Mannheim
Compact Memory

Zeitschrift für die Geschichte der Juden in Deutschland · 1889-01-01 · Heft 1 · p. Seite 50

Scan of the page
Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Zeitschrift für die Geschichte der Juden in Deutschland
Volume
1889
Issue
Heft 1
Article
Die Erziehung der Juden in der Provinz Posen durch das Elementarschulwesen
Date
1889-01-01
Page
Seite 50 (sequence 22)
Language
German
Belongs to
article
OCR quality
94% known words query
IRI
…/2259275-2259329-2259331-2263837--0956-2263923
Visual Library
page viewer of the UB Frankfurt

No entity mentions on this page.

OCR text

50 A. Warschauer, Die Erziehung der Juden Zur näheren Verdeutlichung des Angeführten sei hier auf die Geschichte der Schulorganisation zweier Gemeinden, Schwerin a. W. und Birnbaum, die in dem angegebenen Gegensatz zu einander standen, näher hingewiesen, wodurch auch zugleich das Ineinandergreifen der verschiedenen bei diesen Schulemrichtungen beteiligten Faktoren zu verdeutlichen sein wird. In Schwerin a. W. war im Jahre 1821 eine Kommunalschule eingerichtet worden, welche durch einen Zuschlag zur Mahl- und Schlachtsteuer unterhalten wurde. Obwohl also die Kosten auf allen Bürgern in gleicher Weise lasteten, so besuchten doch nur die christlichen Kinder diese Schule, welche viel zu klein angelegt war, als daß neben den 620 christlichen auch noch die 388 jüdischen in dieselbe hätten aufgenommen werden können. Von Anfang an waren deshalb die intelligenteren jüdischen Hausväter für die Errichtung einer besonderen jüdischen Elementarschule gewesen, und diese Ansicht verallgemeinerte sich, als in Folge der Instruktionen von 1824 die Winkelschulen eingingen, und die Ausübung des Schulzwangs begann. Im Jahre 1826 wandte sich der Shnagogenvorstand direkt an das Ministerium und dieses verordnete auf einen Bericht der Posener Regierung, „daß die Juden in Schwerin vorläufig und bis es möglich sein wird, die dortige Communalschule so einzurichten, daß auch die jüdischen Kinder darin aufgenommen werden können, eine eigene Elementarschule gründen können." In Folge davon befahl die Posener Regierung dem Landrathe des Kreises zunächst dafür zu sorgen, daß von den Kämmereieinnahmen zu Schwerin der vierte Theil der Mahl- und Schlachtsteuer jährlich für die Juden abgezweigt werde und dem Magistrat aufzugeben unter Zuziehung der Juden die näheren Vorschläge zur Einrichtung der Schule zu machen. Der Synagogenvorstand einigte sich mit dem Magistrat unter Genehmigung der Regierung auf einen jährlichen Zuschuß von 200 Thlr. aus der Kämmereikasse und berechnete, daß außerdem noch, wenn die Schule dreiklassig werden sollte, eine jährlich durch Repartition aufzubringende Summe von 433 Thlr. nothrvendig sein werde, zu welcher alle jüdischen Hausväter beitragen sollten. — Da indessen der Landrath gegen die ganze Einrichtung war, und der Magistrat sich der Zahlung der Beiträge zu entziehen suchte, so verzögerte sich der Fortgang der Angelegenheit, bis sich im October 1831 eine große Anzahl jüdischer Bürger beim Magistrat deshalb beschwerte und mit einer Klage bei dem Ministerium drohte: „denn leider gehen unsere Kinder jetzt schon zur Schande der Menschheit auf den Straßen herum." Diese Beschwerde, welche von dem Magistrat durch den Landrath an die Regierung eingereicht wurde, hatte den gewünschten Erfolg. Denn am 29. November desselben Jahres befahl die Regierung der Judengemeinde ohne Weiteres auf den ihnen gebührenden Kommunalzuschlag für das vergangene und laufende Jahr Beschlag zu legen, einen Bauplatz auszumitteln und den Konsens zum Bau einzuholen. Vorläufig sollten sie einige Räume miethen, einige qualificirte Lehrer Präsentiren und den Unterricht beginnen lassen. Die Wahl des Schulvorstands werde der Landrath veranlassen. — Wirklich erfolgte auch schon am 28. December 1831 auf Anordnung des Landraths unter Aufsicht des Magistrats die Wahl von 3 jüdischen Hausvätern zu Schulvorstehern — charakteristischer

Text as recognised by OCR (ABBYY FineReader), without corrections. Entity mentions: TagMe (2021); their positions were matched to this text again.