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Zeitschrift für die Geschichte der Juden in Deutschland · 1889-01-01 · Heft 1 · p. Seite 51

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Journal
Zeitschrift für die Geschichte der Juden in Deutschland
Volume
1889
Issue
Heft 1
Article
Die Erziehung der Juden in der Provinz Posen durch das Elementarschulwesen
Date
1889-01-01
Page
Seite 51 (sequence 23)
Language
German
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in der Provinz Posen durch das Elementarfchulwesen. 51 Weise war der Rabbiner nicht unter diesen —, einige qualificirte Lehrer wurden bald gefunden und von der Regierung bestätigt, und am Anfang des Jahres 1832 wurde schon in gemietheten Räumen von 3 Lehrern sowohl in den weltlichen Elementargegenständen, als auch in Religion unterrichtet. Der Schulzwang wurde scharf gehandhabt, ohne jedoch zu einem durchgreifenden Resultate zu führen. Am 26. April 1833 schrieb die Regierung an den Schulvorstand: der eine der Lehrer hätte angezeigt, daß die jüdische Schule sehr unregelmäßig besucht und daher auch der^ Unterricht in derselben nicht mit dem gehörigen Erfolge ertheilt werde. „Wir beauftragen die Schulkommission daher sich der gewissenhaftesten Beaufsichtigung der dortigen jüdischen Schule zu unterziehen, für den regelmäßigen Besuch derselben zu sorgen und deshalb die Schulversäumnißlisten von dem Lehrer anfertigen zu lassen und sie zur Einziehung der Strafe dem Landrathe in den angeordneten Terminen einzureichen." Unterdeß war von dem Magistrat in Verbindung mit dem Shnagogenvorstand ein geeigneter Bauplatz ermittelt, die Pläne waren entworfen, der Bau vollendet worden. Am 18. Sept. 1833 traf die Regierung Bestimmungen über die feierliche Einweihung des Hauses und schrieb hierbei an den Synagogenvorstand: „Übrigens geben wir Ihnen für den ausdauernden Eifer, mit welchem Sie die Regulirung der jüdischen Schule daselbst ausgeführt und für die zweckmäßige Einrichtung, welche Sie dem Schulhause gegeben haben, hierdurch unser Wohlgefallen zu erkennen." Außerdem ließ die Regierung im Amtsblatt Folgendes zur allgemeinen Kenntniß bringen: „Die Judenschaft zu Schwerin a. W. hat unter der einsichtsvollen Leitung ihrer Vorsteher . . . (folgen die Namen) . . ihr Schulwesen auf eine sehr zweckmäßige Weise regulirt, indem sie nicht nur ein massives geräumiges Schulhaus erbaut und mit den erforderlichen Utensilien versehen, sondern auch die bei dieser Schule angestellten 4 Lehrer in Absicht ihres Einkommens sorgenfrei gestellt hat. Wir nehmen davon mit Vergnügen Veranlassung, das rühmliche Interesse, das diese Gemeinde dabei an der zeitgemäßen Bildung der Jugend an den Tag gelegt, sowie die Verdienste der genannten drei Borsteher mit dem Wunsche, daß ihr Beispiel von andern jüdischen Gemeinden nachgeahmt werden möge, zur öffentlichen Kenntniß zu bringen." Erst jetzt, nachdem die Schule fest fundirt war, baten die Vorsteher die Regierung den Rabbiner noch nachträglich in den Schulvorstand aufnehmen zu dürfen. Daß der Schulzwang allgemach immer strenger durchgeführt wurde, zeigt der Umstand, daß vom 1. Nov. 1833 bis ult. Juni 1834 12 Thlr. 9 Sgr. 6 Pf. Schulstrafen bezahlt wurden, welche Summe von der Regierung zur Anschaffung von Lehrbüchern angewiesen wurde. Einen eigenartigen Gegensatz zu dieser Entstehungsgeschichte der Schweriner Schule bildet die zu Birnbaum. Es gab daselbst keine von der Kommune unterhaltene Schule, so daß die Juden keine Schulbeiträge bezahlten. Ihre 180 Kinder ließen sie von Privatlehrern unterrichten. In Folge der Regierungsinstruktionen vernahm der Landrath am 10. Nov. 1831 die Ältesten und diese sagten aus: „Die Gemeinde sei mit tüchtigen Lehrern versehen, die sich deshalb um so mehr Mühe gäben, weil sie fürchten müßten, daß ihnen die Kinder genommen und zu einem andern 4*

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