Zeitschrift für die Geschichte der Juden in Deutschland
- Journal
- Zeitschrift für die Geschichte der Juden in Deutschland
- Volume
- 1889
- Issue
- Heft 2
- Article
- Zur Geschichte der Besteuerung der Juden durch Kaiser Sigmund und König Albrecht II.
- Date
- 1889-01-01
- Page
- Seite 112 (sequence 6)
- Language
- German
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112 Kerler: Zur Geschichte der Besteuerung der Juden Groschen bezahlen ^), also etwa den 20. Theil^) der jedem Juden ohne Rücksicht auf das Alter auferlegten Steuerquote. Die Bestimmungen über die Erhebung und Quittierung der Beiträge waren für Christen und Juden dieselben; letztere waren aber in den für diese Geschäfte in Dorf und Stadt einzusetzenden Steuerausschüssen nicht vertreten Man weiß wenig von der Thätigkeit der Ausschüsse und sehr wenig von den Ergebnissen der Besteuerung der Juden ^). Doch darf nicht angenommen werden, als ob nur sie unbotmäßig oder säumig gewesen wären. Die große Mehrzahl der Reichsstände verhielt sich dem Steuergesetz gegenüber zurückhaltend oder gar ablehnend. Das Bestreben der Territorialgewalten richtete sich daraus, die Besteuerung ihrer Angehörigen selber durchzuführen, die Steuerkraft derselben für ihre Zwecke zu verwenden und auszubeuten, den Einfluß des Reichsoberhaupts zurückzudrängen, den Bedürfnissen des Reiches, wenn es nicht ganz zu umgehen war, mit den Leistungen ihrer Juden nur durch ihre Vermittlung gerecht zu werden. So lange freilich die Hussitenkriege währten, machten sich diese Bedürfnisse mit großem Nachdruck geltend, und der König hielt an dem Wunsch und an der Hoffnung fest, auch die Juden an der Deckung der Kriegskosten theilnehmen zu lassen. 1430 Sept. 2 berief er sie nach Straubing ^). Was er von ihnen wollte, darüber kann, wie uns dünkt, kein Zweifel sein, wenn man sieht, wie sich auf dem Reichstag zu Straubing alles um die Vorbereitungen zum Kriege wider die ketzerischen Böhmen drehte 6) und wie andererseits Nürnberg so eifrig bestrebt ist, auf seine Privilegien hinzuweisen zur Abwehr etwaiger Anforderungen des Königs an die Juden der Stadt Letzteren sollte eben wie im Jahre 1422 und 1427 Geld zur Kriegführung abgenommen werden. Bemerkenswerth ist, daß das Reichsoberhaupt oder die Reichsversammlung ihnen im Jahre 1430 nicht einfach eine Steuer auferlegt, sondern daß es Sigmund angezeigt findet, Vertreter der Judenschaft vor sich zu bescheiden ^) und über sein Verlangen erst mit ihnen zu sprechen. Wenn Nürnberg die Vermuthung ausspricht, es A. a. O. 96 art. 8 und 9. 2) Ueber das Verhältnis der Münzen s. Hegel in Chroniken der deutschen Städte 1, 244—245 und 254. Unter dem Gulden ist zweifellos der rheinische Gulden, und unter dem Groschen der böhmische Groschen zu verstehen. s) Vgl. RTA. 9, 98—101, art. 13—15. Die einzige uns bekannt gewordene Nachricht bezieht sich auf die Juden in den Landen des Erzbischofs von Salzburg: von ihnen gingen 53 Gulden ein. Es wird angeführt, daß dort nur 5 Wirthleute (Haushaltungsvorstände) waren. Man vgl. RTÄ. 1. c?. 152, 19—20 mit 151, 31. 5) Von der Einladung des Königs haben wir nur mittelbar Kenntnis durch ein Schreiben der Stadt Nürnberg an ihre beiden am königlichen Hoflager zu Straubing weilenden Gesandten, welches abgedruckt ist in RTA. 1. c. 460—461 nr. 368. Es ist hier allerdings nur die Vorladung der Nürnberger Iudenschaft direkt gemeldet, doch wird beigefügt, äa.2 alle anäre ^uäiseveit auck äaoin kerutt SvU L61V. «) Vgl. die Ausführungen a. a. O. 447—448, besonders 448, 1—6, dann 461 Anmerk. 1. -) A. a. O. 460, 36—461, 1. «) A. a. O. 460, 29—32. Vgl. auch Stobbe die Juden in Deutschland 212.