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Zeitschrift für die Geschichte der Juden in Deutschland · 1889-01-01 · Heft 1 · p. Seite 2

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Journal
Zeitschrift für die Geschichte der Juden in Deutschland
Volume
1889
Issue
Heft 1
Article
Zur Geschichte der Besteuerung der Juden durch Kaiser Sigmund und König Albrecht II.
Date
1889-01-01
Page
Seite 2 (sequence 2)
Language
German
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2 Kerler: Zur Geschichte der Besteuerung der Juden 462; 467—472; 492—508 und 2, 272—274; 307—353 vgl. 3,2 A. 9 beleuchtet worden. Während sich Wenzels Nachfolger, König Ruprecht trotz seiner wahrhaft kläglichen finanziellen Lage mit den regelmäßigen Leistungen der Juden an die königliche Kammer begnügte'), benützt der letzte Luxemburger Kaiser Sigmund jede Veranlassung, um seine und des Reiches Kammerknechte zu immer neuen außerordentlichen Geldsteuern heranzuziehen. Bald sucht er bei ihnen Entschädigung der Opfer, die er zur Herstellung der kirchlichen Einheit gebracht habe, bald will er sich durch sie für seine Bemühungen um die päbstliche Bestätigung der Juden-Privilegien bezahlt machen, bald sollen fie zur Bestreitung der Kosten der Hussitenkriege beitragen, und schließlich gibt ihm seine Kaiserkrönung erwünschten Anlaß an die Steuerkraft der Juden sich zu wenden. Großen Eifer in Eintreibung der außerordentlichen Judensteuern entwickelte der Reichserbunterkämmerer Konrad von Weineberg ^), ein vielgewandter rühriger auch vor Geschäften höchst bedenklicher Art nicht zurückschreckender langjähriger Vertrauensmann Sigmunds, den dieser in seinen ewigen Geldnöthen häufig als Vermittler und Unterhändler in Anspruch nahm. Die Papiere des Kämmerers, von welchen eine stattliche Abtheilung auf seine sich lange hinziehenden Bemühungen, für seinen königlichen Herrn von den Juden Steuern zu erheben, nähere oder entferntere Beziehung haben, sind noch erhalten. Sie sind, nachdem das Geschlecht vor mehr als 350 Jahren ausgestorben, in Hohenlohe'schen Besitz übergegangen, und werden gegenwärtig im Fürstl. Hohenloh. Hausarchiv zu Oehringen verwahrt. Es war uns, wie hier dankbarst hervorzuheben ist, vergönnt, diesen handschriftlichen Nachlaß Konrads von Weinsberg, insbesondere die Abtheilung „R. Judensachen" durchzuarbeiten, und für die folgende Darstellung als Hauptquelle zu verwerthen. So reichen Inhalt nun auch auf den ersten Anblick die 58 Faszikel der erwähnten Gruppe der Weinsberger Registratur zu bergen scheinen, so wenig kann doch bei näherer Prüfung geläugnet werden, daß nur durch einen kleineren Theil dieser Schriftstücke unsere Kenntnis von den außerordentlichen Besteuerungen der Juden durch Kaiser Sigmund wirklich gefördert wird. Die vielen Verordnungen und Vollmachtsschreiben stimmen im Wortlaut meist vollständig mit einander überein; den einförmigen Geschäftsgang oder vielmehr die so häufige Geschäftsstockung an der Hand der gewechselten Briefe bis ins Einzelnste zu verfolgen, ist unfruchtbar und deshalb überflüssig; manche wichtigeren und umfangreicheren Aktenstücke sind in zwei oder gar drei gleichzeitigen Abschriften vorhanden, oder im Entwurf und in einer sachlich wenig abweichenden Reinschrift. Wenn wir aber auch all dies in Abzug bringen, so bleibt doch die Weinsberger Registratur eine Quelle reicher Belehrung über die Judensteuern. Die ersten vier Jahre nach seiner Erwählung zum römischen König ließ Sigmund vorübergehen ohne außerordentliche Forderungen an die Juden 2) Die einzige Spur einer allgemeinen außerordentlichen Geldforderung K. Ruprechts an die Juden ist nachgewiesen in RTA. 6, 169, 9 f. 2) Ueber Konrad IX von Weinsberg vgl. Jäger, die Burg WeinSberg genannt Weibertreue 106—154 und Stalin, Wirtembergische Gesch. 3, 428.

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