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Zeitschrift für die Geschichte der Juden in Deutschland · 1889-01-01 · Heft 2 · p. Seite 147

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Journal
Zeitschrift für die Geschichte der Juden in Deutschland
Volume
1889
Issue
Heft 2
Article
Beiträge zur Geschichte der Frankfurter Juden im dreißigjährigen Kriege
Date
1889-01-01
Page
Seite 147 (sequence 18)
Language
German
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im dreißigjährigen Kriege. 147 Zeugen, goldnen und silbernen Passament oder Schnüren, Hutkrämerei, Gewürz und Spezerei, Pistolen und Gewehren, ja sogar mit Speck — welches sie vor diesem für einen Greuel gehalten — und in Summa mit allem, so fast erdichtet und benannt werden kann, das sie mit der Elle ausmessen; mit Pfunden, mit halben, vierteln Loten und Quinten auswägen, sich zu Faktoren über allerhand, teils versetzte, teils in Kommission angenommene Waren bestellen lassen. Außerhalb der (Juden-) Gasse terminiren sie in die Stadt und in die Gasthöfe oder wo sie nur sonst Gelegenheit finden, heimlich und öffentlich laufen sie den Soldaten, Offizieren und Obristen, wenn diese in die Stadt kommen, ganze Gassen laug entgegen. ---Etliche Meister des Schneiderhandwerks haben sie in ihr Konsortium gezogen, denen sie bei Truppendurchzügen (wo, wie wir wissen, die Judengasse geschlossen bleiben mußte) die Häuser und Läden voll Kleider stecken und dieselben verparthieren lassen.---So ist zu besorgen, daß schließlich das bare Geld allein in die Judengasse kommt, uns Christen aber nur die bloße Stadthandlung auf Zettel und Borg übrig bleibt". Zugleich reichten die Tuch- und Gewandhändler eine Liste von dreizehn Juden, welche die Tuche ungestrichen und ellenweise ausgeschnitten hätten; außerdem warfen sie den Juden vor, mit goldnen und silbernen Knöpfen gehandelt zu haben. Der Rat beschloß, „die Eingabe in reifliche Deliberation zu ziehen", d. h. sie einstweilen aä aeta zu legen Wenigstens verstrich fast ein volles Jahr, ohne daß die christlichen Krämer einen Bescheid erhielten. Auf ihr wiederholtes Supplizieren zog der Rat am 24. März 1636 „dieses Werk nochmals in reife Ueberlegung" und forderte die Baumeister auf, sich gegen die Anklagen schriftlich zu verantworten. Am 5. Aprils erfolgte der Bescheid, die Juden hätten sich in ihren Geschäften streng an die Stättigkeit zu halten, insbesondere nichts mit der Elle auszumessen oder mit dem Lote auszuwiegen. Zugleich seien sie von jetzt ab gleich nach ihrer Verheiratung auf die Stättigkeit zu vereidigen. Dieser Bescheid ließ also alles beim alten; er ging vorsichtig den zwischen beiden Parteien strittigen Punkten aus dem Weg und wies nur auf die Stättigkeit hin, deren Bestimmungen eben verschiedener Auslegung fähig waren. Die christlichen Krämer aber gaben sich den Anschein, als ob sie den glänzendsten Triumph davon getragen hätten. In den überschwänglichsten Ausdrücken?) bedanken sie sich beim Rat, daß er den Juden unter Hinweis auf die Stättigkeit die Handlung endlich niedergelegt habe. Um noch außerdem ihre Dankbarkeit zu bezeigen, gaben sie dem Armenhospital 1000 Gulden. Nach dem Vorhergesagten finden wir es begreiflich, daß der Krieg zwischen christlichen und jüdischen Händlern sich weiter fortspann. Und wenn letztere in einer Eingabe aus dieser Zeit^) dem Rat vorstellen: „Wot) Brgm. 2) Brgm. 1636 April 14. 5) Das Dankschreiben in Unterg. v. 49. H vom 14. Juni 1636, die aber erst am 27. September im Rat zur Verlesung kam (Unterg. v. 49.)

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