Zeitschrift für die Geschichte der Juden in Deutschland
- Journal
- Zeitschrift für die Geschichte der Juden in Deutschland
- Volume
- 1889
- Issue
- Heft 1
- Article
- Die Erziehung der Juden in der Provinz Posen durch das Elementarschulwesen
- Date
- 1889-01-01
- Page
- Seite 39 (sequence 11)
- Language
- German
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in der Provinz Posen durch das Elementarschulwesen. 39 Jugend, sobald als nur irgend in jedem einzelnen Orte möglich, in Ausführung gebracht werden, und ist daher vor allen Dingen nöthig, die dazu erforderlichen durch Beiträge der Judenschaft zusammen zu bringenden Fonds auszumitteln." Ueber die näheren Modalitäten der Ausführung dieses, so wie aller übrigen Punkte des Regle - ments sollte sich die Kammer von Posen mit der zu Warschau und zu Wlozlawek in Verbindung setzen. Die Correspondenz der Kammern untereinander zeigt nun allerdings, welche Unsicherheit und Zaghaftigkeit bezüglich der Ausführung der Schul Paragraphen des Gen.-Jud.-Regl. unter ihnen herrschte. So schrieb die Kammer zu Wlozlawek an die zu Posen: „Was die zu etablirenden jüdischen Schulen anbetrifft, so würde unseres Dafürhaltens mit selbigen wohl noch Anstand zu nehmen sein, indem die Judenschaft Zur Hergebung eines neuen Beitrages viel zu arm, auch in sämmtlichen Städten hinlänglich Schulanstalten vorhanden, bei welchen die Jugend zwar nur in ihrem religiösen Systeme und im Schreiben nach ihrer Mundsprache Unterricht erhält, indeß kann gegenwärtig auf die neu zu etablirenden Schulanstalten nach Vorschrift des Gen.-Jud.-Regl. noch gar bei den gar zu überhäuften Schulden und totaler Armuth der Judenschaft nicht gerücksichtigt werden, falls nicht etwa Ew. Kgl. Majestät die hierzu erforderlichen Kosten aus Allerhöchst dero Kassen herzugeben gemeinet sind." Einen eigenthümlichen Vorschlag über die Aufbringung der Gelder und zugleich über die Abschaffung der eigenartigen jüdischen Tracht macht die Warschauer Kammer: „In dem abzufassenden Lehrbuche (G. I. R. Z 13 ä) werden außer den Pflichten und Lebensregeln auch gute und zweckmäßige Belehrungen, worunter vorzüglich über die Nützlichkeit und Notwendigkeit der morgenländischen Tracht und der Bärte, desgleichen über die Schädlichkeit einer zu frühen Beerdigung übernommen und in Ansehung des ersten gezeigt werden können, daß zu den alten Zeiten und da die Juden im Morgenlande gewohnt, die morgenländische Tracht gut und nützlich gewesen, daß sie aber jetzt nicht nothwendig, vielmehr es besser sei, solche ganz abzulegen und dagegen sich den übrigen Einwohnern gemäß zu kleiden; hierdurch wird die Trennung, welche zeither zwischen den christlichen und jüdischen Einwohnern Obgewaltet, immer mehr und mehr gehoben und die gewünschte Vereinigung weit früher bewirkt werden können. Wir überzeugen uns nun zwar, daß dergleichen Jrrthümer und Mißbräuche nicht mit Gewalt, sondern durch Belehrung der Juden abgeschafft und aus dem Wege geräumt werden können, indeß glauben wir, daß auch von Seiten der Landespolizei hierzu mitgewirkt werden muß, und daß die Absicht am allerersten und besten erreicht werden wird, wenn festgesetzt wird, daß jeder Jude, der in einem gewissen ihm zu setzenden Termine die Kleidung mit der gewöhnlichen nicht verwechselt, auch den Bart abgeschoren hat, alljährlich einen doppelten Beitrag zum Schulfond zu entrichten verbunden sei. Dieses wird mehr als alles wirken." Ob diese Verhandlungen zwischen den einzelnen Kammern schließlich zu bestimmten Grundsätzen geführt haben, nach welchen die Bestimmungen des Gen.-Jud.-Regl. über das Unterrichtswesen auszuführen seien, ist uns