Zeitschrift für die Geschichte der Juden in Deutschland
- Journal
- Zeitschrift für die Geschichte der Juden in Deutschland
- Volume
- 1889
- Issue
- Heft 1
- Article
- Die Erziehung der Juden in der Provinz Posen durch das Elementarschulwesen
- Date
- 1889-01-01
- Page
- Seite 49 (sequence 21)
- Language
- German
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in der Provinz Posen durch das Elementarschulwesen. 49 aus den schon von der deutschen Bildung Berührten und häufig auch aus den Wohlhabenden diesen Absichten sympathisch gegenüberstand. Während die erstere den alten überkommenen Zustand der jüdisch-talmudischen Privatunterrichtsanstalten möglichst zu bewahren wünschte, strebte die letztere danach diese Anstalten thunlichst auf den nicht obligatorischen, fortgeschritteneren hebräischen Unterricht zu beschränken und die Haupterziehung der Kinder womöglich in die einzurichtenden jüdischen Elementarschulen, welche den weltlichen und religiösen Unterricht vereinigen sollten, zu verlegen. Wenn nun diese letztere Partei in diesem Kampfe auch durch die gesetzlichen Verordnungen und die Zwangsmittel der staatlichen Organe unterstützt wurde, so war sie doch wieder darum erheblich im Rückstand, weil die neue Organisation überall bedeutende Geldopfer erforderte, und die kurzsichtige Bequemlichkeit und Sparsamkeit nur zu sehr geneigt war mit der grundsätzlichen Gegnerschaft der „orthodoxen" Anschauung sich im Kampfe gegen die kostspieligen Neuerungen zu vereinigen. Ganz folgerichtig hatte schon 1818 eine Versammlung jüdischer Deputirten, welche dem Oberpräsidenten des Großherzogthums Vorschläge zur Verbesserung der bürgerlichen Verhältnisse der Judenschaft zu machen berufen war, bezüglich des Schulwesens dafür plaidirt, daß die ungeheuren Schuldenlasten der einzelnen Gemeinden erlassen, und die bisher gezahlten Zinsen zur Errichtung von Schulen angewandt würden. Da kam nun der modernen Richtung ein Umstand zu Hülse, ohne den die Regierung gewiß ihre Bestrebungen nicht in verhältnißmäßig so kurzer Zeit durchgesetzt hätte. Bei Einrichtung der christlichen Elementarschulen, wie sie gleich nach der Organisation der Provinz überall in Angriff genommen wurde, hatte man nämlich in sehr vielen Städten nach II 12 Z 29 des Allg. Pr. Landr. alle „Hausväter ohne Unterschied des Glaubens" zu Schulbeiträgen herangezogen, also auch die Juden, da nach Z 10 desselben Gesetzes auch ihren Kindern der Besuch der zu errichtenden Schulen gestattet war. In anderen Städten, wo eine Quote der allgemeinen Kämmereieinnahmen oder der Ertrag irgend einer bestimmten indirecten Steuer zur Erhaltung der Schulen bestimmt worden war, zahlten die Juden natürlich auch in derselben Weise mit, wie ihre christlichen Mitbürger. Trotzdem aber waren diese Schulen von vorn herein, weder was die Lokale, noch was die Lehreranzahl betraf, darauf angelegt, die jüdischen Kinder mit zu umfassen, so daß thatsächlich nur wenige Juden die ihnen durch ihre Beiträge zustehenden Vortheile bezüglich des Unterrichts ihrer Kinder genossen. Gerade diese Verhältnisse begünstigten das Entstehen der meisten jüdischen Schulsysteme, indem die Judengemeinden gewöhnlich um ihres eigenen Vortheils willen um die Abzweigung ihrer Schulbeiträge (nach II 12 K 30 d. A. P. L.) drängten, und die nothwendigen Mehrausgaben gern leisteten, um das früher Gezahlte nicht umsonst zu verausgaben, während bei Gemeinden, welche zu Beiträgen für die christlichen Schulen nicht herangezogen worden waren, von einer freiwilligen Bewegung für Errichtung besonderer jüdischer Elementarschulen nicht die Rede war, sondern die Regierung, wenn sie dieselbe für nothwendig und möglich hielt, zwangsweise vorgehen mußte. Zeitschr. f. d. Gesch. d. Juden i. Deutscht. III. 4