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Zeitschrift für die Geschichte der Juden in Deutschland · 1889-01-01 · Heft 1 · p. Seite 89

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Journal
Zeitschrift für die Geschichte der Juden in Deutschland
Volume
1889
Issue
Heft 1
Article
Wie die Frankfurter Juden Karl VII. huldigten
Date
1889-01-01
Page
Seite 89 (sequence 4)
Language
German
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Miscellen. 89 sicherungsdekret" zuschicken werde, in dem er die Rechte des Rates über die Juden unzweifelhaft anerkenne. Am 4. Juni wurde diese Eingabe der kaiserlichen Kanzlei übergeben; am 7. Juni erfolgte die Anwort darauf; sie ging auf keinen der von der Stadt vorgetragenen Wünsche ein; in dürren Worten teilte sie ihr nur mit, daß am 13. Juni der Huldigungsakt von den Juden vollzogen werden müsse. Man mochte wohl auf kaiserlicher Seite fühlen, daß man zu schroff gegen die Stadt, deren Gastfreundschaft man doch genoß, vorgegangen war; daher beschloß man jetzt einzulenken. So waren die Schreiben vom 12. Juni an den Rat in einem viel milderen Tone abgefaßt. Zwar bewilligte Karl VII. nicht das verlangte Versicherungsdekret, — dasselbe sei ganz überflüssig, erklärte er, da er ja bereits dem Magistrat und der Bürgerschaft ihre Privilegien und überhaupt ihre von altersher wohlhergebrachten Rechte und Freiheiten feierlichst bestätigt habe, — dagegen gestand er zu, daß dem Huldigungsakt nicht allein der Baron von Seidewitz und der geheime Reichsreferendar Josef von Schneid als kaiserliche Kommissarien, sondern auch 2 städtische Deputierte als Vertreter der Stadt beiwohnen sollten. Der Rat traf nunmehr die nötigen Vorbereitungen zur Huldigung. Der ältere Bürgermeister berief die Baumeister (Vorsteher) der Judenschaft vor sich, teilte ihnen das kaiserliche Dekret vom 7. Juni mit, wobei er hinzufügte, daß der zu leistende Eid ihr Verhältnis zum Rat vollständig unangetastet lasse, und befahl ihnen, Mittwoch am 13. pünktlich um 7 Uhr früh mit der gesamten Judenschaft in dem Zeughaus auf der Zeil (dicht neben der ehemaligen Konstablerwache) zu erscheinen. Aus irgend einem mir unbekannten Grund fand die Eidesleistung erst Donnerstag statt. Ueber die Vorgänge bei derselben unterrichtet uns des genaueren ein von den kaiserlichen und städtischen Kommissarien noch am selben Tage hierüber aufgenommenes Protokoll ^) das wir im Auszug wiedergeben wollen: Am 14. vormittags 8 Uhr begaben sich die städtischen Deputierten, der Syndikus Burgk und vr. Moors, — der ursprünglich dazu bestimmte Firnhaber war inzwischen verreist — „zur Bezeigung ihres gegen Jhro Kaiserlichen Majestät allerunterthänigsten Respects" in die Wohnung des kaiserlichen Kommissanus, des Barons von Seidewitz, woselbst sie bereits den andern Kommissarius, den Herrn von Schneid, und den geheimen Vizeregistrator Herrn von Stock, der bei der Handlung die Dienste eines Aktuars zu leisten hatte, vorfanden. Die Fahrt nach dem Zeughaus geschah in folgender Reihenfolge: Im ersten Wagen fuhren die Ratsdeputierten; ihnen folgte allein in einer Kutsche der kaiserliche Aktuar; hinter diesem fuhren in einem mit 6 Pferden bespannten Wagen, vor welchem Bediente in Livree hergingen, die kaiserlichen Kommissarien. In dem Hose des Zeughauses war nach der zur ') In unseren Akten: „Relation dessen, was vor, bei und nach der anno 1742 den 14. Juni eingenommenen hiesigen Judenschafts-Huldigung vorgegangen."

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