Zeitschrift für die Geschichte der Juden in Deutschland
- Journal
- Zeitschrift für die Geschichte der Juden in Deutschland
- Volume
- 1889
- Issue
- Heft 1
- Article
- Die Erziehung der Juden in der Provinz Posen durch das Elementarschulwesen
- Date
- 1889-01-01
- Page
- Seite 32 (sequence 4)
- Language
- German
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32 A. Warschauer, Die Erziehung der Juden zu befreien, sie sind aber dafür anzuhalten, ihre Kinder im Schreiben und Lesen der Landessprache unterrichten zu lassen" und als Motiv für diesen Satz führt er an: „Ein Hauptmittel zur Veredlung dieser Kaste und daß sie nach und nach ihren finsteren Character ablegt, ist wohl dieses, daß sie angehalten werden, ihre Kinder im Lesen und Schreiben der Landessprache unterrichten zu lassen. Dadurch kommt allmälig ein gutes Buch nach dem andern in jüdische Hände. Wie die Aufklärung wächst, fällt der Aberglaube an den Talmud, und der Character der Nation wird milder. Ein Beispiel sieht man an vielen Berliner Juden." — Diese gutachtlichen Aeußerungen wurden in der Kammer w pleno unter dem Borsitz des Oberpräsidenten von Schrötter berathen und von derselben unter dem ausdrücklichen Beschlüsse gutgeheißen, daß nach ihrer Meinung die Duldung der Juden der Bevölkerung nicht nachtheilig sei. Freilich hatten vorläufig diese einsichtigen Aeußerungen vorurteilsfreier Toleranz keinen Erfolg, denn das Ministerium in Berlin verwarf die Meinung der westpreußischen Kammer und verblieb bei der alten Methode, allerdings unter Anerkennung der edlen Motive, von denen die Antragsteller geleitet worden. Trotzdem sind diese Aeußerungen von wesentlicher Bedeutung für die Geschichte der Emanzipation der polnisch-preußischen Juden, erstens weil sie zeigen, von welcher Seite der Gedanke zu derselben ausgegangen ist, serner aber, weil diese einmal angeregten Ideen immer weitere Kreise der Beamten in den ehemals polnischen Landestheilen ergriffen und endlich auch, weil sie — wie es bald zu Tage trat — in Berlin trotz ihrer augenblicklichen Abweisung einen entschiedenen moralischen Sieg errungen hatten. II. 1793—1807. Erste Aufnahme über das jüdische Unterrichtswesen. — Vervesserungsvorschläge. — Das General-Zuden-Reglement von 1797 und dessen praktische Folgen. Als in den Jahren 1793 und 1795 durch die zweite und dritte Theilung Polens der größte Theil der heutigen Provinz Posen und ein großes Stück des heutigen Russisch-Polen an Preußen fiel und dieser Monarchie unter dem Namen „Südpreußen" und „Neuoftpreußen" einverleibt wurde, war das Berliner Ministerium doch schon zu der Ueberzeugung gelangt, daß es die Juden dieser Landestheile anders zu behandeln habe, als es bisher mit den preußischen Unterthanen jüdischen Glaubens geschehen war. Wenige Monate nach der Besitzergreifung schon richtete der Minister v. Boß an den Oberpräsidenten der südpreußischen Kriegs- und Domänenkammer Buggenhagen zu Posen ein Schreiben, in welchem er sich über diesen Gegenstand folgendermaßen ausließ: „Die Einrichtung des Judenwesens in dortiger Provinz ist von größter Wichtigkeit, da wahrscheinlich die Anzahl der Juden den 8. oder 9. Theil aller Einwohner ausmacht, gegenwärtig fast aller Handel in ihren