Zeitschrift für die Geschichte der Juden in Deutschland
- Journal
- Zeitschrift für die Geschichte der Juden in Deutschland
- Volume
- 1889
- Issue
- Heft 2
- Article
- Zur Geschichte der Besteuerung der Juden durch Kaiser Sigmund und König Albrecht II.
- Date
- 1889-01-01
- Page
- Seite 113 (sequence 7)
- Language
- German
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durch Kaiser Sigmund und König Albrecht II. 113 werden wel wenige von der Judenschaft der Einladung des Königs nach Straubing Folge leisten ^), so können wir uns nicht darüber wundern, daß sich keine Spur von einem Erfolg des auf dem Reichstag zu Straubing geplanten Angriffs auf die Judenschaft auffinden läßt. Der König konnte ja immerhin, wie auf dem Reichstag zu Nürnberg im Jahre 1422, Steuergebote an die Judenschaft erlassen; ohne Gutheißung durch die gewichtigsten Reichsstände wären aber dieselben von vornherein wirkungslos gewesen. Von den Kurfürsten fehlten zu Straubing alle bis auf Kurfürst Friedrich I. von Brandenburg, wie überhaupt nur das bedrohte östliche Deutschland dort vertreten war ^). Sigmund wählte nun, wie oben berührt, den Weg besonderer Abmachungen mit den Juden. Weder in ihrem eigenen noch in ihrer Schirmherren 2) Interesse lag jedoch die Uebernahme neuer, außerordentlicher Verpflichtungen; so kam es, daß des Königs Ruf, wie es scheint, fast unbeachtet verhallte. Wie nach Straubing im Herbste 1430, so wurden in der ersten Hälfte des Jahres 1431 die Juden nach Nürnberg von dem Könige geladen. Diesmal handelte es sich um Besprechung und Vorbereitung einer finanziellen Maßregel in großem Stil, welche an die Judenplünderungen unter König Wenzel erinnert: es sollten der Reichsritterschaft und anderen die Judenschulden erlassen werden, und die von der drückenden Last Befreiten sollten dafür an den König eine Zahlung leisten. Als die Judengemeinde Regensburgs keine Vertreter nach Nürnberg sandte, erhielt, nachdem ein hofrichterliches Urtheil gegen sie ergangen war, Bischof Konrad ^11. vom Reichsoberhaupt den Auftrag, mit Verhängung von Acht und Bann über sie vorzugehen ^). Den Bemühungen des Rathes der Stadt gelang es, eine im Namen des Königs erlassene Verfügung zu erwirken, kraft welcher eine Schätzung der Juden Regensburgs nicht vorgenommen werden solle ^). Das Verbot trägt das Datum des 3. Februar 1432. Um diese Zeit hatte Sigmund seine schon seit Jahren geplante Romfahrt längst angetreten, deren Endziel die Kaiserkrönung war. Dieser Akt, der am 31. Mai 1433 stattfand, sollte die Veranlassung zu neuen Bedrückungen der Juden werden. Die mittelalterliche Fiktion, daß der jeweilige König befugt sei, den Juden Gut und Leben zu nehmen und daß letztere jedesmal einem neugewählten König ihr Leben durch eine besondere Abgabe gewissermaßen abzukaufen haben 6), erweiterte Sigmund dahin, daß diese Verpflichtung auch einem neu- ') A. a. O. 460, 32-33. -) Vgl. a. a. O. 453, 6 f. mit 455, 35—456, 5. 3) Der Erzbischos von Köln verbot z.B. im I. 1438 seinen Juden geradezu den Besuch eines Tages in Nürnberg, s. Bibliothek des literar. Vereins 18 (Konrads von Weinsberg . . . Einnahmen- und Ausgaben-Register von 1437 und 1438) S. 57. 4) Obige Darstellung stützt sich auf die keineswegs ganz klaren Nachrichten Gemeiners in seiner Regensbnrg. Chron. 3, 24. Stobbe a. a. O. 75—76 spricht, auch im Anschluß an Gemeiner 1. e., über die Angelegenheit, welche wol eine eingehendere urkundliche Beleuchtung durch einen Lokalsorscher verdiente, als ihr hier zu Theil werden kann. s) Gemeiner a. a. O. 30. 6) Vgl. die eingehende Erörterung Stobbes 1. e. 17—1v.