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Zeitschrift für die Geschichte der Juden in Deutschland · 1889-01-01 · Heft 1 · p. Seite 53

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Journal
Zeitschrift für die Geschichte der Juden in Deutschland
Volume
1889
Issue
Heft 1
Article
Die Erziehung der Juden in der Provinz Posen durch das Elementarschulwesen
Date
1889-01-01
Page
Seite 53 (sequence 25)
Language
German
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in der Provinz Posen durch das Elementarschulwesen. 53 dies freilich nicht überall der Fall war, und daß noch viele Familien ihre Kinder dem Auge der polizeilichen Aufsichtsbehörde zu entziehen wußten, war bei einer so jungen Einrichtung nicht zu verwundern. — Günstig lag auch die Sache in den Städten, wo ganz kleine jüdische Gemeinden unter großen christlichen wohnten. Gewöhnlich gehörten die Juden hier schon einer intelligenteren Klasse an, und es gelang fast immer ohne Schwierigkeit ihre Kinder den christlichen Schulen zuzuweisen und die Winkelschulen falls der Lehrer, der gewöhnlich zugleich Schächter war, sich vor dem Superintendenten einer nothdürftigen Prüfung unterziehen konnte, in Religionsschulen umzuwandeln. — Am wenigsten Erfolg zeigte sich in den Städten, wo ziemlich ansehnliche Judengemeinden saßen, deren Armuth oder das Widerstreben der talmudistischen Kreise oder die Abneigung der Schulbeiträge zu verlieren fürchtenden Magistrate oder die Indolenz der Polizei¬ oder Regierungsbeamten die Errichtung einer öffentlichen Schule unmöglich gemacht hatte. Hier konnte von einer wirklichen Ausübung des Schulzwangs nicht die Rede sein, da das christliche Schulsystem gewöhnlich zu klein angelegt war, und auch bei Aufhebung der Winkelschulen mußte man hier mit weniger Schärfe vorgehen. So gab es noch 1830 in Samt er drei jüdische Winkelschulen. Der eine der Lehrer unterwarf sich einem Examen und erhielt ein Zeugniß, wonach er befähigt war in der jüdischen Religionslehre und den ersten Anfangsgründen der Elementarkenntnisse zu unterrichten. Den beiden anderen sollten die Schulen geschlossen werden, aus Bitten der Gemeinde aber ließ die Regierung sie noch bestehen und verlangte nur, daß die Lehrer sich vor dem Prediger des Ortes einigermaßen über ihre Befähigung auswiesen. Dies geschah auch, aber der eine bestand die Prüfung gar nicht, der andere nur sehr nothdürftig. Trotzdem gestattete die Regierung dem einen kleinere Kinder in den Anfangsgründen zu unterrichten, dem andern nur jüdische Kinder bis zum zurückgelegten 6. Lebensjahre zu beaufsichtigen. Von weiteren Änderungen nahm sie Abstand, bis die Errichtung einer besonderen jüdischen oder die Erweiterung der christlichen Schule sich würde ermöglichen lassen. — JnMurowana Goslin gab es zwei jüdische Privatlehrer, von denen dem einen der Unterricht ganz untersagt wurde, während der andere, der ein Vorexamen nothdürftig bestanden hatte, vorläufig bis zur Einrichtung einer Schule belassen wurde. — In andern Städten begnügte sich die Regierung damit, die Gemeinden wenigstens zur Heranziehung geprüfter jüdischer Privatlehrer zu bewegen. Selbst in Posen hatte sich die Errichtung einer öffentlichen Schule theils wegen der ungeheuren Schuldenlast der Gemeinde, theils auch wegen des Widerstrebens der hier besonders starken orthodoxen Partei nicht ermöglichen lassen. Dauer von einem Jahre abschließen und sie in dem mit den Stellen etatsmäßig verbundenem Gehalte kürzen. Dieses Verfahren ist ganz ordnungswidrig und darf nicht länger geduldet werden. Die Herrn Landräthe werden hiermit angewiesen, darauf streng zu halten, daß jüdische Lehrer, wenn sie durch Prüfungs- und Führungsatteste ihre Tüchtigkeit zum Elementarlehramte nachgewiesen haben, überall auf eben die Art berufen und der unterzeichneten Kgl. Regierung zur Bestätigung angezeigt werden, und daß von nun an kein Schulvorstand eigenmächtig einem solchen Lehrer den Dienst kündige." _

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