Zeitschrift für die Geschichte der Juden in Deutschland
- Journal
- Zeitschrift für die Geschichte der Juden in Deutschland
- Volume
- 1889
- Issue
- Heft 2
- Article
- Zur Geschichte der Besteuerung der Juden durch Kaiser Sigmund und König Albrecht II.
- Date
- 1889-01-01
- Page
- Seite 108 (sequence 2)
- Language
- German
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10g Kerler: Zur Geschichte der Besteuerung der Juden Ketzerkrieg kein Reichsangehöriger sich entziehen dürfet; so wurden denn auch die Juden beigezogen, von ihnen aber nicht persönliche Kriegsdienste oder Stellung waffenfähiger Mannschaft, sondern Geldbeiträge gefordert 2). Der König beeilte sich, ihnen die Möglichkeit wenigstens einer indirekten Mitwirkung bei der Rückführung der Hussiten in den Schoß der allein seligmachenden Kirche zu sichern, und beauftragte schon am 14. August den Pfalzgrafen Johann von Neumarkt, die Juden in den Reichsstädten Nürnberg, Regensburg, Rotenburg a. d. Tauber, Nördlingen, Weißenburg und Schwäbisch-Hall mit einer außerordentlichen Kriegssteuer zu belegen 3). Diesem Auftrag entsprach die Weisung an die Bürger von Rotenburg vom gleichen Tag, dem Pfalzgrasen Johann in der Ausrichtung seines Geschäfts förderlich zu sein und ihre Juden anzuhalten, daß sie den Anschlag auch leiden und geben, was er (der Pfalzgraf) oder sein Anwalt ihnen anschlagen werde 4). Noch in einem späteren Schreiben 1422 Oktober 3 spricht der König davon, er habe den Pfalzgrafen Johann bevollmächtigt, von der Kriegshilfe wegen eine Summe Geldes aus die Juden in etlichen Reichsstädten zu legen, unterläßt aber hier wie dort jede Andeutung über die Höhe dieser Summet). Man sieht nicht, ob er die Bestimmung derselben seinem Bevollmächtigten überlassen oder ob letzterer nach Weisung Sigmunds zu handeln hatte. Jedenfalls befanden sich die dem Pfalzgrafen zugetheilten Juden in einer mißlicheren Lage als diejenigen, welchen eine bestimmte, wenn auch noch so hohe Summe abverlangt wurde. So sollten die Juden in Schwaben, um den Bodensee, unter den Eidgenossen im Elsaß und an beiden Rheinufern hinab bis vor Köln als Kriegssteuer den dritten Pfennig von all ihrem Gut an Markgraf Bernhard I. von Baden abliefern«). Ebenso ist es der dritte Pfennig von allem Gut, den der König in seinem Erlaß an den Grafen Johann von Lupfen, Landgrafen von Stühlingen als den von den Juden für den Hussitenkrieg zu leistenden Geldbeitrag bezeichnet') und der auch von Brunorius von der Leitern in einem bestimmten Bezirk für den genannten Zweck eingezogen werden sollte 6). >) Vgl. 1. e. 176, 33. 2) Die üble Behandlung, welche die Juden Deutschlands in Folge des durch die Hussitenkriege gesteigerten religiösen Fanatismus erduldeten, dürfte sie nicht gerade sehr opferwillig für diese Unternehmungen gestimmt haben. (Grä'tz, Gesch. der Juden 8, 142 u. v. Bezold z. Gesch. d. Husitentums 33.) 2) A. a. O. 156, nr. 144. 4) A. a. O. 155—156, nr. 143. y A. a. O. 177—178 nr. 155; vgl. auch 244—245 nr. 198. °) Vgl. den königlichen Erlaß an Markgraf Bernhard I. 1422 Sept. 11 a. a. O. 176—177 nr. 154. — In einem Schreiben der Stadt Frankfurt vom 17. Oktober 1422 ist zu lesen, daß die markgräflichen Steuerboten von ihren Juden den dritten Pfennig aller ihrer Nahrung, welcherlei die sei, fordern (!. e. 248—249). Ist Steuer von der Nahruug soviel als Einkommenssteuer, und Steuer vom Gut soviel als Vermögenssteuer, dann würde allerdings ein bedeutungsvoller Widerspruch vorliegen (ef. 1. e. 249 nt. 1). 7) A. a. O. 182, 33—35. «) A. a. O. 183, 21 und 38.