Zeitschrift für die Geschichte der Juden in Deutschland
- Journal
- Zeitschrift für die Geschichte der Juden in Deutschland
- Volume
- 1889
- Issue
- Heft 1
- Article
- Zur Geschichte der Besteuerung der Juden durch Kaiser Sigmund und König Albrecht II.
- Date
- 1889-01-01
- Page
- Seite 10 (sequence 10)
- Language
- German
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10 Kerler: Zur Geschichte der Besteuerung der Juden Der wirkliche Ertrag der Steuer blieb weit hinter den Erwartungen zurück. Die Sendlinge brachten so geringe Summen oder so klägliche Zusagen und Erklärungen der Juden mit nach Hause, daß kaum angenommen werden kann, der König hätte eine solche umfassende Maßregel angeordnet, wenn der geringe Nutzen, den sie brachte, vorausgesehen worden wäre. Daß in der That auf viel höhere Einkünfte gerechnet wurde als nachher verbucht werden kennten, erhellt ans den Papieren des Steueragenten Meinwart >). So sollten beispielsweise nach dem Voranschag Konrads von Weinsberg die Juden in Mainz, Oppenheim, Frankfurt, Friedberg, Gelnhausen und Wetzlar 1200 fl. entrichten; es gelang ihnen aber auf dem Wege der Verhandlungen mit Meinwart namhafte Abstriche zu erzielen 2). Die Juden von Mainz verpflichteten sich nämlich 200 fl., diejenigen von Oppenheim 150 fl., von Frankfurt 100 fl., von Friedberg 60 fl., von Gelnhausen 26 fl. zu bezahlen. Ob diese Zahlungen ganz oder theilweise, ob sie überhaupt gemacht wurden, vermögen wir nicht nachzuweisen. Anderwärts war nicht einmal das Versprechen zu erlangen, daß die Steuer eingeliefert werde. So sprach jener Meinwart von Baldersheim 1418 Jun. 10 über die unter Herzog Reinald von Jülich und Geldern gesessenen Juden kraft der ihm übertragenen königlichen Vollmacht die Acht aus 2), weil sie sich weigerten, die von der oben genannten Steuerkommission auferlegten Beiträge zu entrichten^). Bielleicht wurden sie in ihrer Widerspenstigkeit von dem Landesherren bestärkt. Mit welchem Widerwillen das Eingreifen der Reichszewalt in dieser finanziellen Angelegenheit von Territorialfürsten aufgenommen wurde, erfuhr Konrad von Weinsberg auf seiner Geschäftsreise durch Thüringen und Meißen, auf welcher er nicht bloß das Bullengeld, sondern auch den dritten Pfennig einzuziehen beabsichtigte 2). Während es keiner langwierigen Verhandlungen bedurfte, um von Markgraf Friedrich denl älteren von Meißen die Einwilligung zur Besteuerung seiner Juden zu Oehringen I. e. L 57 und 58. 2) Bezeichnende Züge für die ganze Geschäftsgebahrung liefert die von Konrad von Weinsberg selbst herrührende Instruktion, welche der oben genannte Sifrid von Goßheim erhielt (Oehringen 1. e. R 55). So sollen 5. B. den Juden zu Wien und sonst in Oesterreich 3000 fl. abverlangt, aber auch 2000 fl. als annehmbar befunden werden; ähnlich solle man in Straubing und Niederbayern 400 fl. fordern, und mit 200 fl. sich begnügen. Ferner solle den Juden nahe gelegt werden, sich dem Erbkämmerer zu verpflichten, der mit Erfolg gegen die Absicht des Pabstes, die Juden wegen Wuchers vorzuladen, und gegen den Plan ihnen Ostern 1417 Zeichen anzulegen, aufgetreten sei. 2) Oehringen 1. e, R 55 or. ekart.. — Ein Formular für die Aushebung der Acht durch denselben Meinwart s. 1. e. f. 43—44 eox>. ekart. ^) Die Juden in den Herzonthümern Jülich und Geldern waren von Konrad von Weinsberg auf 400 fl. eingeschätzt (Oehr. 1. e. L 58). ») Ueber die Verhandlungen des Erbkämmerers mit den Thüringischen Fürsten liegen ausführliche gleichzeitige Auszeichnungen vor in Oehringen a. a. O. L 55 Fasz.: Nota, äi nenäsl, äiiek Oonraä von ^Vin8p6rs von min8 nerrsn ä68 winZ8 ^SZen init ruinern Zerren marAsratl k'riärien von Glissen äem släsi- Z6tka.ii kau ete. und Fasz.: Nota, äi ksnäsl, äi ick Oonraä von ^VWsxei'K ste. ven mins ksrrsn äss KUNK3 ^6K6Q mit ininem kerren marK^raFen ^ünelm von Ni886Q Zetnan kau etc. Es genügt, die Hauptpunkte aus diesen Berichten hervorzuheben.