. Graetz (Geschichte VIII 114) schließt das Capitel mit den Worten: „Das deutsche Oberrabbinat starb gleich nach seiner Geburt und sein Träger wurde von den Zeitgenossen durch hartnäckiges Stillschweigen über ihn und seine Wahl gerichtet." Güdemann (Geschichte der Cultur und des Erziehungswesens III S. 36) bemerkt: „Immerhin war ein derartiger Eingriff in das Gebiet der jüdischen Lehre etwas so außerordentliches und wurde als eine so unleidliche Beschränkung der Lehrfreiheit empfunden, daß Ruprecht schon ein halbes Jahr später am 23. November 1407, sich genötigt sah die Anerkennung Israels unter Androhung seiner Ungnade und schwerer Geldbuße durch einen Majestätsbries zu erzwingen'). Wir erfahren jedoch, fährt Güdemann fort von dieser Auflehnung der Rabbiner gegen den von staatswegen aufgedrungenen Oberrabbiner, wie von seiner Ernennung überhaupt aus jüdischen Quellen nicht das geringste und man könnte hiernach versucht sein, den Weyden Geschichte der Juden in Köln S. 180 berichtet ohne weitere Quellenangabe, daß Sigismund einen Rabbi zum Judenmeister ernannte.