Mannheim
Compact Memory

Zeitschrift für die Geschichte der Juden in Deutschland · 1889-01-01 · Heft 2 · p. Seite 151

Scan of the page
Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Zeitschrift für die Geschichte der Juden in Deutschland
Volume
1889
Issue
Heft 2
Article
Beiträge zur Geschichte der Frankfurter Juden im dreißigjährigen Kriege
Date
1889-01-01
Page
Seite 151 (sequence 22)
Language
German
Belongs to
article
OCR quality
95% known words query
IRI
…/2259275-2259329-2259332-2263992--1085-2264078
Visual Library
page viewer of the UB Frankfurt

Mentioned entities

OCR text

1 entity mentions

im dreißigjährigen Kriege. 151 Von sonstigen Berufsarten geschieht nur noch des Judenwirts und der Metzger Erwähnung. Von Bäckern dagegen hören wir nichts, obgleich auch solche in der Judengasse gewesen sein müssen. Die jüdischen Metzger unterlagen durch die Stättigkeit sowie durch spätere Verordnungen einer Menge von Beschränkungen. Gegen Ende des Krieges ward ihre Zahl auf sechs festgestellt; jedes Jahr hatten sich diese gebührlich anzumelden; starb einer von ihnen, so sollte ein andrer an seine Stelle verordnet werden. Das Schlachthaus der christlichen Metzger dursten sie bei Strafe eines Guldens nicht betreten. Die Ochsen zu kaufen war ihnen nur an den Markttagen und zwar nach 8 Uhr morgens gestattet. Den auswärtigen Juden sollten sie kein Fleisch verkaufen u. s. w.^) Von Galli bis Martini (vom 16. Oktober bis 11. November) durfte jeder Metzger wöchentlich zwei Ochsen und ein Rind schlachten 2); während der Meßzeit drei Rinder, oder ein Rind und einen Ochsen, außer diesen Zeiten aber wöchentlich nur einen Ochsen oder zwei Rinder. Außerdem war jeder Metzger befugt, wöchentlich ein Kalb zu schlachten und zwei Stück Hammel oder Böcke oder Lämmer. Ueber die Abgaben der Metzger s. im Abschnitt „Steuern". Zum Schluß muß noch ein Berufsstand eingehender charakterisirt werden, für welchen die Quellen auch reichlicher fließen, die jüdischen Aerzte.2) 1357 begegnet uns der erste urkundlich beglaubigte jüdische Arzt in Frankfurt. Von dieser Zeit an wird eine Reihe von jüdischen Aerzten und Aerztinnen namhaft gemacht. ^) War das Verhältnis zwischen christlichen und jüdischen Krämern ein feindseliges, so wurden noch viel mehr und Malefizakten 1635. Als ihm vor der Urteilsverkündigung „okiter angedeutet wurde, er solle einen Pfarrherrn zu sich kommen lassen und sich bekehren, hat er sich desien bedanket und erkläret, er wollte ein Iud leben und sterben; man halte doch von demjenigen nichts, welcher von seiner Religion abfiel" (Malefizakten). — Von sonstigen jüdischen Soldaten, die mit der Stadt in Berührung kamen, führe ich an: Zacharias ans Posen. Seit Beginn des Krieges diente er unter Mansfeld und zog mit ihm auch vor Breda. 1626 kam er unter Kapitän Henning in die Gegend von Frankfurt, wurde daselbst wegen Straßenraub und Notzucht angeklagt und zum Tod durch den Strang verurteilt. Der Herzog von Holstein aber forderte seine Auslieferung zum Regiment. Die Stadt weigerte sich anfangs, aber auf die Drohung hin, wenn man ihn hier zur Exekution zöge, würde man sich deswegen an hiesiger Stadt und deren Angehörigen erholen, lieferte man ihn dem Regimente wieder aus (Brgm. 1625 Juni 6, Urjichtbuch 1626, S. 83 und 88. — 1633 hören wir, daß sich ein alter Iud von den Barfüßern taufen ließ. Er hatte lange bei den Schweden gedient und starb als Soldat in Frankfurt (Lersner 2, 41). — Ebenfalls bei den Schweden hatte Eleasar aus Goslar Kriegsdienste genommen. Auch er nahm in Frankfurt 1643 die Taufe an (Brgm. 1643 Jan. 19.) 1) S. über dies alles Stättigk. §§ 84, 85, 88 89 und Unterg. 49. 2) Innerhalb dieser Zeit war nämlich jedem Bürger und Beisassen die „Ochsenschlacht" zu seinem Hausgebrauch gestattet, ohne daß er die Fleischaccise zu erlegen brauchte. (S. Moritz, Versuch einer Einleitung in die Staatsverfassung der oberrheinischen Reichsstädte Teil II, S. 237 und 363.) 3) S. auch Horovitz, Jüdische Aerzte in Frankfurt a. M-, Stricker, Gesch. der Heilkunde u. s. w. in der Stadt Frankfurt a. M. S. 69, und besonders Kriegks Aufsätze über Frkf. Aerzte u. s. w. 4) Horov. S. 5. 5) I. e. S. 7 ff.

Text as recognised by OCR (ABBYY FineReader), without corrections. Entity mentions: TagMe (2021); their positions were matched to this text again.