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Zeitschrift für die Geschichte der Juden in Deutschland · 1889-01-01 · Heft 2 · p. Seite 117

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Journal
Zeitschrift für die Geschichte der Juden in Deutschland
Volume
1889
Issue
Heft 2
Article
Zur Geschichte der Besteuerung der Juden durch Kaiser Sigmund und König Albrecht II.
Date
1889-01-01
Page
Seite 117 (sequence 11)
Language
German
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durch Kaiser Sigmund und König Albrecht II. 117 Wie unerschöpflich man am kaiserlichen Hofe war, neue Steuern zur Belastung der Juden auszusinnen, beweist ein Erlaß des Kaisers an alle Juden 1437, Juli 8, also aus seinem letzten Lebensjahre: Da die Juden an ungewöhnlichen Zöllen und anderen Sachen schwer zu tragen haben, so gebühre es sich, daß diese Mißstände vor ihn gebracht werden. Dies erfordere aber Geldmittel. Zur Aufbringung derselben habe er nun die Judenschaft zu Mainz, Frankfurt und Worms oder ihre Obersten bevollmächtigt, eine ihnen gut dünkende Summe Geldes aus die Juden auszuschlagen. Wer nicht zahle, solle ihm zur Ahndung angezeigt werden^). Wie bei früheren, so hatte auch bei dieser finanziellen Angelegenheit der Herr von Weinsberg seine Hand im Spiel; er sandte mit jenem Brief 1437, Juli 10, einen Bertrauten an den Rheins. Die Juden in den genannten Städten werden sich wol nicht sehr beeilt haben, für eine neue Bedrückung ihrer Volksgenossen das Material zu liefern. Inzwischen starb der alte Kaiser und der Erlaß vom 8. Juli wurde wirkungslos. Die Regierung des Nachfolgers brachte den Juden im deutschen Reiche keine Erleichterung. Bevor noch Herzog Albrecht V. von Oesterreich die Wahl angenommen, war Konrad von Weiusberg an seinen Hof geeilt"). Man geht wohl nicht fehl, wenn man eine Frucht der Anwesenheit des Kämmerers zu Wien in dem Ausschreiben Königs Albrecht II. an Fürsten, 1438 Aug. 20. an Kaspar Schlick, Konrad von Weinsberg und Haupt von Pappen- Heim meldet (Oehr. 1. e. L 56 or. ek.), „vor zwei Jahren", also 1436 erfolgte, so werden wir als Zeit der Abfassung frühestens das Jahr 1436 ansetzen dürfen. Konrad von Weinsberg sagte sich ganz richtig, daß er ohne amtliche Quellen und durch einen nicht unbedeutenden Zeitraum von dem Jahre 1434 getrennt, über die vielen einzelnen Summen bestimmte Angaben nicht machen könne und fügte deshalb jenen Schlußsatz an. Indessen bleibt immer noch die Frage zu beantworten, warum er nicht die oben zur Prüfung seiner Denkschrift von uns beigezogenen Nachrichten (s. Beil. 2) für seinen Zweck verwendet, die ihm doch gewiß nahe lagen, da er sie selber durchkorrigiert hat? Wenn erste nicht benützte, so ist dies so auffallend, daß wir es nur damit erklären können, daß er sie damals nicht zur Hand hatte, als er jene Aufzeichnung verfaßte, daß er wol zu jener Zeit gar nicht zu Hause war, wo sie wie heutzutage neben seinen anderen Steuerpapieren lagen. In welche Zeit nach 1434 fällt nun eine Abwesenheit Konrads von Weinsberg von seiner Heimat, während deren er Vorbereitungen für eine neue Judenbesteuerung zu treffen hatte? Dies war im Frühjahr 1438 der Fall, als er zu Wien weilte (Bibl. des lit. Ver. 18, 94—95), und sich, wie wir annehmen möchten, dem neuen Konige als bewährten Finanzmann in jüdischen Angelegenbeiten empfahl. Während seines dortigen Aufenthalts mag auch der Wiener Jude Nacham zur Abgabe jenes Gutachtens veranlaßt worden sein und Konrad diesem Schriftstück aus dem Gedächtnis seine Notizen über die Steuerergebnisse von 1433, richtiger: 1434 beigeschrieben haben.!) Regest in Neue Beyträge . . . 1754 S. 15, von uns ergänzt aus der gleichzeitigen Abschrift in Oehr. 1. e. L 55. 2) Gerechtes Bedenken erregt der Umstand, daß eine von dem ferne weilenden Kaiser Juli 8 ausgestellte Urkunde bereits am 10. Juli von Konrad von Weinsberg versandt werden kann. — Die Zehrungkosten des vom Kämmerer ausgeschickten Boten s. in Bibl. des lit. Ver. 18, 17; die Instruktion für denselben in Oebr. 1. e. T 55, eox. enart. eoaov. 2) Vgl. Bibl. des lit. Ver. 18, 94.-1438 Mai 3 wird Weinsberg von König Albrecht als Rat und Diener angenommen, s. Lichnowsky, Gesch. des Hauses Habsburg 5 Regg. Nr. 3903.

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