Zeitschrift für die Geschichte der Juden in Deutschland
- Journal
- Zeitschrift für die Geschichte der Juden in Deutschland
- Volume
- 1889
- Issue
- Heft 1
- Article
- Die Erziehung der Juden in der Provinz Posen durch das Elementarschulwesen
- Date
- 1889-01-01
- Page
- Seite 58 (sequence 30)
- Language
- German
- Belongs to
- article
- OCR quality
- 94% known words query
- IRI
…/2259275-2259329-2259331-2263837--0964-2263931- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
OCR text
58 A. Warschauer, Die Erziehung der Juden Accentuirung angewöhnen, noch die Worte in einem verwirrten Kauderwelsch durcheinander mengen." Er empfiehlt dann noch das Studium der heiligen Bücher nicht zu vernachlässigen, „nie aber darf bei diesem Studium das Erlernen der zum bürgerlichen Leben nothwendigen Kenntnisse hintenangesetzt, und das als Nebensache betrachtet werden, was zum täglichen Bedarf eines gebildeten Mannes gehört." Und nun erfolgte die Durchführung des Gesetzes unter der Leitung einer so durchgreifenden Natur, wie es Flottwell war, mit einer Genauigkeit, von der noch jetzt die ungeheuren Aktenmassen in den Registraturen der Landrathämter und der zweiten Regierungsabtheilung ein redendes Zeugniß ablegen. Was zunächst die Beschaffung des Jugendunterrichteß betraf, so zeigt die Einrichtung zahlreicher öffentlicher jüdischen Elementarschulen während der dreißiger und vierziger Jahre recht deutlich, daß die Verantwortlichkeit der Korporationßvorstände besser wirkte, als das direkte Eingreifen der staatlichen Organe. Wo die Regierung früher jahrelang vergeblich gemahnt hatte, da entstanden jetzt die Schulen mühelos, es entbrannte gleichsam ein löblicher Wetteifer der Gemeinden untereinander um die Anlegung solcher Schulen, in deren Besitz selbst ganz kleine Gemeinden in jenen Jahren gelangt sind, so daß die noch existirenden, gar nicht oder nur vorläufig koncessionirten Winkelschulen allmälig aus dem ganzen Gebiete der Provinz verschwanden. Es ist charakteristisch, daß die Regierung schon Anfang 1835 einer so kleinen Gemeinde wie der zu Murowana Goslin, welche sich übrigens freiwillig zur Einrichtung einer Schule gemeldet, und nur um eine Unterstützung zum Bau eines Schulhauses gebeten hatte, diese Unterstützung mit folgendem an das Landrathsamt gerichteten Bescheide versagen konnte: „Die dortige Judenschaft weiß immer neue Schwierigkeiten zu erheben, immer neue Einwendungen zu machen und dadurch ist es ihr bisher gelungen, die Sache hinzuhalten. Dabei ist auch nicht in Abrede zu stellen, daß das Landraths-Amt in der Sache nicht mit dem Nachdruck und der Umsicht verfahren ist, wodurch allein die Sache zu einem erwünschten Ziel gebracht werden kann. Wir sind aber um so weniger gewilligt, dem bösen Willen dieser Judenschaft noch länger nachzusehen, als es die einzige Judenschaft unseres Departements ist, in der sich so wenig Sinn für die zeitgemäße Bildung der auswachsenden Jugend und so wenig Erkenntlichkeit für die ihr durch die neueste Gesetzgebung zugestandenen Vorzüge findet." Zur Hebung des jüdischen Elementarunterrichts trug es auch bedeutend bei, daß durch Art. 14 der obenangeführten Ober Präsidial-Jnstr. vom 14. Jan. 1834 deu Kreisschulinspektoren zur besonderen Pflicht gemacht wurde, denselben unablässig zu beaufsichtigen. Die Praktische Folge war, daß jährlich mindestens einmal eine solche Inspektion stattfand, über deren Ergebniß regelmäßig von dem Jnspicienten der Regierung Bericht erstattet wurde, welche dadurch von sachverständiger und von den Gemeinden vollkommen unabhängiger Seite von Zeit zu Zeit aus etwa eingetretene Uebelstände aufmerksam gemacht wurde. — Von noch einschneidenderer Bedeutung waren die durch Art. 15 der Instruktion eingeführten halbjährlichen