Zeitschrift für die Geschichte der Juden in Deutschland
- Journal
- Zeitschrift für die Geschichte der Juden in Deutschland
- Volume
- 1889
- Issue
- Heft 1
- Article
- Die Erziehung der Juden in der Provinz Posen durch das Elementarschulwesen
- Date
- 1889-01-01
- Page
- Seite 31 (sequence 3)
- Language
- German
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in der Provinz Posen durch das Elementarschulwesen. 31 Indessen machte sich doch schon zu seinen Lebzeiten und noch mehr bald nach seinem Tode unter den Regierungsbeamten der neuerworbenen Landestheile eine Richtung geltend, welche den Ansichten des Hofes schnurstracks widersprach und eine vollkommen veränderte BeHandlungsweise der Juden zum Heile des Landes für nothweudig hielt. Während das Stichwort des Hofes Niederhaltung und Vertreibung der Juden war, glaubte diese Kategorie von Beamten, welche in dem Lande sich mit dem Character der Juden genau vertraut machen konnte, im Anschluß an die Dohm'sche Schrift, Ueber die bürgerliche Verbesserung der Juden (in erster Auflage erschienen 1781, in zweiter 1783), daß dem Staate die Pflicht obliege, sie nicht nur zu dulden, sondern sie auch zu guten Staatsbürgern heranzuziehen. Zum offnen Ausdruck dem Hofe gegenüber kam diese abweichende Meinung des Beamtenthums zum ersten Male im Jahre 1791. Das Ministerium hatte von der westpreußischen Kammer ein Gutachten darüber eingefordert, wie am Leichtesten und Raschesten eine Verminderung der Juden dortiger Provinz erreicht werden könne, und die Abfassung dieses Gutachtens war dem Kriegsu. Domänenrath v. Broscovius übertragen worden. Dieser aber wagte es, anstatt die Mittel zu entwickeln, durch welche die Absicht des Ministerums zu erfüllen war, diese Absicht selbst als dem Staatswohle widersprechend darzustellen und anstatt der Verminderung der Juden die Verbesserung ihrer Lage zum Gegenstand seines Gutachtens zu machen. Die Mittel hierfür aber findet er in dem allmäligen Fallenlassen aller Einschränkungen, in der nach und nach durchzuführenden Gleichstellung der Juden mit den Christen. Für den Augenblick empfiehlt er zwar nur einige der wichtigsten Beschränkungen fallen zu lassen, wie das Verbot des Ackerbaubetriebs, der Zulassung zu den Zünften u. a., aber „nicht in der Meinung, daß die noch bleibenden Einschränkungen für beständig unumgänglich nothwendig wären, sondern unter der Voraussetzung und mit dem innigen Wunsche, daß sie nur als Uebergang von der härteren zur künftig besseren Behandlung angesehen werden." Als eines der wichtigsten Mittel aber diesen Uebergang zu ermöglichen, betrachtet er ganz im Dohm'schen Sinne den Jugendunterricht. Freilich spricht er sich nicht näher darüber aus, wie er denselben gestaltet wissen will; er empfiehlt nur die Schulmeister unter die „publiquen Bedienten" im Sinne desG.-J.-R. zu rechnen und dieselben von allen Koncessionsgebühren und Abgaben zu befreien, und bemerkt hierzu, daß er nicht n'öthig habe, für diese Befreiung Gründe anzuführen, weil sie als ein Beitrag zur besseren sittlichen Bildung der Juden, ein sich selbst empfehlender Vorschlag zu sein scheine. Damit aber diese Befreiung nicht gemißbraucht werde, schlägt er vor aus je 150 Seelen einen Schulmeister zu rechnen. Dieses Gutachten wurde einem anderen Rath, Namens Bernds zum Correserat übergeben, und obwohl dieser sichtlich den Juden weniger vorurteilsfrei gegenüberstand, als Broscovius, so trat er doch im Wesentlichen seinen Ansichten bei. Ein Hauptvorzug seiner Ausführungen ist es, daß er auf die Frage des Jugendunterrichtes genauer eingeht und mit bestimmteren Borschlägen hervortritt, als es Broscovius gethan. Einer der fünf Hauptsätze, in welche er seine Meinung zusammenfaßt, ist der folgende: „Ihre Heirathen sind von allem Zwang