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Zeitschrift für die Geschichte der Juden in Deutschland · 1889-01-01 · Heft 1 · p. Seite 11

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Journal
Zeitschrift für die Geschichte der Juden in Deutschland
Volume
1889
Issue
Heft 1
Article
Zur Geschichte der Besteuerung der Juden durch Kaiser Sigmund und König Albrecht II.
Date
1889-01-01
Page
Seite 11 (sequence 11)
Language
German
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durch Kaiser Sigmund und König Albrecht II. 11 erhalten, zeigte sich Markgraf Wilhelm von Meißen äußerst schwierig. So oft der Weinsberger in ihn drang, dasselbe Zugeständnis wie Markgraf Friedrich zu machen, berief er sich darauf, daß Burggraf Johann von Nürnberg ebenfalls durch königlichen Erlaß ^) zur Erhebung von Judengeldern in den markgräflichen Landen ermächtigt sei. Die Verhandlungen, wiederholt abgebrochen und wieder ausgenommen, führten zu keinem Ergebnis, so daß sich Konrad von Weinsberg genöthigt sah, zum König zurückzureisen und über die hartnäckige Weigerung des Markgrafen und seiner Juden persönlich Klage zu führen. Sigmund trat denn auch für den Erbkämmerer, dessen Vortrag er Aug. 8 zu Pforzheim entgegengenommen hatte, ein und forderte den Markgrafen auf, die Erhebung des dritten Judenpfennigs zu gestatten. Statt nun das da und dort bereits gesammelte und hinterlegte Geld herausgeben zu lassen, erklärte der Fürst, er wolle persönlich mit dem König die Streitsache besprechen. Die Besprechung kam entweder gar nicht zu Stande oder blieb erfolglos, denn aus dem I. 1419 haben wir die Nachricht, daß der Erbkämmerer den Markgrafen vor das Reichshofgericht geladen ^) und daß er die Juden desselben zu ächten drohte "). Neue Verhandlungen — mit günstigem Erfolge für den König — scheinen angeknüpft worden zu sein, denn 1421 Jan. 6 quittiert derselbe die Juden in des Markgrasen Wilhelm von Meißen Landen über Entrichtung des dritten Pfennigs^), und am folgenden Tage erklärt er, daraus daß ihm Markgraf Wilhelm die Befugnis, von den Juden in den markgräflichen Landen den dritten Pfennig einzuziehen, eingeräumt habe, solle weder ihm noch seinen Erben und Nachkommen an ihren Freiheiten ein Nachtheil erwachsen 6). Die Urkunden vom 6. und 7. Jan. 1421 liegen freilich in Originalausfertigung in der Weinsberger Registratur des Archivs zu Oehringen, sind also nicht ausgehändigt worden. Daraus folgt, daß, falls sie nicht durch andere ersetzt wurden, das Geld, dessen Ablieferung sie bezeugen sollten, nicht übergeben wurde. Wenn wir so über die äußeren Vorgänge bei der außerordentlichen Besteuerung der Juden in den Jahren 1414—1420 einigermaßen unterrichtet sind, so fehlen uns ausführliche und erschöpfende Angaben über die Art und Weise wie man die Steuer zu erheben versuchte. Einiges erfährt man aus den die Reise Konrads von Weinsberg nach Thüringen und in die Markgrafschast Meißen betreffenden Papieren Konrads von Weinsberg. Besonders bemerkenswerth sind in dieser Hinsicht die Aufzeichnungen über den Verm'ögensstand einzelner Juden in verschiedenen Städten und Ortschaften der von dem Kämmerer bereisten Gebiete, soweit er sich aus geprägter Münze, ausgeliehenen Kapitalien, Edelmetallen oder Schmuckgegenständen zusammensetzte. Um eine Probe aus diesen statistischen Listen zu geben, lassen wir den von den Juden Koburgs handelnden Abschnitt folgen^): 1) Vgl. die oben erwähnte Urkunde K. Sigmunds 1418 Febr. 14. 2) Schreiben Konrads von Weinsberg an Markgraf Wilhelm 1419 Apr. 27 in Oehr. 1. e. L 55 eone. 2) Schreiben desselben an denselben 1419 Iun. 15 a. a. O. cone. -») Regest in Neue Beyträge . . . 1754 S. 11. H Regeft in Neue Beyträ'ge a. a. O. 6) Aus Oehringen 1. c L 58 5. 24—25a coä. ckart. eoasv.

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