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Zeitschrift für die Geschichte der Juden in Deutschland · 1889-01-01 · Heft 1 · p. Seite 59

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Journal
Zeitschrift für die Geschichte der Juden in Deutschland
Volume
1889
Issue
Heft 1
Article
Die Erziehung der Juden in der Provinz Posen durch das Elementarschulwesen
Date
1889-01-01
Page
Seite 59 (sequence 31)
Language
German
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in der Provinz Polen durch das Elementarschulwesen. 59 Entlassungsprüfungen aus dem Unterricht. Dieselben spornten den Eifer der Kinder und die Sorgfalt der Eltern an und übten einen moralischen Zwang zum Schulbesuch aus, der sittlich besser wirkte, als der durch Polizeistrafen bewirkte Schulzwang. Auch der Fleiß der Lehrer wurde durch dieselben rege gehalten. In der Praxis erfolgte übrigens die Wahl des Prüfenden gewöhnlich durch den Gemeindevorstand, wobei freilich fast immer der evangelische Geistliche, der zugleich die Lokalschulinspektion übte, gewählt wurde. Nachdem die Regierung den Vorgeschlagenen genehmigt hatte, erfolgte eine Vereinbarung zwischen ihm und der Gemeinde über die ihm zustehenden Prüfungsgebühren. Die Prüfungen selbst waren in den ersten Jahren ganz nach Ermessen des Prüfenden erfolgt. Am 16. Januar 1838 ordnete indeß die Posener Regierung dieselbe durch eine eingehende Instruktion. Nach derselben sollten sie in eine schriftliche und eine zwei Tage nach dieser stattfindenden mündlichen Prüfung zerfallen. Die schriftliche sollte umfassen: die Anfertigung eines leichten und kurzen deutschen Aussatzes, dessen Thema aus dem Jdeenkreise der Examinirenden zu nehmen war, ferner zwei oder drei verschiedene Rechnungsaufgaben, eine deutsche und lateinische kalligraphische und eine Zeichnenprobe. In der mündlichen Prüfung sollte jedes Schulkind folgende Kenntnisse nachweisen: a. Religionslehre. 1. Glaubenslehre, Dasein, Eigenschaften, Vorsehung Gottes, sein Verhältniß zu den Menschen, des Menschen Bestimmung, Unsterblichkeit. 2. Sittenlehre, Pflichten des Menschen im Allgemeinen und ganz vornehmlich in seinen besonderen Verhältnissen und Beziehungen. 3. Biblische Geschichte des alten Testaments. Geschichte des jüdischen Volkes. Auf die hebräische Sprache und dem Talmud erstreckte sich die Prüfung nicht, da diese nicht in den eigentlichen 'öffentlichen Unterricht gehörte, d. Deutsche Sprache, Wortlehre, Satzlehre, e. Deutsches Lesen, richtig, fertig und mit richtiger Betonung. 6. Gedankenu. Zifferrechnen, bis zur Regulardetri mit Brüchen einschließlich. 6. Geographie, das Allgemeine von der Gestalt und Beschaffenheit der Erde, ihr Verhältniß zur Sonne, ihre zweifache Bewegung mit ihren Folgen, Meere, Hauptflüsse, Hauptgebirge; Uebersichtliche Kenntniß der Länder Europas und speciellere des Vaterlandes, f. Geschichte. Einige von den wichtigsten Begebenheiten, die vaterländische Geschichte. A. Naturlehre, die allgemeinen Eigenschaften der Körper; die Lufterscheinungen, d. Naturgeschichte. Beschreibung der wichtigsten Hausthiere, die wichtigsten Handelsgewächse oder wichtigsten Mineralien. Einige Kenntniß vom menschlichen Körper und von der "Gesundheitslehre, i. Formen- und Raumlehre, das Allgemeinste, k. Gesang. Die Verordnung, daß die Kinder, welche die Prüfung nicht bestanden hatten, zum weiteren Schulbesuch angehalten werden sollten, wurde mit aller Strenge durchgeführt. Kamen die Kinder nicht, so wurden sie von dem Stadtwachtmeister gegen eine von den Eltern zu erlegende Gebühr zur Schule geholt. Am schwierigsten war es für die Korporationsvorstände der Regierung bei der letzten Etappe des Jugendunterrichts, der Ueberführung der Knaben in einen praktischen Lebensberuf, Genüge zu leisten. Die Arbeitslast, welche den Vorständen dadurch aufgebürdet wurde, war eine erdrückende,

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