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Zeitschrift für die Geschichte der Juden in Deutschland · 1889-01-01 · Heft 2 · p. Seite 120

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Journal
Zeitschrift für die Geschichte der Juden in Deutschland
Volume
1889
Issue
Heft 2
Article
Zur Geschichte der Besteuerung der Juden durch Kaiser Sigmund und König Albrecht II.
Date
1889-01-01
Page
Seite 120 (sequence 14)
Language
German
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120 Kerler: Zur Geschichte der Besteuerung der Juden vertriebenen Juden Gut und Schulden (d. h. Guthaben) mit Beschlag belegt, und erwarte eine königliche Erklärung Gelang es auch durch Vermittlung des Rats von Frankfurt, die Juden dieser Stadt Meister Mosse Rabbi von Colen, Smohel von Emriche, Hefe Jacobs von Epensteins Wittwe, Simon ihren Sohn, Meyer Cronenberger ihren Eidam und Samßson von Friedberg zur Zahlung einer Abfindungssumme zu bestimmen so war damit doch nur wenig erreicht. Den Schimpf, der ihm und seinem Auftraggeber, dem König, durch Nichtbesuch des Mainzer Tages angethan, verhüllte er in einem Ausschreiben 1439 September 10 durch die Behauptung, das auf 24. August nach Mainz ladende königliche Schreiben sei erst heute eingetroffen, deshalb sollen die Adressaten, mittel- und oberrheinische Fürsten und Städte, ihre Juden auf Oktober 25 nach Worms zu Besprechungen über den dritten Pfennig schicken 2). In seiner Eigenschaft als Protektor der Baseler Kirchenversammlung Oktober 3 in die Konzilsstadt gerufen, nahm er die Einladung nach Worms zurück^). Der am 27. Oktober erfolgte Tod König Albrechts II. machte den während semer kurzen Regierung so unablässig fortgesetzten Beunruhigungen der Juden zunächst wenigstens kein Ende, denn Kursürst Ludwig von der Pfalz bestätigte 1439 November 25 den Erbkämmerer als Generaleinnehmer des dritten Juden- Pfennigs^), freilich nicht ohne sofort von Seiten des Erzbischoss Dietrich von Mainz Widerspruch zu erfahren^). Die oben angeführte Stelle aus dem Briefe Konrads von Weinsberg an den König vom 24. August 1439 weist auf große Bedrückungen hin, denen die Juden gegen Ende des vierten Jahrzehnts des 15. Jahrhunderts ausgesetzt waren. Freiwillige Auswanderungen, um dem sich steigernden Druck zu entweichen, oder gewaltsame Vertreibungen fanden in größerem 1) Oehr. 1. e. A 55. 2) A. a. O. D 52 vi-, ek. Der Herr von Weinsberg war in Frankfurt August 28 bis Sept. 1, vgl. Bibl. des lit. Vereins 18, 80. 3) Oehr. Z. e. R 55 eonc okart. — Botenlohn für Besorgung der Einladungen s. Bibl. des lit. Vereins 18, 81—82. Pfalzgraf Stephan erwiderte dem Kämmerer 1439 September 12, er habe keine Juden in seinen Landen und wolle auch keine haben (Oehr. 1. e.). Der Bischof von Straßburg meldete September 14 demselben, er werde den Juden, die unter und in seinen Schlössern sitzen, deren es doch nicht mehr als acht feien, befehlen, in Worms zu erscheinen; ebenso zeigte ihm eoä. äiö Oppenheim das Kommen seiner Juden an (Oehr. I. e.). Bibl. des lit. Vereins 18, 83. 5) Oehr. Z. e. K 55 und O 57 p. 123 eop. ekart. ooaev. 6) DerMainzer erklärte 1439 Dezember 6 j>em Pfalzgrafen^, kraft seiner Freiungsbriefe seien die Juden seines Stifts in Betreff des dritten Pfennigs zu verschonen. Aus dem Mahnschreiben entnehme er, der dritte Pfennig sei noch nicht ganz gefallen, also sei doch etwas durch den von Weinsberg zusammengebracht. Mit Bezug darauf bemerke er, daß ihm als dem Erzkanzler von allen Judensteuern, die dem König gebühren, der zehnte Pfennig zustehe. Der Herr von Weinsberg solle ihm diesen ausliefern (Oehr. I. e. D 55 cnx. ek.). — Darauf daß die Juden seines Erzbistums nicht mit Steuerforderungen von auswärts behelligt werden dürfen, hatte sich auch Kurfürst Konrad III. von Mainz berufen, als 1429 Erkinger von Saunsheim im Auftrag K. Sigmunds von den Juden in deutschen und wälschen Landen rund etliene xruens unä teils eine Steuer heischte; er hatte sich aber doch zur Zahlung einer Abfindungssumme von 4000 fl. bereit finden lassen (Würzbg. Kreisarch. Mainz.-Afch. Jngrossaturbuch 19 f. 121k. eox. rad. eoasv.; vgl.?oanm8 rsrum HloZrmt. 1, 743).

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