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Zeitschrift für die Geschichte der Juden in Deutschland · 1889-01-01 · Heft 1 · p. Seite 5

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Journal
Zeitschrift für die Geschichte der Juden in Deutschland
Volume
1889
Issue
Heft 1
Article
Zur Geschichte der Besteuerung der Juden durch Kaiser Sigmund und König Albrecht II.
Date
1889-01-01
Page
Seite 5 (sequence 5)
Language
German
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durch Kaiser Sigmund und König Albrecht II. 5 sie plante, nur unerwünscht sein, und es mußte im Interesse ihres Haushaltes, in welchem die Judensteuern als namhafte Einnahmeposten erschienen liegen, daß die Juden nicht zu sehr geschädigt wurden oder gar verarmten. Ob die königlichen Steuerboten bestimmte Aufträge in Betreff ihrer Forderungen hatten oder ob sie den Steuerfuß, den sie anlegten, nach eigenem Ermessen schließlich wählen konnten, ist nicht ersichtlich. Eine verschiedene Behandlung der Angelegenheit in den verschiedenen Städten geht aus dem oben erwähnten Gesandtschaftsbericht vom 15. Okt.?) hervor, sowie aus einem Posten der Frankfurter Stadtrechnung von 1414, welch letzterer besagt, der König habe einem Theil der Juden die Hälfte ihrer Nahrung und dem andern den dritten Pfennig abverlangt^). Die Ausdrücke lauten unbestimmt; vielleicht ist die Steuer von der Nahrung gleichbedeutend mit Einkommenssteuer und die Steuer des dritten Pfennigs soviel als Vermögenssteuer. Ob nun diese oder jene Steuer erhoben wurde — in dem einen oder andern Falle mußten sich die Sendlings des Königs eine Kenntnis von den Steuerobjekten zu verschaffen suchen. Dies konnte auf verschiedene Weise geschehen; sehr einfach verfuhr (Alörecht) von Hohenlohe *) zu Mainz, indem er in der Juden Häuser ging und ihre „Nahrung und Gut, es sei an Schuld, Geld oder Geldeswerth" verzeichnete ^). Daß die Juden lästige Eindringlinge dieser Art von sich und ihrem Eigenthum fernzuhalten suchten und es vorzogen Abfindungssummen anzubieten, statt sich auf Grund protokollarischer Aufnahme ihrer Habe bestimmte Leistungen auferlegen zu lassen, ist nicht zu verwundern. So machten sich die Juden von Worms anheischig 1500 Gulden zu geben, die Juden von Mainz wollten 2000 und noch mehr, und diejenigen von Köln 12000 Gulden bezahlen, freilich ohne mit ihren Wünschen durchzudringen^). Während, wie wir oben gesehen, in Fränkischen Städten Verhandlungen schon Anfangs Okt. zum Abschluß kamen, zogen sie sich am Rhein länger hin; so sah sich der König 1414 Dez. 9 abermals veranlaßt, eine Gesandtschaft an die Stadt Frankfurt abzuordnen ^). Wie oben bemerkt, beginnt Konrad von Weinsberg seine Thätigkeit in der Judensteuersache im I. 1415. Im Anfang dieses Jahres verhandelte er mit Regensburg in Betreff einer außerordentlichen Abgabe. Am 23. Juni übertrug ihm sodann K. Sigmund die Erhebung der früher gültig gewesenen, aber nun in Abgang gekommenen, sowie auch der jetzt ') Vgl. z. B. hinsichtlich Nürnbergs Chroniken der deutschen Städte 1,267—268. 2) RTA. 7, 232, 14 f. 3) RTA. 7, 234, 9—10. 4) Gehörte zur Umgebung Sigmunds, vgl. RTA. 7, 219, 33 und 252, 35. 5) So schrieben drei Frankfurter Gesandte Ott. 24 aus Mainz nach Hause, s. Janssen Z, 267 nr. 479. e) Vgl. RTA. 7, 232, 1 f.; 233, 13 f.; Janssen 1, 267 nr. 479. ') Janssen 1, 270 nr. 481 findet man das Regest des Kredenzbriefes. — Markgraf Wilhelm von Meißen machte noch viel später das Zugeständnis, daß von den Juden in seinem Herrschaftsgebiet der 3. Pfennig erhoben werden dürfe. 1418 Febr. 1 bekennt Sigmund, daß dasselbe weder dem Markgrafen noch seinen Erben und Nachkommen an ihrem Besitz und an ihren Freiheiten schaden solle. Das Regest der Urkunde s. in Neue Beiträge :c. 1754 x. 8.

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