Zeitschrift für die Geschichte der Juden in Deutschland
- Journal
- Zeitschrift für die Geschichte der Juden in Deutschland
- Volume
- 1889
- Issue
- Heft 2
- Article
- Zur Geschichte der Besteuerung der Juden durch Kaiser Sigmund und König Albrecht II.
- Date
- 1889-01-01
- Page
- Seite 109 (sequence 3)
- Language
- German
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durch Kaiser Sigmund und König Albrecht II. 109 Die Steuer, welche von den Juden für die große Reichsangelegenheit zu entrichten war, wird in den erwähnten königlichen Schreiben in nächsten Zusammenhang mit der auf dem Reichstag beschlossenen Matrikel gebracht. Während aber letztere aus dem Zusammenwirken von König und Fürsten entstanden ist, geht die Besteuerung der Kammerknechte des römischen Reichs vom König aus. Er will, daß alle Juden auch steuern und helfen und zu solcher Hilfe wider die Ketzer den drittten Pfennig von ihrem Gut reichen sollen, er hat dazu die Judenschaft des Reichs angeschlagen, d. h. die Bestimmungen über die derselben aufzulegende Steuerlast getroffen *). Doch ist dies, wie er in dem Schreiben für Brunorius von der Leitern 1423 Januar 15 bemerkt, mit Rath der Kurfürsten, Fürsten, Herren und Städte geschehenUnd in der dem Grafen Johann von Lupfen 1423 Januar 11 ertheilten Vollmacht heißt es, daß zu der Forderung des dritten Pfennigs alle Kurfürsten und andere Fürsten ihren Willen gegeben Habens. Es verhält sich demnach wohl so, daß das Reichsoberhaupt die Erhebung einer außerordentlichen Judensteuer anordnet, daß aber ohne Zustimmung der Herren, in deren Gebiet die zu besteuernden Juden ansässig sind, das königliche Gebot nicht ausgeführt wird. Reichsstädte, wie Rotenburg, werden aufgefordert, den zu ihren Juden kommenden königlichen Steuerboten an die Hand zu gehen mit Fürsten dagegen, wie z. B. den Bayerischen Herzogen^), oder auch mit Herren^) sollen über die Erhebung des Judengeldes in ihren Landen und Städten Verhandlungen vorhergehen. Diese Verhandlungen bezwecken nicht die Einholung der Genehmigung — sie wird als erfolgt bezeichnet— sondern die Art und Weise der Ausführung des Steuergeschäfts. Der Ertrag des Geschäfts war sicherlich wie in früheren Jahren nicht bedeutend. Ob etwas und was in den Gebieten der Fürsten und Herren ausgerichtet worden, darüber liegen uns gar keine Nachrichten vor. Nach den Aussagen, welche die Bevollmächtigten des Markgrafen von Baden in Frankfurt machten, ließen sich die Juden zu Nürnberg, Ulm, Konstanz und um den Bodensee willig finden 8). Wie die Frankfurter die Mittheilung aufnahmen, ist nicht bekannt. Daß sie dazu dienen follte, die Stadt für ein Vorgehen gegen ihre Juden günstig zu stimmen, ist selbstverständlich; es darf deshalb ein Zweifel an ihrer Richtigkeit nicht von vornherein ausgeschlossen werden. Ein solcher Zweifel wird beträchtlich verstärkt, wenn man liest, daß Nürnberg 1425 Januar 11 eine Urkunde von König Sigmund erlangte, kraft welcher die Juden der Stadt trotz der königlichen Verschreibung von Pfalzgras Johann nicht besteuert noch beschwert werden ') Vgl. a. a. O. 176, 35—39; 182, 33—35; 183, 20—22. y A. a. O. 183, 21—22. 3) A. a. O. 182, 35. 4) A. a. O. 155—156 vr. 143. 5) A. a. O. 183, 31—32. Vgl. auch unsere Beil. I art. 4. e) A. a. O. 183, 35. ') Vgl. a. a. O. 183, 21 mit 182, 35. «) a. O. 249, 6—7.