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Zeitschrift für die Geschichte der Juden in Deutschland · 1889-01-01 · Heft 1 · p. Seite 42

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Journal
Zeitschrift für die Geschichte der Juden in Deutschland
Volume
1889
Issue
Heft 1
Article
Die Erziehung der Juden in der Provinz Posen durch das Elementarschulwesen
Date
1889-01-01
Page
Seite 42 (sequence 14)
Language
German
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42 A. Warschauer, Die Erziehung der Juden Privatlehrern zu überlassen -- Das Berliner Ministerium antwortete hierauf am 25. April 1799: „daß, so wünschenswerth es auch immer sein mag, dieser Nation einen nützlichen und zweckmäßigen Unterricht zu verschaffen, dennoch eine solche Unterstützung für jetzt nicht bewilligt werden kann. Es muß also die dortige Judenschast die zur Einrichtung und Unterhaltung einer solchen Schule nöthigen Kosten entweder aus ihren eigenen Mitteln hergeben oder solche bis auf günstigere Zeiten verschieben." — Somit blieb die Angelegenheit länger als 4 Jahr liegen. Als im Jahre 1803 aber Vorbereitungen über die Organisation des christlichen Schulwesens iu Posen getroffen wurden, lenkte der Rath Timroth die Auf merksamkeit der Kammer darauf, wie nothwendig es sei, hierbei auch die Juden zu berücksichtigen. Der Magistrat von Posen sei der Ansicht, daß die Juden ihre Kinder in die christlichen Schulen schicken und zu deren Unterhaltung beitragen sollten. „Im Ganzen — fügt er hinzu — habe ich gegen die Sache nichts, und in kleinen Städten ist es auch bereits der Fall, daß jüdische Kinder in die christlichen Schulen gehen. Dies wird aber hier in Posen nur von einem sehr kleinen Theil und von dem wohlhabendsten, bereits aufgeklärten Theil geschehen, die ärmeren aber ganz zurückbleiben, da einestheils ihnen an der Schule nichts gelegen, anderenteils es ihnen an Miteln fehlt beträchtliches Privatschulgeld zu bezahlen, endlich anch die Unreinlichkeit der Juden der Sache selbst hinderlich und den Eltern christlicher Kinder anstößig werden wird." Cr findet deshalb die Errichtung einer besonderen jüdischen Schule für nothwendig, zu der jeder Familienvater nach einer gewissen Schätzung beitragen müsse. Fände erst der -Beitrag statt, so würden auch die Kinder zur Schule geschickt werden, und damit die Lehrer nicht blos auf das Rituale, sondern auch auf das Wissenschaftliche, besonders aber auf das Moralische hinarbeiteten, würden sich die diesfälligen Subjecte einer Prüfung unterwerfen müssen. Er frage deshalb, ob er mit Einrichtung einer solchen Schule vorgehen solle. — Von der Kammer über genauere Angaben betr. die Aufbringung der Kosten befragt, vernimmt er am 22. Januar 1805 die Gemeindevorsteher. Sie rechnen aus, daß sie zu einer solchen Schule jährlich 1460 Thlr. gebrauchten und nicht im Stande seien diese aufzutreiben. Sie hielten es daher am zweckmäßigsten, daß die jüdischen Kinder die Elementarschule mit deu christlichen Kindern gemeinschaftlich besuchten, wodurch zugleich der Allerhöchst beabsichtigte Zweck einer mehreren Civilisirung der jüdischen Jugend am besten erreicht werden dürste. Sie bäten deshalb, der Kgl. Kammer darüber Vortrag zu machen und es zu bewirken, daß bei Anlage der Elementarschulen auch die jüdischen Kinder berücksichtigt würden und ihre Anzahl in dieser Hinsicht vermehrt werde. Auf die weibliche Jugend hätten sie keine Rücksicht genommen, weil die Schuleinrichtung für diese doch nicht so dringend sei, wie es bei den oben angeführten derangirten Umständen der Gemeine wohl am rathsamsten sein dürfte, um erst die Einrichtung der Knabenschule möglich zu machen. — Der Endbescheid der Kammer erfolgte am 29. Februar 1805 und lautete: „Diejenigen welche die christlichen Elementarschulen besuchen wollen, wird der Eintritt nicht verweigert, insofern sie anständig gekleidet in die Schule kommen und das-

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