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Zeitschrift für die Geschichte der Juden in Deutschland · 1889-01-01 · Heft 2 · p. Seite 146

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Journal
Zeitschrift für die Geschichte der Juden in Deutschland
Volume
1889
Issue
Heft 2
Article
Beiträge zur Geschichte der Frankfurter Juden im dreißigjährigen Kriege
Date
1889-01-01
Page
Seite 146 (sequence 17)
Language
German
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146 Kracauer: Beiträge zur Geschichte der Frankfurter Juden die verordneten Streicher streichen zu lassen". Da es also nicht allerlei, oder einicherlei Tuch oder Gewand heiße, sondern nur schlechtweg Tuch, so sei der Verkauf von grobgrünen oder sonstigen seidenen Waren gestattet. Ferner spreche die betreffende Verordnung nicht von „Gewand" schlechtweg, sondern nur von solchem, welches durch die Schnur gestrichen werden soll; dies könne sich nur auf Tuchgewand beziehen, nicht aber auf Seide. Die Verordnung sei vor alters erlassen worden auf Bitten der Wollweberzunft; diese existiere aber nicht mehr , folglich schädigten die Juden niemanden durch den Berkauf. Sodann bemüht sich die Verteidigungsschrift nachzuweisen, wie sehr die gesamte Bürgerschaft geschädigt würde, wenn der Rat den Juden die Kramerei sperre; alsdann würden die von jeder Konkurrenz befreiten christlichen Krämer die Preise willkürlich ansetzen, während man jetzt bei den Juden billiger, als bei ihnen kaufe. Zum Schluß appellieren sie an das allgemeine Völkerrecht, welches überall Freiheit im Kaufen und Verkaufen proklamiere. Dieser zur allgemeinen Wohlfahrt so unumgängliche Grundsatz werde auch in allen Handelsstädten gehegt und erhalten". Der Rat ging über diese Eingabe zur Tagesordnung über^); er hatte schon drei Wochen vorher dadurch Partei für die Juden genommen, daß er den Bürgermeister beauftragte, „denjenigen Krämern, so zur Subscription der Supplikation Ursache gegeben, stattlich zu Wege sagen zu lassen" -). Der Bericht der Rechenherren muß demnach zu Gunsten der Juden gelautet haben. Zwar wurden einige derselben mit Geld bestraft, weil sie mit falschen Gewürzen gehandelt hatten, und im übrigen den Juden von neuem eingeschärft, sich des Handtierens mit Tuch und unterschiedlichen Waren zu enthalten, doch wurden diese nicht näher bestimmt. Dadurch wurden die Juden kühner und suchten ihr Warengebiet zu erweitern. So mußte Hirsch „zum bunten Löwen" bestraft werden mit 80 Gulden, weil er „der Schuhmacher Handwerk mit Schuhkaufen und Verkaufen Eintrag gethan hatte", und Beifuß „zum Krachbein" hatte 12 Reichsthaler zu erlegen, weil er mit eisernen Ofen und andrem Eisen gehandelt hatte ^). Im Jahre 1635 erfolgten von allen Seiten Angriffe auf die jüdischen Händler. Die Seiden-, Gewand-, Gewürzkrämer, die Schneider, Goldschmiede u. s. w. bitten den Rat um Schutz ihrer durch die Juden verletzten Gerechtsame. Die Eingabe der Seiden- und Gewandhändler an „ihre hochgeehrte liebe Obrigkeit und patres patriae" hat nicht weniger als 83 Unterschriften. In ihr heißt es: „Die angemaßten jüdischen Krämer und Händler haben es durch ihre hochschädliche, eigenmächtig vorgenommene Thätigkeit so weit gebracht, daß sie uns christlichen Handelsleuten das Brot vor unseren Thüren und Läden, ja gar vor dem Mund hinwegzuschneiden sich serner nicht entblöden". Daraus folgt eine Angabe alles dessen, was sie bereits in den Kreis ihres Handels gezogen hätten, und eine Schilderung ihres geschäftlichen Gebahrens. „Sie handeln mit Gewand, seidnen Brgm. 1624 Febr. 17: Auf die Supplikation der Juden beschließt er, „soll man dies noch zur Zit treiben lassen".?) I. v. Jan. 27. H Rechenm. 16 . . 4) Unterg. v. 49; f. auch Brgm. 1635 Juni 11.

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