Zeitschrift für die Geschichte der Juden in Deutschland
- Journal
- Zeitschrift für die Geschichte der Juden in Deutschland
- Volume
- 1889
- Issue
- Heft 1
- Article
- Die Erziehung der Juden in der Provinz Posen durch das Elementarschulwesen
- Date
- 1889-01-01
- Page
- Seite 36 (sequence 8)
- Language
- German
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36 A. Warschauer, Die Erziehung der Juden werbes und seiner Nahrung einen mit der Kapitaltaxe oder mit seinen sonstigen Abgaben in Verhältniß stehenden Beitrag zum Unterhalt einer solchen Schulanstalt durchaus geben muß und ihn davon nichts befreien könne. Auf diese Art würde wohl nach den Regeln der Vernunft jeder, der Kinder hat, selbige zur Schule anhalten, um sein Geld nicht unnöthiger Weise wegzugeben. Ter Staat erreicht seine Absicht, und die Nation würde nach und nach ihren Glaubensgenossen in E. Majestät älteren Provinzen gleich werden. Sollten sich widerspenstige finden, die den Schulbeitrag verweigerten, oder unvernünftige, die eigensinnig genug wären, ihre Kinder der Schule zu entziehen, so müßten diese nachdrücklich bestrast und folgsamer gemacht werden. Damit indessen diese hier in Posen, so wie in andern großen Städten der Provinz zu etablirenden Schulanstalten nicht allein der hiesigen Gemeinde oder einer Gemeinde allein zum Nutzen und auch -wegen der Unterhaltungskosten allein zur Last fallen, wie denn im gemeinen Leben eine jede gute Einrichtung, ehe sich der wohlthätige Erfolg davon zeigt, eine Last genannt wird, so würden ohnmaßgeblich verschiedene in kleinen benachbarten Ortschaften vorhandene Judengemeinden in Hinsicht auf die Theilnahme an der Cultur zu einer solchen Schulanstalten beitragen und die Jugend hierher zur Schule schicken müssen. Ich sehe zwar die Schwierigkeit einer solchen Anordnung ein, weil der Einwand, daß jenen Eltern ihre Kinder hier oder überhaupt in den benachbarten großen Städten wegen des Unterbringens und Unterhalts kostbar werden würden, gemacht werden kann, allein diesem würde dadurch abgeholfen, wenn die Kinder bei dem Schulmeister einer kleinen Stadt, in der sie zu Haus gehören, erst die Grundlage ihres Unterrichts genießen könnten, uud nach Erreichung eines gewissen Alters allererst mindestens auf ein Jahr, wenn einmal das Vermögen der Eltern einen längeren Unterhalt der Kinder in der Entfernung unmögmacht, auf die Hauptschule geschickt würden. Es kommt nur darauf an, in wie weit der mangelnde gute Wille solcher Eltern in kleinen Oertern durch den Ernst der dortigen Nettesten herbeigeschafft werden kann. Zu den Schulmeistern kleinerer Städte müssen auch Männer gewählt werden, die einige Kenntnisse besitzen, und die sich nicht blos daraus einschränken, außer ihrer Theologie die Kinder in Handel und Verkehr zu unterrichten, man müßte durchaus auf solche Männer sehen, die schon etwas mehr Schulkenntnisse und Moralität besitzen." In ähnlicher Weise schlägt auch der Landrath zu Lissa für seinen Bezirk die Errichtung einer jüdischen Normalschule zu Lissa vor, etwa nach dem Muster der Breslauischen jüdischen Wilhelmsschule. Bei aller Verschiedenheit im Einzelnen ergab sich demnach doch, daß alle urteilsfähigen Organe der südpreußischen Regierung in der Ansicht übereinkamen: es sei nothwendig den Juden einen geordneten Elementarunterricht zu verschaffen, um ihnen in erster Reihe die Kenntniß der Landessprache zu übermitteln, und in zweiter, ihren geistigen Gesichtskreis überhaupt zu erweitern. Darüber, daß die Fonds hierzu von den Juden aufzubringen seien, war man ebenso einig, als daß , wenn es nothwendig sein sollte, ein gewisser Druck zum Besuch der zu errichtenden Anstalten sollte ausgeübt werden. Das Promemoria, welches von der südpreußischen Regierung am 23. März 1795 über die Reform des Judenwesens in